Trennung, Haus, auszahlen zwingend notwendig?
09.07.2021 16:37
Hallo,
Vor einiger Zeit haben sich mein Mann und ich getrennt. Haben allerdings ein recht freundschaftliches Verhältnis. Wann wir uns scheiden lassen steht aktuell noch in den Sternen.
Wir haben 2016 mein Elternhaus sehr günstig (30000 Euro) erworben und es ist auch nicht wirklich viel wert, abgesehen vom emotionalen Wert. Die Hälfte ist ca getilgt von uns gemeinsam und seit seinem Auszug, begleiche ich die Kosten für das Haus alleine.
Wäre nun im Falle einer Scheidung zwingend notwendig dass ich ihn auszahle, oder akzeptiert das ein Gericht, wenn er verzichtet? Könnte er mir seinen Teil überschreiben?
Ich habe natürlich schon gegoogelt aber so richtig klug werde ich nicht.
Er möchte einfach dass wir darin wohnen bleiben. Will auch kein Geld und auch keine Kürzung des unterhaltes.
Klar, wenn wir uns nie scheiden lassen kann man das einfach so laufen lassen. Aber das wäre ja doch sehr utopisch.
Kann uns überhaupt jemand vorschreiben, wie wir unsere finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn wir für uns eine Lösung haben, der beide zustimmen?
Ich weiß, zum Anwalt müssen wir um 100 Prozent zu wissen, wie es laufen wird. Das kommt aber für uns beide aktuell nicht in Frage.
Danke schonmal für eure Antworten.
Vor einiger Zeit haben sich mein Mann und ich getrennt. Haben allerdings ein recht freundschaftliches Verhältnis. Wann wir uns scheiden lassen steht aktuell noch in den Sternen.
Wir haben 2016 mein Elternhaus sehr günstig (30000 Euro) erworben und es ist auch nicht wirklich viel wert, abgesehen vom emotionalen Wert. Die Hälfte ist ca getilgt von uns gemeinsam und seit seinem Auszug, begleiche ich die Kosten für das Haus alleine.
Wäre nun im Falle einer Scheidung zwingend notwendig dass ich ihn auszahle, oder akzeptiert das ein Gericht, wenn er verzichtet? Könnte er mir seinen Teil überschreiben?
Ich habe natürlich schon gegoogelt aber so richtig klug werde ich nicht.
Er möchte einfach dass wir darin wohnen bleiben. Will auch kein Geld und auch keine Kürzung des unterhaltes.
Klar, wenn wir uns nie scheiden lassen kann man das einfach so laufen lassen. Aber das wäre ja doch sehr utopisch.
Kann uns überhaupt jemand vorschreiben, wie wir unsere finanziellen Angelegenheiten regeln, wenn wir für uns eine Lösung haben, der beide zustimmen?
Ich weiß, zum Anwalt müssen wir um 100 Prozent zu wissen, wie es laufen wird. Das kommt aber für uns beide aktuell nicht in Frage.
Danke schonmal für eure Antworten.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Privat, details über Finanzen
09.07.2021 16:48
Klar könnt ihr untereinander vereinbaren wie ihr es finanziell regelt. Solange ihr beide damit einverstanden seid und es nicht sittenwidrig, Wucher oä ist sehe ich da keine Gründe die dagegen sprechen. Steuerlich mal abklären ob es dann eine Schenkung, Verkauf oä wäre.
09.07.2021 17:00
Zu beachten wäre dann die Schenkungssteuer und auch der Fall, wenn Dein Mann irgendwann auf Sozialleistungen angewiesen sein könnte. Sollte dieser Fall eintreten, kann verlangt werden, die Schenkung rückgängig zu machen, dafür gibt es aber Fristen, ich meine 10 Jahre oder so.
09.07.2021 17:20
OK, danke.
Ich les halt überall nur Versorgungsausgleich notwendig. Bei Überlassung von Eigentum muss)/kann/soll der Unterhalt gekürzt werden.
Ach das ist alles so kompliziert. Heiraten und Eigentum anschaffen ist easy peasy. Aber wehe man will das rückgängig machen
Ich les halt überall nur Versorgungsausgleich notwendig. Bei Überlassung von Eigentum muss)/kann/soll der Unterhalt gekürzt werden.
Ach das ist alles so kompliziert. Heiraten und Eigentum anschaffen ist easy peasy. Aber wehe man will das rückgängig machen
09.07.2021 17:39
Mein Exmann und ich haben uns 2020
scheiden lassen. Ich habe ihm meinen Teil unseres gemeinsamen Hauses überschrieben, ohne dass er mir dafür etwas zahlen musste.
Wir waren im Vorfeld bei einem Notar, dort wurde das geregelt. Bis es zur Scheidung kam, war das Grundbuch auch schon geändert.
Wir haben das extra vor der Scheidung gemacht, da die Höhe der Schenkungssteuer zwischen Eheleuten so hoch ist. Ich meine 500k sogar? Das hat locker gereicht
So musste er keine Steuern zahlen und mich auch nicht ausbezahlen. Lediglich die Rechnung vom Notar hat er bezahlt. Das waren nicht ganz 3000€ meine ich.
scheiden lassen. Ich habe ihm meinen Teil unseres gemeinsamen Hauses überschrieben, ohne dass er mir dafür etwas zahlen musste.
Wir waren im Vorfeld bei einem Notar, dort wurde das geregelt. Bis es zur Scheidung kam, war das Grundbuch auch schon geändert.
Wir haben das extra vor der Scheidung gemacht, da die Höhe der Schenkungssteuer zwischen Eheleuten so hoch ist. Ich meine 500k sogar? Das hat locker gereicht
So musste er keine Steuern zahlen und mich auch nicht ausbezahlen. Lediglich die Rechnung vom Notar hat er bezahlt. Das waren nicht ganz 3000€ meine ich.
09.07.2021 17:45
Eine Schenkung ist nicht so leicht rückgängig machbar- auch nicht bei finanzieller Notlage. Habe einen Klienten, der seiner Schwester seinen Anteil am Haus geschenkt hat. Notariell wurde blöderweise auch kein Wohnrecht eingetragen. Er musste ausziehen. Das Jobcenter fordert nun Leistungen von ihm zurück. Die Schenkung wurde nicht rückgängig gemacht vor Gericht.
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