Unterhalt für Kind, Angaben der Ehefrau?
27.09.2015 10:56
Hallo,
ich bin gerade echt irritiert.
Mein Mann (wir sind seit Juni verheiratet, haben eine gemeinsame Tochter (1)und ich einen 11jährigen Sohn aus einer früheren Ehe..) hat Post bekommen von einem JobCenter aus dem Landkreis wo sein 11jähriger Sohn wohnt bekommen (unehelich geboren). Er ist unterhaltspflichtig und hat nun eine Überprüfung durch das Amt bekommen. Die KM hat den Kontakt abgebrochen und wir wussten nicht mal wo der Junge sich aufhält.. über Jahre! - Mein Mann ist natürlich bereit zu zahlen (Unterhaltsvorschuss zahlt er immer noch ab von 2007-2010. Was irrtierend ist: der Fragebogen des JC - er soll ALLE Angaben zu mir, unserer Tochter und MEINEM Sohn machen.. nicht nur Daten zu der Person auch ALLE Geldeinkünfte und wer mein Arbeitgeber ist und als was ich arbeite. Meines wissens habe ich direkt mit den Unterhaltszahlung für das Kind aus der früheren Beziehung nichts zu tun, sehe hier aber auch eine Verletzung des Datenschutzes ... Kann man das nur auf den Kindesvater beschränken oder sind wir letzendlich verpflichtet ALLE Angaben zu machen ...
Belege wollen die natürlich auch.. aber das geht die doch nichts an wo ich arbeite, was ich verdiene und wie auch meine Kinder heißen.
Kennt sich jemand aus ?
PS: Es geht hier nicht darum das mein Mann nicht zahlen will oder so, nur ob es rechtens ist das wir solche Angaben machen müssen.. an ein Amt mit dem wir nichts zu tun haben.
Danke. Lg
ich bin gerade echt irritiert.
Mein Mann (wir sind seit Juni verheiratet, haben eine gemeinsame Tochter (1)und ich einen 11jährigen Sohn aus einer früheren Ehe..) hat Post bekommen von einem JobCenter aus dem Landkreis wo sein 11jähriger Sohn wohnt bekommen (unehelich geboren). Er ist unterhaltspflichtig und hat nun eine Überprüfung durch das Amt bekommen. Die KM hat den Kontakt abgebrochen und wir wussten nicht mal wo der Junge sich aufhält.. über Jahre! - Mein Mann ist natürlich bereit zu zahlen (Unterhaltsvorschuss zahlt er immer noch ab von 2007-2010. Was irrtierend ist: der Fragebogen des JC - er soll ALLE Angaben zu mir, unserer Tochter und MEINEM Sohn machen.. nicht nur Daten zu der Person auch ALLE Geldeinkünfte und wer mein Arbeitgeber ist und als was ich arbeite. Meines wissens habe ich direkt mit den Unterhaltszahlung für das Kind aus der früheren Beziehung nichts zu tun, sehe hier aber auch eine Verletzung des Datenschutzes ... Kann man das nur auf den Kindesvater beschränken oder sind wir letzendlich verpflichtet ALLE Angaben zu machen ...
Belege wollen die natürlich auch.. aber das geht die doch nichts an wo ich arbeite, was ich verdiene und wie auch meine Kinder heißen.
Kennt sich jemand aus ?
PS: Es geht hier nicht darum das mein Mann nicht zahlen will oder so, nur ob es rechtens ist das wir solche Angaben machen müssen.. an ein Amt mit dem wir nichts zu tun haben.
Danke. Lg
27.09.2015 11:30
Mussten wir auch machen, es geht darum das er von seinem gesetzlich festgelegtem Grundbedarf euch auch durchbringen muss und wenn Kindergeld, Betreuungskosten, Gehalt der Mutter etc pp in der Gesamtsumme ausreichen damit seine neue Familie abzüglich aller Fixkosten über den Monat kommt, wird der Unterhaltsanspruch seines Sohnes darüber festgelegt.
27.09.2015 11:38
Zitat von Heidi:
Mussten wir auch machen, es geht darum das er von seinem gesetzlich festgelegtem Grundbedarf euch auch durchbringen muss und wenn Kindergeld, Betreuungskosten, Gehalt der Mutter etc pp in der Gesamtsumme ausreichen damit seine neue Familie abzüglich aller Fixkosten über den Monat kommt, wird der Unterhaltsanspruch seines Sohnes darüber festgelegt.
Kann man hier "verlangen" das die KM nichts über mich oder meine Kinder erfährt? Das JC darf die Daten ja dann sicherlich auch nicht rausgeben oder?
27.09.2015 11:51
Theoretisch dürften die das nicht, ne.
Ob das dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
Ob das dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
27.09.2015 11:56
Zitat von DieEine2:
Theoretisch dürften die das nicht, ne.
Ob das dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
da kann man sich sicher Rat bei einem Anwalt suchen. Ich wollte hier nur mal fragen, falls jemand ähnliches erlebt hat... Wir dürfen den Jungen nicht mal sehen
27.09.2015 12:04
Die Kindesmutter kann erstmal viel verbieten.
Ein Recht auf Umgang hat er trotzdem, das kann er notfalls auch einklagen.
Kinder brauchen ihre Väter und es UNMÖGLICH und absolut asozial dem Kind gegenüber, dies zu unterbinden, wenn keine trifftigen Gründe (Gewalt etc.) vorliegen.
Das sehen Richter und Jugendämter übrigens meistens und auch immer öfter auch so.
Wie gesagt, die dürfen deine Daten eigentlich nicht weitergeben. Nur das Einkommen des Vaters erfährt die Mutter (war zumindest bei uns so).
Die ziehen das ja "nur" zur Berechnung ran, wieviel er zahlen muss.
Ein Recht auf Umgang hat er trotzdem, das kann er notfalls auch einklagen.
Kinder brauchen ihre Väter und es UNMÖGLICH und absolut asozial dem Kind gegenüber, dies zu unterbinden, wenn keine trifftigen Gründe (Gewalt etc.) vorliegen.
Das sehen Richter und Jugendämter übrigens meistens und auch immer öfter auch so.
Wie gesagt, die dürfen deine Daten eigentlich nicht weitergeben. Nur das Einkommen des Vaters erfährt die Mutter (war zumindest bei uns so).
Die ziehen das ja "nur" zur Berechnung ran, wieviel er zahlen muss.
27.09.2015 12:06
Zitat von StephL:
Zitat von DieEine2:
Theoretisch dürften die das nicht, ne.
Ob das dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
da kann man sich sicher Rat bei einem Anwalt suchen. Ich wollte hier nur mal fragen, falls jemand ähnliches erlebt hat... Wir dürfen den Jungen nicht mal sehen
dagegen könnt irh doch vorgehen. klagt besuchsrecht ein
27.09.2015 12:32
Zitat von shelyra:
Zitat von StephL:
Zitat von DieEine2:
Theoretisch dürften die das nicht, ne.
Ob das dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache.
da kann man sich sicher Rat bei einem Anwalt suchen. Ich wollte hier nur mal fragen, falls jemand ähnliches erlebt hat... Wir dürfen den Jungen nicht mal sehen
dagegen könnt irh doch vorgehen. klagt besuchsrecht ein
haben wir schon.. 2012 mit Besuchsrecht aber sie bringt ihn nie zum vereinbarten Zeitpunkt und nimmt nie ab wenn der Papa anruft.. furchtbar ist das.. er gehört ja auch zu uns.. naja das ist ein anderes Thema
27.09.2015 12:34
Zitat von DieEine2:
Die Kindesmutter kann erstmal viel verbieten.
Ein Recht auf Umgang hat er trotzdem, das kann er notfalls auch einklagen.
Kinder brauchen ihre Väter und es UNMÖGLICH und absolut asozial dem Kind gegenüber, dies zu unterbinden, wenn keine trifftigen Gründe (Gewalt etc.) vorliegen.
Das sehen Richter und Jugendämter übrigens meistens und auch immer öfter auch so.
Wie gesagt, die dürfen deine Daten eigentlich nicht weitergeben. Nur das Einkommen des Vaters erfährt die Mutter (war zumindest bei uns so).
Die ziehen das ja "nur" zur Berechnung ran, wieviel er zahlen muss.
Das beruhigt mich ein wenig.. wir wollen ja das es dem Jungen gut geht und erzählen ihm irgendwann mal ALLES was er wissen möchte .. aber die KM soll nichts von uns wissen..
