Mütter- und Schwangerenforum

unterhalt bei nicht verheirateten Eltern

steffi90
1000 Beiträge
02.07.2014 21:31
huhu Mädels...

mal ne ganz doofe frage:

wir haben uns vor paar Wochen getrennt und sind jetzt auf Wohnungssuche....
Wir haben uns schon für eine 3-Tagesreglung entschieden...also sie ist 3 Tage bei mir,dann 3Tage bei ihm.....
jetzt stellt sich mir die Frage, ob sie Anspruch auf Unterhalt von ihm hat da sie definitiv bei mir gemeldet sein wird,würde ich ja als Alleinerziehend gelten oder?
kenne mit mit der Materie überhaupt nicht aus,da ich nie dachte das mir sowas passiert also bitte keine Anfeindungen o.ä. ...ich will einfach nur mal nachfragen...
Evtl. kennt sich ja jemand aus
lg Steffi
cinderella689
84 Beiträge
02.07.2014 21:42
Hallo, ich hab mit meinen Freund das gemeinsame Sorgerecht für dei kleine bei Jugendamt damals beantragt. Jetzt haben wir auch beide das Sorgerecht für die kleine und wir wohnen auch zusammen. Das Jugendamt hat mich damals aber darauf hingewiesen das ich anspruch auf Unterhalt habe auch wenn wir zusammen wohnen da wir nicht Verheiratet sind.

Ich kann dir nur empfelen mal beim Jugendamt nachzufragen die Helfen dir dann auch dabei, Du brauchst auch keinen Termin da kannst du einfach mal hingehen oder auch Anrufen.
apfelkern81
1496 Beiträge
02.07.2014 21:48
Lasst euch da mal gut beraten. Da ihr genau halbe halbe macht und das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei euch beiden hätte, muss einiges geklärt werden. Angefangen vom Sorgerecht, über wo hat das Kind seinen Hauptwohnsitz bis hin zu wer bekommt das Kindergeld.
steffi90
1000 Beiträge
02.07.2014 21:54
also Sorgerecht haben wir beide
Kindergeld bekomme ich
verdienen tuen wir ca das gleiche
Hauptwohnsitz wird sie definitiv bei mir haben,auch wenn das nochmal ne Schlammschlacht werden sollte
cinderella689
84 Beiträge
02.07.2014 21:58
Ich kann dir nurn empfelen mal zum Jugendamt zu gehen dir beraten dich da richtig gut und auch das die kleine bei dir bleiben soll da können sie dir helfen. Wenn ihr euch streitet bei wem der Hauptwohnsitz sein soll dann entscheidet das Jugendamt zum wohl des Kindes.
steffi90
1000 Beiträge
02.07.2014 21:59
ok gut...danke für deine hilfe
cinderella689
84 Beiträge
02.07.2014 22:07
Zitat von steffi90:

ok gut...danke für deine hilfe


Bitte, immer wieder generne. Wir wussten auch so vieles nicht und haben uns da beraten lasen.
Minchen1990
2228 Beiträge
02.07.2014 22:08
ich würde auch sagen das du dich da mal an das Jugendamt wendest, die wissen da ja doch besser Bescheid. Rein Theoretisch würde ich jetzt meinen das sie einen Anspruch hat, die Frage ist nur wieviel weil sie ja 50/50 bei jedem Elternteil dann ist
NochOhne32
17976 Beiträge
03.07.2014 00:29
Beim Wechselmodell (klassisch wäre 1 Woche - 1 Woche), hebt sich der Unterhalt auf, denn sie wohnt ja wechselseitig bei euch und auch wenn sie bei dir den Hauptwohnsitz hat, hat der Papa vom Kind ja die gleichen Ausgaben wie du in dem Moment. Das einzige was ihr klären müsst, ist, das mit dem Kindergeld, denn normalerweise hat der Papa dann auch Anspruch auf die Hälfte vom Kindergeld. Da sind die Familienkasse aber so, dass es nur an einen gezahlt wird und den Rest müsst ihr dann klären.

Ein Kumpel von uns hat das jetzt erst alles durch und daher weiß ich das so genau... er macht aber das klassische Modell und seine Tochter ist auch bei der Mama gemeldet. Bei ihm hat sie dann "nur" den Zweitwohnsitz...
nilou
14361 Beiträge
03.07.2014 10:59
Denke auch das sich der Unterhalt aufhebt, wenn sie zu gleichen Teilen bei euch ist. Letztendlich habt ihr beide gleiche Ausgaben und auch Anschaffungen - sie wir bei euch beiden ja Bett, Spielzeug, Klamotten etc. brauchen.
05.08.2014 20:53
Zitat von steffi90:

huhu Mädels...

mal ne ganz doofe frage:

wir haben uns vor paar Wochen getrennt und sind jetzt auf Wohnungssuche....
Wir haben uns schon für eine 3-Tagesreglung entschieden...also sie ist 3 Tage bei mir,dann 3Tage bei ihm.....
jetzt stellt sich mir die Frage, ob sie Anspruch auf Unterhalt von ihm hat da sie definitiv bei mir gemeldet sein wird,würde ich ja als Alleinerziehend gelten oder?
kenne mit mit der Materie überhaupt nicht aus,da ich nie dachte das mir sowas passiert also bitte keine Anfeindungen o.ä. ...ich will einfach nur mal nachfragen...
Evtl. kennt sich ja jemand aus
lg Steffi

Lebt Dein Kind drei Tage bei Dir und drei Tage beim Kindesvater und wechselt ihr zuverlässig jeweils nach drei Tagen, ist niemand von Euch dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig, weil das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt.
Unbedeutend ist hier, wo das Kind seine Haupt- und wo seinen Nebenwohnsitz hat, da maßgeblich das zählt, was die Realität vorhält und das wäre in Eurem Fall dann eine genau gleiche Aufteilung der Zeit und des Aufwandes (in materieller, finanzieller und emotionaler Hinsicht), die das Kind benötigt und einfordert...
Es sei denn, einer von Euch erklärt sich dazu bereit für die materielle Ausstattung des Kindes (Bekleidung, Kindergartenausstattung, Schulsachen, Ausflüge mit KiTa oder Schule, etc.) alleine aufzukommen. Dann sieht das Ganze etwas anders aus.
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