Unterhalt
30.09.2016 17:31
Hallo,
da mein Ex nun wohl eine Arbeit hat möchte ich (nach vielen Jahren) endlich den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn durchsetzen.
Jedoch hab ich überhaupt keine Ahnung und weiß nur das es im Jugendamt wohl eine Beistandschaft gibt oder eben der Unterhalt mit meiner Anwältin übers Gericht eingeklagt werden kann.
Kann mir jemand mal sagen wie so eine Beistandschaft vom Jugendamt abläuft? Oder sollte ich gleich über meine Anwältin den Unterhalt einklagen?
Müsste er eigtl nicht von sich aus Unterhalt zahlen oder dies im Jugendamt melden? Und muss er rückwirkend zahlen? Also ab da wo er verdient hat?
Unterhaltsvorschuss bekomme ich keinen, da ich verheiratet bin
Und wie läuft das eigtl ab, weil seine Freundin derzeit wohl in Elternzeit ist mit ihren gemeinsamen Kind, ich weiß Kinderunterhalt ist 50/50 bei 2 Kids, egal wo die Kinder leben, aber ihr gegenüber muss er doch dann auch "aufkommen" - sie leben zwar zusammen aber schmälert das nicht den Überschuss, also hat er dann einen höheren Freibetrag?
Muss er mir Auskunft geben, was er arbeitet bzw. was er verdient?
Vielen Dank im Voraus.
da mein Ex nun wohl eine Arbeit hat möchte ich (nach vielen Jahren) endlich den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn durchsetzen.
Jedoch hab ich überhaupt keine Ahnung und weiß nur das es im Jugendamt wohl eine Beistandschaft gibt oder eben der Unterhalt mit meiner Anwältin übers Gericht eingeklagt werden kann.
Kann mir jemand mal sagen wie so eine Beistandschaft vom Jugendamt abläuft? Oder sollte ich gleich über meine Anwältin den Unterhalt einklagen?
Müsste er eigtl nicht von sich aus Unterhalt zahlen oder dies im Jugendamt melden? Und muss er rückwirkend zahlen? Also ab da wo er verdient hat?
Unterhaltsvorschuss bekomme ich keinen, da ich verheiratet bin
Und wie läuft das eigtl ab, weil seine Freundin derzeit wohl in Elternzeit ist mit ihren gemeinsamen Kind, ich weiß Kinderunterhalt ist 50/50 bei 2 Kids, egal wo die Kinder leben, aber ihr gegenüber muss er doch dann auch "aufkommen" - sie leben zwar zusammen aber schmälert das nicht den Überschuss, also hat er dann einen höheren Freibetrag?
Muss er mir Auskunft geben, was er arbeitet bzw. was er verdient?
Vielen Dank im Voraus.
30.09.2016 17:41
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
30.09.2016 17:47
Zitat von Lucas_Mama:
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
zu 3) das stimmt nicht.
Eine Beistandschaft richtet man beim Jugendamt ein. Diese machen den Unterhalt im Rahmen dieser Beistandschaft dann geltend. Zunächst außergerichtlich indem sie den Vater anschreiben und ihn auffordern seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Zahlt er nicht freiwillig veranlassen sie auch Zwangsmaßnahmen wie Pfändung etc.
Für dich kostenfrei, deshalb einem Anwalt vorzuziehen.
30.09.2016 17:47
In aller Kürze:
Richte dir den Beistand ein. Die kümmern sich um vieles, auch um den Rechtsbeistand, sollte es zum Einklagen des Unterhalts kommen müssen. Zunächst mal wird er aber auf ganz "normalem" Wege aufgefordert, seine Einkommenssituation darzulegen und entsprechend Unterhalt zu zahlen. Der Beistand berechnet auch die Höhe.
Richte dir den Beistand ein. Die kümmern sich um vieles, auch um den Rechtsbeistand, sollte es zum Einklagen des Unterhalts kommen müssen. Zunächst mal wird er aber auf ganz "normalem" Wege aufgefordert, seine Einkommenssituation darzulegen und entsprechend Unterhalt zu zahlen. Der Beistand berechnet auch die Höhe.
30.09.2016 17:56
Zitat von Nicsisch:
Zitat von Lucas_Mama:
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
zu 3) das stimmt nicht.
Eine Beistandschaft richtet man beim Jugendamt ein. Diese machen den Unterhalt im Rahmen dieser Beistandschaft dann geltend. Zunächst außergerichtlich indem sie den Vater anschreiben und ihn auffordern seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Zahlt er nicht freiwillig veranlassen sie auch Zwangsmaßnahmen wie Pfändung etc.
Für dich kostenfrei, deshalb einem Anwalt vorzuziehen.
Wurde mir gar nicht gesagt, Danke für die Info.
