Rechtsfrage zur Schenkung. Wie ist es mit Geschwistern?
12.02.2022 14:20
Mh... Wäre es eine Option jedem Kind Betrag X zu schenken.
Und er zahlt euch dann Miete und im Gegenzug pflegt ihr ihn
So bekäme jedes Kind den gleichen Betrag. Und ihr einen zusätzlichen Geldwert für die Pflege
Und er zahlt euch dann Miete und im Gegenzug pflegt ihr ihn
So bekäme jedes Kind den gleichen Betrag. Und ihr einen zusätzlichen Geldwert für die Pflege
12.02.2022 15:09
Das Thema ist sehr schwierig zu erklären und auseinander zu nehmen warum mein Vater das umgehen möchte.
Kurz gesagt, das Geschwisterkind istDrogenabhängig....aktuell. die Hoffnung, dass sich das irgendwann ändert ist da und dann würde es natürlich auch wieder finanzielle Zuwendungen geben aber aktuell ist das einfach nicht gewollt von Seiten meines Vaters. Ich habe schon sehr oft versucht zu vermitteln das überhaupt wieder eine Beziehung stattfindet aber das ist sehr sehr schwierig.
Kurz gesagt, das Geschwisterkind istDrogenabhängig....aktuell. die Hoffnung, dass sich das irgendwann ändert ist da und dann würde es natürlich auch wieder finanzielle Zuwendungen geben aber aktuell ist das einfach nicht gewollt von Seiten meines Vaters. Ich habe schon sehr oft versucht zu vermitteln das überhaupt wieder eine Beziehung stattfindet aber das ist sehr sehr schwierig.
12.02.2022 15:22
Zitat von KullerBienchen:
Am besten wäre ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Was geht wäre, das er je ein Konto auf euch beide einrichtet und einen Betrag x per Dauerauftrag einrichtet.
Das war bei uns der Fall und meine Schwester wolte da auch ran aber keine Chance. Einzige was zurück gegeben muss, ist der Betrag was nach dem Tot aufs Konto geht, wenn ihr keine Vollmacht über den Tot hinaus habt zum stoppen.
Bitte zum Notar !!
13.02.2022 08:51
Ihr müsst zum Anwalt und das mit dem besprechen, ein Notar darf nicht beraten! Evtl würde ein Steuerberater auch gut sein.
Wenn dein Papa in 9 Jahren verstirbt, dann hast du noch 1/10 Restwert. Es sinkt die erbmasse jedes Jahr um 1/10 der Schenkung.
Meine Eltern haben mir eine Wohnung geschenkt im Wert von 100.000€ das hat mein Vater so abgegeben. Ich hätte es so niedrig wie möglich angesetzt weil weniger Notargebühren, Grundsteuer etc. aber gut. Und jedes Jahr sinkt es um 1/10 das was ich im Todesfall an meinen Bruder zahlen muss. Nun hoffe ich natürlich, dass die noch 10 Jahre leben, denn ich möchte natürlich nichts an ihn zahlen.
Wenn dein Papa in 9 Jahren verstirbt, dann hast du noch 1/10 Restwert. Es sinkt die erbmasse jedes Jahr um 1/10 der Schenkung.
Meine Eltern haben mir eine Wohnung geschenkt im Wert von 100.000€ das hat mein Vater so abgegeben. Ich hätte es so niedrig wie möglich angesetzt weil weniger Notargebühren, Grundsteuer etc. aber gut. Und jedes Jahr sinkt es um 1/10 das was ich im Todesfall an meinen Bruder zahlen muss. Nun hoffe ich natürlich, dass die noch 10 Jahre leben, denn ich möchte natürlich nichts an ihn zahlen.
13.02.2022 08:59
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
...
Ahhhhh, jetzt hab ich es auch verstanden. Wir reden von einem Vermögen von ca 600k. Also von den 2 Millionen sind wir weg.
Und es gibt nur 2 Kinder?
Dann ist der Pflichtteil beider Kinder 1/4 also 150k.
Er kann also dem anderen Kind 150k bar vererben und Euch diese 200k Schenkung + 150k bar. Oder.
Klärt das nochmal mir dem Anwalt - aber da es noch so viel anderes Kapital gibt gibt es da eine gute Lösung für.
