Resturlaub im Beschäftigungsverbot
16.07.2014 17:06
Hallo zusammen,
Ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann mir jemand sagen wie es da mit dem Resturlaub aussieht? Hab nämlich noch 3/4 vom Urlaub übrig.
Danke für eure Hilfe
Ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann mir jemand sagen wie es da mit dem Resturlaub aussieht? Hab nämlich noch 3/4 vom Urlaub übrig.
Danke für eure Hilfe
16.07.2014 17:26
der bleibt dir erhalten und darf nicht verfallen, falls du das wissen wolltest
16.07.2014 17:28
Hi,
Ich hab meinen resturlaub aus dem BV nach der Elternzeit noch nehmen können und ich hatte auch noch 22 Tage Urlaub
Ich hab meinen resturlaub aus dem BV nach der Elternzeit noch nehmen können und ich hatte auch noch 22 Tage Urlaub
16.07.2014 17:28
Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?
16.07.2014 17:31
Zitat von Sarah2802:
Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?
Ich denke dass das vom Arbeitgeber abhängt.
Da musst du einfach mal nachfragen
16.07.2014 17:32
Zitat von Sarah2802:
Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?
Ich konnte mir den nicht auszahlen lassen - die Tage bleiben bestehen bis nach der Elternzeit. Da ich dann aber kündigen werde, wird die Firma mir die Tage eben dann auszahlen müssen
16.07.2014 17:50
Da klinge ich mich mal ein.
Meine beste Freundin hat auch eins bekommen und noch viele Überstunden. Nur ihr Vertrag läuft im MuSchu aus.
Meine beste Freundin hat auch eins bekommen und noch viele Überstunden. Nur ihr Vertrag läuft im MuSchu aus.
16.07.2014 17:57
musst du fragen ob auszahlen oder du nehmen musst...ich hab nach elternzeit gekündigt,hab bis monatsende urlaub genommen und den rest ausgezahlt bekommen....
16.07.2014 18:03
Ja dann frag ich am besten mal meinen Chef um auf der sicheren Seite zu sein. Schaun ob es sich überhaupt lohnt ihn ausbezahlt zu bekommen
16.07.2014 18:24
Zitat von Mama_2o13:
Da klinge ich mich mal ein.
Meine beste Freundin hat auch eins bekommen und noch viele Überstunden. Nur ihr Vertrag läuft im MuSchu aus.
das wird dann aubezahlt.
16.07.2014 18:30
Eine Auszahlung ist nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses möglich sonst nicht - gesetzlicher Regelung von der nicht abgewichen werden darf, da Sinn und Zweck des Urlaubs die Erholung ist. Siehe Bundesurlaubsgesetz.
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