27.09.2015 12:58
Das Jugendamt übergibt im Endergebnis lediglich eine Berechnung mit "Einkommen des Kindsvaters" und "Gesamteinkommen der Familie". Davon werden dann die Freibeträge etc. herunter gerechnet. Details wieviel du hast geschweigedenn wo du arbeitest bekommt die Kindsmutter nicht.
Das wäre ja noch schöner.
Allerdings muss die Kindsmutter auch die Gelegenheit haben die Berechnung zu überprüfen, daher gibt's eine Berechnung Hause.
Das wäre ja noch schöner.
Allerdings muss die Kindsmutter auch die Gelegenheit haben die Berechnung zu überprüfen, daher gibt's eine Berechnung Hause.
27.09.2015 13:01
Zitat von StephL:
Zitat von Heidi:
Mussten wir auch machen, es geht darum das er von seinem gesetzlich festgelegtem Grundbedarf euch auch durchbringen muss und wenn Kindergeld, Betreuungskosten, Gehalt der Mutter etc pp in der Gesamtsumme ausreichen damit seine neue Familie abzüglich aller Fixkosten über den Monat kommt, wird der Unterhaltsanspruch seines Sohnes darüber festgelegt.
Kann man hier "verlangen" das die KM nichts über mich oder meine Kinder erfährt? Das JC darf die Daten ja dann sicherlich auch nicht rausgeben oder?
Deine Daten geben die nicht raus. Bei der Exfrau meines Mannes stand in dem Schreiben auch nur drin das die Unterhalt in Höhe von Summe x errechnet haben und sie somit den Unterhalt ab Datum x von ihm bekommt und nicht mehr vom JC.
27.09.2015 13:14
Zitat von Heidi:
Zitat von StephL:
Zitat von Heidi:
Mussten wir auch machen, es geht darum das er von seinem gesetzlich festgelegtem Grundbedarf euch auch durchbringen muss und wenn Kindergeld, Betreuungskosten, Gehalt der Mutter etc pp in der Gesamtsumme ausreichen damit seine neue Familie abzüglich aller Fixkosten über den Monat kommt, wird der Unterhaltsanspruch seines Sohnes darüber festgelegt.
Kann man hier "verlangen" das die KM nichts über mich oder meine Kinder erfährt? Das JC darf die Daten ja dann sicherlich auch nicht rausgeben oder?
Deine Daten geben die nicht raus. Bei der Exfrau meines Mannes stand in dem Schreiben auch nur drin das die Unterhalt in Höhe von Summe x errechnet haben und sie somit den Unterhalt ab Datum x von ihm bekommt und nicht mehr vom JC.
Mich irritiert ja am meisten das es nicht vom Jugendamt kommt sondern von einem JobCenter...
27.09.2015 15:38
Wenn die Mutter Geld vom Amt bezieht ist das so. Mein ex und ich haben eine Anwaltliche Vereinbarung. Und trotzdem überprüft ihn jedes Jahr die Arge und er muß alles offen legen.
Aber da es ja anwaltlich usw geregelt ist und es auch so ist, wie es ist muzß er auch nicht mehr bezahlen.
Aber da es ja anwaltlich usw geregelt ist und es auch so ist, wie es ist muzß er auch nicht mehr bezahlen.
27.09.2015 15:47
Die KM wird nur die Endberechnung zu sehen bekommen. Sprich: Was sie für den gemeinsamen Sohn erhält.
Nichts anderes.
Und da ihr verheiratet seid, wirst du natürlich mit ins Boot gezogen. So ist das. Daher ist es dann auch wichtig, dass ihr eure Tochter (gerade sie!) und deinen Sohn eintragt.
Nichts anderes.
Und da ihr verheiratet seid, wirst du natürlich mit ins Boot gezogen. So ist das. Daher ist es dann auch wichtig, dass ihr eure Tochter (gerade sie!) und deinen Sohn eintragt.
27.09.2015 20:02
Ganz lieben Dank für Eure Worte/ Antworten ... ich werde morgen trotzdem mal einen Anwalt dazu befragen, vielleicht kann man sich ja noch absichern das die Daten dann zwar bei dem JC angegeben werden aber halt wirklich unter Verschluss kommen. Das ist uns wichtig und sollte neben dem Unterhalt für den Sohn meines Mannes das Wichtigste sein.
Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
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