30.09.2016 18:13
Zitat von Lucas_Mama:
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
Zählt da auch mündlich, bzw per SMS?
30.09.2016 18:18
Was wäre denn, wenn er nun in Elternzeit geht? Ist er dann wieder vom Unterhalt befreit, wenn das Einkommen nicht ausreicht?
Versteht mich nicht falsch, aber nach 4 Jahren keinen einzigen Cent zusehen, gehen mir langsam seine "Ausreden" einfach nur noch auf den Zeiger.
Versteht mich nicht falsch, aber nach 4 Jahren keinen einzigen Cent zusehen, gehen mir langsam seine "Ausreden" einfach nur noch auf den Zeiger.
30.09.2016 19:14
Mach einen Termin beim Jugendamt und lass dich da beraten. Ob eine sms reicht weis ich nicht. Mir wurde auch gesagt ab dem Monat wo man es geltend macht, ihn auffordert seine Einkommensverhältnissr offen zu legen. Rückwirkend nicht. Ich glaube bei der sms kommt es auf den Inhalt an. Einfach nur "Zahl Unterhalt" dürfte meiner Meinung nach nicht reichen. Das Jugendamt kann dir da sicher genaueres sagen.
30.09.2016 22:01
Zitat von Nicsisch:
Zitat von Lucas_Mama:
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
zu 3) das stimmt nicht.
Eine Beistandschaft richtet man beim Jugendamt ein. Diese machen den Unterhalt im Rahmen dieser Beistandschaft dann geltend. Zunächst außergerichtlich indem sie den Vater anschreiben und ihn auffordern seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Zahlt er nicht freiwillig veranlassen sie auch Zwangsmaßnahmen wie Pfändung etc.
Für dich kostenfrei, deshalb einem Anwalt vorzuziehen.
Soweit korrekt aber: du musst bitte selber schauen, dass das Einkommen regelmäßig kontrolliert wird! Habe selber eine beistandschaft und jetzt kam heraus, dass 5 (!!!) lange Jahre das Einkommen des Vaters nicht kontrolliert wurde. Hab mal bussle nachgelesen und das Jugendamt macht das wohl alle 1-2 Jahre, dass der Vater angeschrieben wird und sein Einkommen offen legen muss.
Alles Gute
30.09.2016 22:09
Zahlungsaufforderung per WhatsApp oder SMS gelten nicht. Dafür aber Emails! Zumindest hat es bei mir funktioniert, dass das Jugendamt tätig wurde (vielleicht mein auch etwas ungehaltener Brief zum Screenshot )
Lieben Gruß und viel Erfolg.
Lieben Gruß und viel Erfolg.
01.10.2016 09:55
Zitat von vegetable:
Zitat von Lucas_Mama:
1. Er muss erst zahlen, ab Eingang deiner Forderung.
2. Würde ich das Jugendamt beauftragen, das kostet dich nichts.
3. Eine Beistandschaft gibt's nur beim Gericht.
4. das Jugendamt kann ein Titel einfordern, dass bedeutet, er ist immer dazu verpflichtet diesen Betrag zu leisten, egal was kommen mag.
5. ist das alles gar nicht schwer und kompliziert. Ruf das zuständige JA an und schildere dein Anliegen und man wird sich sofort darum kümmern.
Zählt da auch mündlich, bzw per SMS?
Nein, nur per postalisches Anschreiben oder Email.
Ruf Montag beim zuständigen JA an und schildere dein Anliegen.
Bis zu 4 (?) Monate kann man das wohl auch rückwirkend einfordern.
Aber lass dich da einfach Montag beraten
03.10.2016 10:23
Unabhängig von der neuen Arbeit, habt ihr damals nach der Geburt keine Unterhaltsberechnung beim JA gemacht?
Da bekommt man schon einen Vollstreckungstitel wenn der Kindsvater nicht zahlen würde.
Zu uns hat das JA damals gesagt, sie berechnen nur aller 2 Jahre den Unterhalt neu und fordern ihn auf sein Einkommen nachzuweisen. Sobald sich der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle erhöht, so ist er selbstständig dazu verpflichtet ohne Aufforderung die neue Summe zu zahlen. Weiß aber nicht ob das in allen Bundesländern gilt.
Ansonsten zum Anwalt und einklagen.
Da bekommt man schon einen Vollstreckungstitel wenn der Kindsvater nicht zahlen würde.
Zu uns hat das JA damals gesagt, sie berechnen nur aller 2 Jahre den Unterhalt neu und fordern ihn auf sein Einkommen nachzuweisen. Sobald sich der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle erhöht, so ist er selbstständig dazu verpflichtet ohne Aufforderung die neue Summe zu zahlen. Weiß aber nicht ob das in allen Bundesländern gilt.
Ansonsten zum Anwalt und einklagen.
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