Mütter- und Schwangerenforum

Scheidung

Anonym 166821
2 Beiträge
12.03.2014 13:14
Hallo ihr Lieben,

habe eine Fragen zum Thema Scheidung.
Scheidungstermin steht für Anfang April fest.

Was passiert,wenn der Ex-Mann Widerspruch gegen das Urteil einlegt ?
Welche Gründe muss er vorbringen um das Urteil anfechten zu können?

Vielen Dank im Voraus

Quinya
3128 Beiträge
12.03.2014 13:25
Möchtest du das nicht lieber deinen Anwalt fragen?
Anonym 166821
2 Beiträge
12.03.2014 13:32
Ja wollte ich auf jeden Fall auch noch machen,
wollte lediglich hier mal nach Erfahrungen fragen
Strawberrybaby
6836 Beiträge
12.03.2014 13:41
das sich da einer gegen stellt hab ich bei mc nicht gelesen aber vltl findet sich ja einer der helfen kann.
Lanna
460 Beiträge
12.03.2014 15:06
Nach Scheidungstermin besteht die Frist von vier Wochen, bis es rechtsgültig ist und in dieser Zeit kann er Widerspruch einlegen. Was es für Gründe braucht, weiß ich nicht, aber ich denke, dass es ausreicht wenn er einfach der Meinung ist, dass die Ehe in seinen Augen noch nicht zerrüttet ist.
Aber frag wirklich lieber mal einen Anwalt.
Ich habe aber ehrlich gesagt noch nie einen Fall im Bekanntenkreis gehabt, wo Widerspruch eingelegt worden wäre, denn wenn, kann man das ja in der Zeit bis zum Termin immer zur Sprache bringen und wartet nicht erst so lang, um dann anderer Meinung zu sein.
BabyLennard
455 Beiträge
14.03.2014 10:27
Zitat von Lanna:

Nach Scheidungstermin besteht die Frist von vier Wochen, bis es rechtsgültig ist und in dieser Zeit kann er Widerspruch einlegen. Was es für Gründe braucht, weiß ich nicht, aber ich denke, dass es ausreicht wenn er einfach der Meinung ist, dass die Ehe in seinen Augen noch nicht zerrüttet ist.
Aber frag wirklich lieber mal einen Anwalt.
Ich habe aber ehrlich gesagt noch nie einen Fall im Bekanntenkreis gehabt, wo Widerspruch eingelegt worden wäre, denn wenn, kann man das ja in der Zeit bis zum Termin immer zur Sprache bringen und wartet nicht erst so lang, um dann anderer Meinung zu sein.


Das mit dem Widerspruch ist falsch.

Gegen die Scheidung kann kein Widerspruch eingelegt werden. Sie wird so oder so nach 4 Wochen rechtskräftig. Es kann gegen andere Bestandteile des Beschlusses "sofortige Beschwerde" eingelegt werden z.b wegen der Rentenversorgung, aber nicht gegen den Scheidungsspruch an sich.
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