Mütter- und Schwangerenforum

Resturlaub im Beschäftigungsverbot

Sarah2802
185 Beiträge
16.07.2014 17:06
Hallo zusammen,

Ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann mir jemand sagen wie es da mit dem Resturlaub aussieht? Hab nämlich noch 3/4 vom Urlaub übrig.

Danke für eure Hilfe
Bradana
2275 Beiträge
16.07.2014 17:26
der bleibt dir erhalten und darf nicht verfallen, falls du das wissen wolltest
JennyD
1810 Beiträge
16.07.2014 17:28
Hi,
Ich hab meinen resturlaub aus dem BV nach der Elternzeit noch nehmen können und ich hatte auch noch 22 Tage Urlaub
Sarah2802
185 Beiträge
16.07.2014 17:28
Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?
JennyD
1810 Beiträge
16.07.2014 17:31
Zitat von Sarah2802:

Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?

Ich denke dass das vom Arbeitgeber abhängt.
Da musst du einfach mal nachfragen
zartbitter
46787 Beiträge
16.07.2014 17:32
Zitat von Sarah2802:

Ok danke. Kann man sich den auch auszahlen lassen? Bestimmt, oder?

Ich konnte mir den nicht auszahlen lassen - die Tage bleiben bestehen bis nach der Elternzeit. Da ich dann aber kündigen werde, wird die Firma mir die Tage eben dann auszahlen müssen
Sarah2802
185 Beiträge
16.07.2014 17:36
Ok vielen Dank für eure Hilfe. Hat mir echt weitergeholfen
16.07.2014 17:50
Da klinge ich mich mal ein.
Meine beste Freundin hat auch eins bekommen und noch viele Überstunden. Nur ihr Vertrag läuft im MuSchu aus.
miasmum2012
6950 Beiträge
16.07.2014 17:57
musst du fragen ob auszahlen oder du nehmen musst...ich hab nach elternzeit gekündigt,hab bis monatsende urlaub genommen und den rest ausgezahlt bekommen....
Sarah2802
185 Beiträge
16.07.2014 18:03
Ja dann frag ich am besten mal meinen Chef um auf der sicheren Seite zu sein. Schaun ob es sich überhaupt lohnt ihn ausbezahlt zu bekommen
Jani85
27577 Beiträge
16.07.2014 18:24
Zitat von Mama_2o13:

Da klinge ich mich mal ein.
Meine beste Freundin hat auch eins bekommen und noch viele Überstunden. Nur ihr Vertrag läuft im MuSchu aus.

das wird dann aubezahlt.
nilou
14359 Beiträge
16.07.2014 18:30
Eine Auszahlung ist nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses möglich sonst nicht - gesetzlicher Regelung von der nicht abgewichen werden darf, da Sinn und Zweck des Urlaubs die Erholung ist. Siehe Bundesurlaubsgesetz.
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt