Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt direkt vom AG auf mein Konto ?

Anonym 1 (211055)
0 Beiträge
06.03.2024 19:55
Hallo,

vielleicht kennt sich jemand fundiert aus, wie es rechtlich ist.
Der KV hat erhebliche Schulden und immer wieder Probleme Unterhalt zu zahlen. Ich habe vorgeschlagen, dass er den Teil des Unterhalts direkt von seinem Chef auf mein Konto überweisen lässt und den Rest halt auf seins.
Seine Chefin sagt allerdings das geht gesetzlich nicht . Habe jetzt nachgelesen, tatsächlich ist das wohl wirklich so, weil es halt ums vollstrecken geht. Was bei ihm ja auch nicht ganz abwegig ist. Allerdings bin ich ja quasi auch eine Gläubigerin und er ist ja Unterhaltspflichtig. Habe auf die schnelle jetzt nichts gefunden, ob es für sowas evtl eine rechtliche Grundlage als Ausnahmeregelung gibt.

Uhv und so steht natürlich auch schon im Raum und ist auch alles soweit vorbereitet. Wir versuchen nur aktuell noch ohne einen weiteren offiziellen Gläubiger für ihn aus der Sache raus zu kommen, da das alles auch Konsequenzen für die Kinder hätte dann. Ich brauche also wirklich nur antworten bezüglich des oberen Absatzes.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privatsphäre, Schulden

nilou
14232 Beiträge
06.03.2024 20:04
Ich denke da gibt es nichts.

Ja du bist Gläubigerin, aber du gehörst halt zur Maße der anderen Gläubiger. Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes nicht an seinen Arbeitnehmer sondern an dich zahlt ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirst du ja bevorzugt. Und zwar ohne rechtliche Grundlage. Somit werden ja quasi die anderen Gläubiger benachteiligt.

Dein Ex soll sich an einen Schuldnerberater wenden und schauen ob eine Privatinsolvenz in Frage kommt.
Anonym 1 (211055)
0 Beiträge
06.03.2024 20:08
Zitat von nilou:

Ich denke da gibt es nichts.

Ja du bist Gläubigerin, aber du gehörst halt zur Maße der anderen Gläubiger. Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes nicht an seinen Arbeitnehmer sondern an dich zahlt ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirst du ja bevorzugt. Und zwar ohne rechtliche Grundlage. Somit werden ja quasi die anderen Gläubiger benachteiligt.

Dein Ex soll sich an einen Schuldnerberater wenden und schauen ob eine Privatinsolvenz in Frage kommt.

Ja ich dachte nur, weil ich Mal gelesen hatte dass wohl im Falle einer Privatinsolvenz die Kinder bzw. Der Unterhaltsanspruch bevorzugt vor den anderen Gläubigern wäre ( allerdings nur schnell quer gelesen ) aber ja ich habe derzeit ja noch keinen offiziellen Titel.

Die Privatinsolvenz wollen wir ja eigentlich vermeiden, daher noch die Suche nach anderen Lösungen.
Bei der Schuldnerberatung hat er sich vor 4 oder 5 Monaten auf die Liste setzen lassen. Die haben derzeit keine Kapazitäten.
nilou
14232 Beiträge
06.03.2024 20:24
Zitat von Anonym 1 (211055):

Zitat von nilou:

Ich denke da gibt es nichts.

Ja du bist Gläubigerin, aber du gehörst halt zur Maße der anderen Gläubiger. Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes nicht an seinen Arbeitnehmer sondern an dich zahlt ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirst du ja bevorzugt. Und zwar ohne rechtliche Grundlage. Somit werden ja quasi die anderen Gläubiger benachteiligt.

Dein Ex soll sich an einen Schuldnerberater wenden und schauen ob eine Privatinsolvenz in Frage kommt.

Ja ich dachte nur, weil ich Mal gelesen hatte dass wohl im Falle einer Privatinsolvenz die Kinder bzw. Der Unterhaltsanspruch bevorzugt vor den anderen Gläubigern wäre ( allerdings nur schnell quer gelesen ) aber ja ich habe derzeit ja noch keinen offiziellen Titel.

Die Privatinsolvenz wollen wir ja eigentlich vermeiden, daher noch die Suche nach anderen Lösungen.
Bei der Schuldnerberatung hat er sich vor 4 oder 5 Monaten auf die Liste setzen lassen. Die haben derzeit keine Kapazitäten.


Hat er den eine Kontopfändung oder warum geht es nicht das er den Unterhalt von seinem Konto zahlt? Wenn er da eine Pfändung etc drauf hat muss das Geld vom Arbeitgeber natürlich da drauf und darf nicht vorher abgezweigt werden.

Und ohne Titel hast du keinen bevorzugten Anspruch. Womit willst du schließlich vollstrecken?
Anonym 1 (211055)
0 Beiträge
06.03.2024 20:29
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (211055):

Zitat von nilou:

Ich denke da gibt es nichts.

Ja du bist Gläubigerin, aber du gehörst halt zur Maße der anderen Gläubiger. Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes nicht an seinen Arbeitnehmer sondern an dich zahlt ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirst du ja bevorzugt. Und zwar ohne rechtliche Grundlage. Somit werden ja quasi die anderen Gläubiger benachteiligt.

Dein Ex soll sich an einen Schuldnerberater wenden und schauen ob eine Privatinsolvenz in Frage kommt.

Ja ich dachte nur, weil ich Mal gelesen hatte dass wohl im Falle einer Privatinsolvenz die Kinder bzw. Der Unterhaltsanspruch bevorzugt vor den anderen Gläubigern wäre ( allerdings nur schnell quer gelesen ) aber ja ich habe derzeit ja noch keinen offiziellen Titel.

Die Privatinsolvenz wollen wir ja eigentlich vermeiden, daher noch die Suche nach anderen Lösungen.
Bei der Schuldnerberatung hat er sich vor 4 oder 5 Monaten auf die Liste setzen lassen. Die haben derzeit keine Kapazitäten.


Hat er den eine Kontopfändung oder warum geht es nicht das er den Unterhalt von seinem Konto zahlt? Wenn er da eine Pfändung etc drauf hat muss das Geld vom Arbeitgeber natürlich da drauf und darf nicht vorher abgezweigt werden.

Und ohne Titel hast du keinen bevorzugten Anspruch. Womit willst du schließlich vollstrecken?


Er hat immer wieder Kontopfändungen ich kenne alle Details, kann und will das hier aber nicht erzählen. Im Prinzip bekommt er sein Geld und 5 Minuten später ist alles weg.
Ja das hab ich schon verstanden, hätte ja sein können dass es doch geht. Wie gesagt ich habe noch keine Titel, wir wägen gerade alle Optionen ab und schauen was legal möglich ist.
Letztendlich wird es drauf raus laufen dass ich nächste Woche meinen Termin beim Jugendamt wahr nehmen muss.
nilou
14232 Beiträge
06.03.2024 20:35
Also wenn er Pfändungen hat muss der Arbeitgeber alles auszahlen.

Du selber brauchst einen Titel, sonst kannst du gar nichts durchsetzen.

Dein Ex soll sich mal über ein Pfändungsschutzkono informieren. Das alles weggepfändet wird kann ja nicht sein. Ihm steht ja ein Freibetrag für seine Kosten/Lebensunterhalt zu.
Anonym 1 (211055)
0 Beiträge
06.03.2024 20:56
Stimmt das mit dem P Konto stand auch Mal im Raum. Hab ihn gleich Mal gefragt ob er das jetzt wenigstens hat.

Ja hat er. Aber der Idiot hat die Kinder noch nicht angegeben machen wir morgen. ( Nein ich bin nicht wieder mit ihm zusammen, oder so. aber wir haben eine ansonsten sehr gute Elternbeziehung, weshalb ich ihm da natürlich weitestgehend Versuche zu helfen sofern es geht )

Seit Januar gibt es eine weitere Forderung die halt quasi den Unterhalt frisst, die aber noch nicht gepfändet ist, allerdings schwerwiegende Konsequenzen bei Nichtzahlung hat. Das ist aktuell der Knackpunkt und da hilft auch das p Konto nicht. Die ist aber im Mai zum Glück abgegolten
Choco
4220 Beiträge
07.03.2024 12:02
Wenn die Schulden so erheblich sind, dann macht eine Insolvenz vielleicht aber auch einfach Sinn um sich finanziell wieder zu rehabilitieren. Die gesetzlichen Fristen wurden ja verkürzt auf 3 Jahre…
Anonym 1 (211055)
0 Beiträge
07.03.2024 12:08
Zitat von Choco:

Wenn die Schulden so erheblich sind, dann macht eine Insolvenz vielleicht aber auch einfach Sinn um sich finanziell wieder zu rehabilitieren. Die gesetzlichen Fristen wurden ja verkürzt auf 3 Jahre…


Ja er ist da definitv gewillt sich beraten zu lassen und in Betracht zu ziehen.
Die Sache ist die dass da ein Haus dran hängt, welches Ihm nicht alleine gehört, was aber kostentechnisch unter einer Wohnung liegt. ( Wenn man jetzt Mal 1-2 Zimmer Wohnungen außer acht lässt )
Da er ja regelmäßig die Kids hat und aber halt auch ein relativ großer Altersunterschied da ist, braucht er eigentlich schon mindestens 1 Kinderzimmer.
Daran soll es letztendlich aber natürlich nicht scheitern.
Ich wäre im Fall der Fälle sogar bereit ihm mein Haus für die Kinder Wochenenden zur Verfügung zu stellen.
Wie gesagt, er ist auf der Warteliste
Bad_but_nice
15913 Beiträge
09.03.2024 09:47
Hast du einen Unterhaltstitel? Wenn ja kannst du damit Vollstrecken/ Pfänden...
Wenn nicht bei deinem ex dann beim Arbeitgeber. Der muss darauf eine Drittschuldner Erklärung abgeben und dann muss er alles dir direkt zahlen was dein ex vom Selbstbehalt zu viel verdient.
Und JA mit Titel und Vollstreckung geht dieses auch beim Arbeitgeber!!! Mache ich gerade selbst und das seit ÜBER 1 Jahr bereits.
Falls du keinen Titel hast seh zu das du dir einen besorgst.
Ach und nochwas , Kindesunterhalt MUSS vor allen anderen Schulden vorrangig behandelt werden...
Viel Glück
Glücksstein
4396 Beiträge
09.03.2024 21:06
Da du kein Titel hast kannst du nicht mal pfänden lassen. Und natürlich ist es nicht möglich ohne Pfändungsbeschluss, dass der AG dir den UH überweist.

Mit Titel kannst du pfänden lassen und geht vor allen anderen Pfändung voraus. Unterhaltspfändungen werden dann immer vor allen anderen Pfändungen zuerst gepfändet.
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