Ja genau es gibt nur zwei Kinder. Denn wichtig wäre ja das Vermögen zum Zeitpunkt seines Ablebens. Angenommen (super unrealistisch, aber einfacher zu rechnen) er wurde in 9 Jahren versterben und es gäbe kein Barvermögen mehr. Wegen pflege oder was auch immer. Er ist bis zuletzt Herr seiner Sinne und konnte frei über sein Vermögen verfügen. Dann müsste ich dem anderen Kind 1/4 der 200k als Pflichtteilsauszahlung, weil die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Richtig?
Und das nur, wenn er das andere Kind enterbt hat. Sonst die Hälfte.
Über die Jahre wird auch anteilig was abgezogen. Ihr braucht einen Profi...
13.02.2022 09:01
Übrigens: bei Drogenabhängigkeit ist komplette Enterbung möglich, also auch ohne Pflichtteil!!! Ist etwas kompliziert, aber in dem Fall (und NUR so einem Fall) möglich.
13.02.2022 09:51
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
...
Ahhhhh, jetzt hab ich es auch verstanden. Wir reden von einem Vermögen von ca 600k. Also von den 2 Millionen sind wir weg.
Und es gibt nur 2 Kinder?
Dann ist der Pflichtteil beider Kinder 1/4 also 150k.
Er kann also dem anderen Kind 150k bar vererben und Euch diese 200k Schenkung + 150k bar. Oder.
Klärt das nochmal mir dem Anwalt - aber da es noch so viel anderes Kapital gibt gibt es da eine gute Lösung für.
Ja genau es gibt nur zwei Kinder. Denn wichtig wäre ja das Vermögen zum Zeitpunkt seines Ablebens. Angenommen (super unrealistisch, aber einfacher zu rechnen) er wurde in 9 Jahren versterben und es gäbe kein Barvermögen mehr. Wegen pflege oder was auch immer. Er ist bis zuletzt Herr seiner Sinne und konnte frei über sein Vermögen verfügen. Dann müsste ich dem anderen Kind 1/4 der 200k als Pflichtteilsauszahlung, weil die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Richtig?
Nein. Jedes Jahr wird 1/10 abgeschrieben. Nach 9 Jahren sind also 9/10 abgeschrieben und somit nur noch 20k für die Erbmasse relevant. Somit müsstet ihr 10k zahlen.
13.02.2022 10:16
Zitat von Mathelenlu:
Übrigens: bei Drogenabhängigkeit ist komplette Enterbung möglich, also auch ohne Pflichtteil!!! Ist etwas kompliziert, aber in dem Fall (und NUR so einem Fall) möglich.
Dies ist nicht mehr möglich, es sei denn, ein Gericht hat eine Unterbringung in einer Entzugsklinik oder ähnlichem rechtlich wirksam angeordnet. Hier die einzigen Gründe zum Pflichtteilsentzug.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html
13.02.2022 10:43
Zitat von YellowBird:
Zitat von Mathelenlu:
Übrigens: bei Drogenabhängigkeit ist komplette Enterbung möglich, also auch ohne Pflichtteil!!! Ist etwas kompliziert, aber in dem Fall (und NUR so einem Fall) möglich.
Dies ist nicht mehr möglich, es sei denn, ein Gericht hat eine Unterbringung in einer Entzugsklinik oder ähnlichem rechtlich wirksam angeordnet. Hier die einzigen Gründe zum Pflichtteilsentzug.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html
Ah ok. Das war früher mal anders, oder?
13.02.2022 17:16
Zitat von Anonym 1 (208153):
Das Thema ist sehr schwierig zu erklären und auseinander zu nehmen warum mein Vater das umgehen möchte.
Kurz gesagt, das Geschwisterkind istDrogenabhängig....aktuell. die Hoffnung, dass sich das irgendwann ändert ist da und dann würde es natürlich auch wieder finanzielle Zuwendungen geben aber aktuell ist das einfach nicht gewollt von Seiten meines Vaters. Ich habe schon sehr oft versucht zu vermitteln das überhaupt wieder eine Beziehung stattfindet aber das ist sehr sehr schwierig.
Ich habe vom Thema leider fachlich gar keine Ahnung, aber wäre es nicht vielleicht möglich, dass euer Vater für das andere Kind eine Art Sparbuch eröffnet, da ebenfalls 200k drauf packt und es bekommt diese im Falle des erfolgreichen Entzuges? Also, dass die Aushändigung quasi an diese Bedingung geknüpft ist? Wäre jetzt nur meine Idee als Laie.
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