Unterhalt für Kinder des Partners?
08.11.2014 09:38
Hallo zusammen.
Ist es möglich, dass ich für Unterhaltsansprüche der Kinder meines Mannes herangezogen werde?
Folgende Konstellation: Ich habe Steuerklasse drei mit zwei Kinderfreibeträgen (ein eigenes + die großen Kinder meines Mannes je zur Hälfte). Da ich ja nun einen steuerlichen Vorteil durch die Kinder, die garnicht meine sind, habe, habe ich mich gefragt, ob es sein kann, dass ich Unterhalt für sie zahlen muss.
Mein Mann zahlt soviel er kann. Sie bekommen also etwas. Ich will uns da auch nicht aus der Verantwortung ziehen. Nicht das das falsch verstanden wird. Die Großen bekommen von uns fast jeden Wunsch erfüllt. Sofern möglich. Krösus sind wir halt auch nicht.
Ist es möglich, dass ich für Unterhaltsansprüche der Kinder meines Mannes herangezogen werde?
Folgende Konstellation: Ich habe Steuerklasse drei mit zwei Kinderfreibeträgen (ein eigenes + die großen Kinder meines Mannes je zur Hälfte). Da ich ja nun einen steuerlichen Vorteil durch die Kinder, die garnicht meine sind, habe, habe ich mich gefragt, ob es sein kann, dass ich Unterhalt für sie zahlen muss.
Mein Mann zahlt soviel er kann. Sie bekommen also etwas. Ich will uns da auch nicht aus der Verantwortung ziehen. Nicht das das falsch verstanden wird. Die Großen bekommen von uns fast jeden Wunsch erfüllt. Sofern möglich. Krösus sind wir halt auch nicht.
08.11.2014 10:47
indirekt...
sein selbstbehalt kann halt runtergesetzt werden auf 800 €statt die 1000 € und dann zahlst du indirekt halt mit unterhalt.
sein selbstbehalt kann halt runtergesetzt werden auf 800 €statt die 1000 € und dann zahlst du indirekt halt mit unterhalt.
08.11.2014 12:34
ich weiss nicht wie das in deutschland ist... bei uns in der schweiz wird das gemeinsame vermögen und einkommen angeschaut und daraus der unterhalt berechnet.. aber auf beiden seiten. sprich: ich hab eine tochter die von meinem ex unterhaltsberechtigt ist. für die berechnung des unterhalts wird jetzt also nicht nur das einkommen von meinem ex und mir angeschaut, sondern auch das von meinem mann... wäre mein ex verheiratet, wäre es bei ihm gleich...
soll heissen: bei uns in der CH würdest du definitiv auch mitbezahlen
soll heissen: bei uns in der CH würdest du definitiv auch mitbezahlen
09.11.2014 03:14
Zitat von imo2009:
wieso hast du fremde kinder auf der steuerkarte ?
wenn sie verheiratet sind dann gilt folgende konstellation: Selbstbehalt, Ehefrau, Kinder und dann die außerhalb des Haushalt lebenden Kinder
Bei uns hätte es bedeutet, wenn ich jemanden heirate der nicht der Vater meines Sohnes ist, so kann der Erzeuger jeglichen Unterhalt streichen, da mein Ehemann mich und mein Kind sozusagen heiratet und dafür sorgt... das geht allerdings nur durch eine Gesetzeslücke, dazu bedarf es auch keiner Adoption der Kinder, sondern lediglich die aktuelle Situation ist entscheident.
09.11.2014 07:15
Zitat von julchen1908:
Zitat von imo2009:
wieso hast du fremde kinder auf der steuerkarte ?
wenn sie verheiratet sind dann gilt folgende konstellation: Selbstbehalt, Ehefrau, Kinder und dann die außerhalb des Haushalt lebenden Kinder
Bei uns hätte es bedeutet, wenn ich jemanden heirate der nicht der Vater meines Sohnes ist, so kann der Erzeuger jeglichen Unterhalt streichen, da mein Ehemann mich und mein Kind sozusagen heiratet und dafür sorgt... das geht allerdings nur durch eine Gesetzeslücke, dazu bedarf es auch keiner Adoption der Kinder, sondern lediglich die aktuelle Situation ist entscheident.
