Mütter- und Schwangerenforum

Umzug trotz gemeinsamen Sorgerechts

emmchen2607
3 Beiträge
22.04.2014 14:13
Hallo
Ich hoffe einer von euch kann mir hierbei behilflich sein.
Im Moment wohne ich mit meiner kleinen Tochter in NRW möchte aber gerne wieder zurück in den Norden.
Hab das Gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater des Kindes und weiß jetzt überhaupt nicht ob ich einfach so umziehen kann oder ob ich sein Einverständnis brauche oder wie das überhaupt funktioniert.

würde mich sehr über antworten und hilfreiche Tipps freuen.
Großstadtmeedchen
356 Beiträge
22.04.2014 14:28
Du benötigst sein Einverständnis um euer Kind an der neuen Adresse anzumelden.
Mathelenlu
49378 Beiträge
22.04.2014 15:01
Soweit ich weiß, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht wichtig. Wer von Euch hat das?
Colli89
1506 Beiträge
22.04.2014 15:04
Bei mir war es genauso bi auch aus nrw nach nds gezogen hat alles wunderbar geklappt haben auch das gemeibsame sorgerecht es hat niemand nach der erlaubnis der kv gefragt das einzige ist wegen dem umgang dass die fahrt kosten geteilt werden
22.04.2014 15:28
Bei uns musste der Vater sein Einverständnis geben. Hat er aber auch problemlos
emmchen2607
3 Beiträge
22.04.2014 15:39
Danke schonmal für die antworten.
Also das mit dem Aufenthaltsbestimmungs recht ist bis jetzt noch nicht geklärt da wir momentan nicht sehr weit auseinander wohnen
22.04.2014 15:43
Zitat von emmchen2607:

Danke schonmal für die antworten.
Also das mit dem Aufenthaltsbestimmungs recht ist bis jetzt noch nicht geklärt da wir momentan nicht sehr weit auseinander wohnen


Ich bin mit meiner Tochter auch von NRW nach MV gezogen, mit bestimmten "Regeln" zwischen Vater und mir.
Nebenbei hat er das Aufenthaltsbestimmungsrechts eingeklagt, welches ich am Ende bekommen habe (alles vor Gericht, mit psychologischen Gutachten usw.).

Ich würde mir für solche Fälle immer einen Anwalt nehmen.

Viel Glück und alles Gute
22.04.2014 17:03
Soweit ich weiß ist es bei geteiltem Sorgerecht so das du innerhalb deutschland hinziehen kannst wo du willst,ab einer gewissen Entfernung musst du dich an den Kosten beteiligen damit der Kindsvater sein Kind regelmäßig sehen kann.
Großstadtmeedchen
356 Beiträge
22.04.2014 17:12
Zitat von Mimolino:

Soweit ich weiß ist es bei geteiltem Sorgerecht so das du innerhalb deutschland hinziehen kannst wo du willst,ab einer gewissen Entfernung musst du dich an den Kosten beteiligen damit der Kindsvater sein Kind regelmäßig sehen kann.



Das stimmt leider nicht. Es ist gesetzlich festgelegt, das der Vater, bei geteiltem Sorgerecht, das Einverständnis erklären muss. Wie weit das Kind weg zieht ist übrigens unerheblich, auch wenn es nur eine Straße weiter ist.
Wird bei der Ummeldung des Kindes keine Einverständniserklärung verlangt, dann pennt die Bearbeiterin. Und der Vater könnte tatsächlich einklagen, das das Kind zurück ziehen muss!

Da hilft auch kein Anwalt. Klagt der Vater, bekommt er Recht.

22.04.2014 17:16
Zitat von Großstadtmeedchen:

Zitat von Mimolino:

Soweit ich weiß ist es bei geteiltem Sorgerecht so das du innerhalb deutschland hinziehen kannst wo du willst,ab einer gewissen Entfernung musst du dich an den Kosten beteiligen damit der Kindsvater sein Kind regelmäßig sehen kann.



Das stimmt leider nicht. Es ist gesetzlich festgelegt, das der Vater, bei geteiltem Sorgerecht, das Einverständnis erklären muss. Wie weit das Kind weg zieht ist übrigens unerheblich, auch wenn es nur eine Straße weiter ist.
Wird bei der Ummeldung des Kindes keine Einverständniserklärung verlangt, dann pennt die Bearbeiterin. Und der Vater könnte tatsächlich einklagen, das das Kind zurück ziehen muss!

Da hilft auch kein Anwalt. Klagt der Vater, bekommt er Recht.



Das wage ich doch stark zu bezweifeln,er bekommt ja nicht automatisch Recht
Und MIR kann ja grundsätzlich keiner verbieten wohin zu ziehen,ich denke das hängt auch immer mit den Gründen zusammen.Wenn es für die Mutter eine wirtschaftliche Verbesserung bedeuted z.B. wird da wohl anders entschieden wie wenn die zu ihrem neuen Freund den sie seit zwei Tagen kennt (jetzt mal übertrieben) zieht.

Ich bin allerdings grundsätzlich der Meinung das Eltern so erwachsen und reif sein sollten das man das untereinander klären kann
Großstadtmeedchen
356 Beiträge
22.04.2014 17:40
Zitat von Mimolino:

Zitat von Großstadtmeedchen:

Zitat von Mimolino:

Soweit ich weiß ist es bei geteiltem Sorgerecht so das du innerhalb deutschland hinziehen kannst wo du willst,ab einer gewissen Entfernung musst du dich an den Kosten beteiligen damit der Kindsvater sein Kind regelmäßig sehen kann.



Das stimmt leider nicht. Es ist gesetzlich festgelegt, das der Vater, bei geteiltem Sorgerecht, das Einverständnis erklären muss. Wie weit das Kind weg zieht ist übrigens unerheblich, auch wenn es nur eine Straße weiter ist.
Wird bei der Ummeldung des Kindes keine Einverständniserklärung verlangt, dann pennt die Bearbeiterin. Und der Vater könnte tatsächlich einklagen, das das Kind zurück ziehen muss!

Da hilft auch kein Anwalt. Klagt der Vater, bekommt er Recht.



Das wage ich doch stark zu bezweifeln,er bekommt ja nicht automatisch Recht
Und MIR kann ja grundsätzlich keiner verbieten wohin zu ziehen,ich denke das hängt auch immer mit den Gründen zusammen.Wenn es für die Mutter eine wirtschaftliche Verbesserung bedeuted z.B. wird da wohl anders entschieden wie wenn die zu ihrem neuen Freund den sie seit zwei Tagen kennt (jetzt mal übertrieben) zieht.

Ich bin allerdings grundsätzlich der Meinung das Eltern so erwachsen und reif sein sollten das man das untereinander klären kann


Ich habe mir das ja nicht ausgedacht. Du darfst selbstverständlich hinziehen wo du möchtest, das Kind aber nicht.
Ich heiße das nicht gut. Ist aber nun mal so.

Und mit dem letzten Satz gebe ich dir Recht. Gibt aber eben immer 2 Seiten.
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