also ich hab jmd geheirtatet der nicht der vater von meiner großen ist und mein ex muss für meine große trotzdem zahlen. der kann nicht einfach den unterhalt einstellen^^
09.11.2014 07:16
achso und mein Mann hat auch eine Tochter und die hab ich nicht bei mir auf der steuerkarte sowie mein Mann auch nicht meine große auf seiner steuerkarte hat
11.11.2014 05:36
Mein Mann ist zur Zeit nicht berufstätig. Durch die Änderung der Steuerklassen, habe ich seine Kinder nun auf meiner Karte. Ist aber nicht unüblich,... sagt mir meine Kollegin aus dem Lohnbüro.
11.11.2014 05:53
Guten Morgen.
Da wir die selbe Situation haben , nur das mein Mann meinen großen auf der Steuererklärung hat kann ich dir das von uns mal berichten.
Das Einkommen wird nur vom Vater genommen. Daraus wird dann der Selbstbehalt abgezogen, dann seine aktuelle Situation, also wieviel Kinder noch da sind, die Ehefrau und aus dem Betrag wird, dann der Unterhalt berechnet.
Dein Gehalt wird da nicht mir berechnet.
Mein Mann ist nicht der leibliche Vater von meinem Großen.
Da wir die selbe Situation haben , nur das mein Mann meinen großen auf der Steuererklärung hat kann ich dir das von uns mal berichten.
Das Einkommen wird nur vom Vater genommen. Daraus wird dann der Selbstbehalt abgezogen, dann seine aktuelle Situation, also wieviel Kinder noch da sind, die Ehefrau und aus dem Betrag wird, dann der Unterhalt berechnet.
Dein Gehalt wird da nicht mir berechnet.
Mein Mann ist nicht der leibliche Vater von meinem Großen.
11.11.2014 09:55
Zitat von Sunshine1012:
Zitat von julchen1908:
Zitat von imo2009:
wieso hast du fremde kinder auf der steuerkarte ?
wenn sie verheiratet sind dann gilt folgende konstellation: Selbstbehalt, Ehefrau, Kinder und dann die außerhalb des Haushalt lebenden Kinder
Bei uns hätte es bedeutet, wenn ich jemanden heirate der nicht der Vater meines Sohnes ist, so kann der Erzeuger jeglichen Unterhalt streichen, da mein Ehemann mich und mein Kind sozusagen heiratet und dafür sorgt... das geht allerdings nur durch eine Gesetzeslücke, dazu bedarf es auch keiner Adoption der Kinder, sondern lediglich die aktuelle Situation ist entscheident.
also ich hab jmd geheirtatet der nicht der vater von meiner großen ist und mein ex muss für meine große trotzdem zahlen. der kann nicht einfach den unterhalt einstellen^^
Der Ehegattenunterhalt kann lediglich gestrichen werden, wenn die Frau wieder neu heiratet. Der Kindesunterhalt bleibt.
11.11.2014 10:06
Heißt das wenn mein Freund und ich heiraten , kann er des halbe Kind auf der Steuerklasse haben? ( nicht sein leiblicher Sohn )
15.11.2014 21:06
Zitat von Babe89:wäre mir neu.um ein halbes kind zu bekommen muss er ein leibliches kind im haushalt haben,bzw unterhalt zahlen.durch heirat wird es nicht adoptiert......
Heißt das wenn mein Freund und ich heiraten , kann er des halbe Kind auf der Steuerklasse haben? ( nicht sein leiblicher Sohn )
15.11.2014 21:07
Zitat von Lenamaus09:so kenn ich das auch.
Guten Morgen.
Da wir die selbe Situation haben , nur das mein Mann meinen großen auf der Steuererklärung hat kann ich dir das von uns mal berichten.
Das Einkommen wird nur vom Vater genommen. Daraus wird dann der Selbstbehalt abgezogen, dann seine aktuelle Situation, also wieviel Kinder noch da sind, die Ehefrau und aus dem Betrag wird, dann der Unterhalt berechnet.
Dein Gehalt wird da nicht mir berechnet.
Mein Mann ist nicht der leibliche Vater von meinem Großen.
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