Rechtsfrage zur Schenkung. Wie ist es mit Geschwistern?
12.02.2022 08:50
Hallo liebes Forum,
vorab direkt, wir werden uns natürlich noch beraten lassen. Ich habe nur die Hoffnung das hier vllt jemand Erfahrung in dem Bereich hat.
Mein Vater möchte gerne mit uns gemeinsam eine Immobilie kaufen, und uns dafür Geld schenken und dafür im Gegenzug ein Wohnrecht auf Lebenszeit haben. Er ist gerade Rentner und wir reden von ca 200k die er Investieren möchte. Jetzt ist es so, das es noch ein weiteres Kind meiner Eltern gibt, das weder enterbt ist oder sonst was. Aber es besteht auch keinerlei Kontakt zwischen Vater und Kind.
Meines Wissens nach müssen nach einer Schenkung 10 Jahre vergehen damit das andere Kind keinen Zugriff mehr auf teile dieser schenkung hat. Ist das richtig? Also, sollte mein Vater innerhalb dieser zehn Jahre versterben, müssten wir anteilig an das andere Kind zurückzahlen oder? Gibt es da eine Möglichkeit das zu umgehen? Denn mein Vater wohnt und lebt ja bei uns, wir kümmern uns um alles und zu erben wäre nach wie vor genug da. Es geht mir "bloß" um das in die Immobilie investierte Geld. Was natürlich ne ganze Menge ist, aber es wäre nach wie vor Geld da. Ich bin damit total überfordert und kenne mich auf diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus. Ich würde mich sehr freuen wenn hier jemand was genaueres weiß.
vorab direkt, wir werden uns natürlich noch beraten lassen. Ich habe nur die Hoffnung das hier vllt jemand Erfahrung in dem Bereich hat.
Mein Vater möchte gerne mit uns gemeinsam eine Immobilie kaufen, und uns dafür Geld schenken und dafür im Gegenzug ein Wohnrecht auf Lebenszeit haben. Er ist gerade Rentner und wir reden von ca 200k die er Investieren möchte. Jetzt ist es so, das es noch ein weiteres Kind meiner Eltern gibt, das weder enterbt ist oder sonst was. Aber es besteht auch keinerlei Kontakt zwischen Vater und Kind.
Meines Wissens nach müssen nach einer Schenkung 10 Jahre vergehen damit das andere Kind keinen Zugriff mehr auf teile dieser schenkung hat. Ist das richtig? Also, sollte mein Vater innerhalb dieser zehn Jahre versterben, müssten wir anteilig an das andere Kind zurückzahlen oder? Gibt es da eine Möglichkeit das zu umgehen? Denn mein Vater wohnt und lebt ja bei uns, wir kümmern uns um alles und zu erben wäre nach wie vor genug da. Es geht mir "bloß" um das in die Immobilie investierte Geld. Was natürlich ne ganze Menge ist, aber es wäre nach wie vor Geld da. Ich bin damit total überfordert und kenne mich auf diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus. Ich würde mich sehr freuen wenn hier jemand was genaueres weiß.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Ich nicht möchte das jemand Rückschlüsse ziehen kann
12.02.2022 09:31
Lasst ihn doch das Haus bezahlen, ihr werdet eingetragen als Eigentümer und er bekommt das Wohnrecht
12.02.2022 09:49
Zitat von mini.maus:
Lasst ihn doch das Haus bezahlen, ihr werdet eingetragen als Eigentümer und er bekommt das Wohnrecht
Ist doch trotzdem eine Schenkung.
Beim Erbe: solange der andere die Häfte bekommt, also den gleichen Geldwert ist das Haus doch egal. Wenn genug Bargeld da ist, wäre das sinnvollste der Vater würde ein spezielles Konto mit dem Betrag für den anderen Erben machen. Dürfte dem Erben ja auch lieber sein als ein Teil vom Haus und den damit verbundenen Ärger einer Erbengemeinschaft.
12.02.2022 11:03
Zitat von nilou:
Zitat von mini.maus:
Lasst ihn doch das Haus bezahlen, ihr werdet eingetragen als Eigentümer und er bekommt das Wohnrecht
Ist doch trotzdem eine Schenkung.
Beim Erbe: solange der andere die Häfte bekommt, also den gleichen Geldwert ist das Haus doch egal. Wenn genug Bargeld da ist, wäre das sinnvollste der Vater würde ein spezielles Konto mit dem Betrag für den anderen Erben machen. Dürfte dem Erben ja auch lieber sein als ein Teil vom Haus und den damit verbundenen Ärger einer Erbengemeinschaft.
Oh Gott du hast recht ich denke es war einfach früh
12.02.2022 11:05
Ich denke, man muss aber das Wohnrecht irgendwie einrechnen, das hat ja auch einen Wert quasi. Wenn 200.000 Euro im Haus stecken und das Geschwister 200.000 bekommt, der Vater aber im Haus lebt "kostenlos", stimmt die Rechnung ja nicht.
12.02.2022 11:09
Zitat von Mathelenlu:
Ich denke, man muss aber das Wohnrecht irgendwie einrechnen, das hat ja auch einen Wert quasi. Wenn 200.000 Euro im Haus stecken und das Geschwister 200.000 bekommt, der Vater aber im Haus lebt "kostenlos", stimmt die Rechnung ja nicht.
Genau, das ist das was ich nicht einrechnen kann. Mein Vater möchte die Einlage ins Haus schützen lassen, also er hätte gerne das die nachher im Erbfall nicht mehr mit einbezogen werden. Ist das Testamentarisch irgendwie zu regeln? Wie gesagt das Geschwister ist nicht enterbt und das konnte ich Papa sich glücklicherweise ausreden aber er möchte diese Einlage einfach rausnehmen aus dem Gesamtvermögen und das restliche Vermögen aufteilen im Falle seines Todes.
12.02.2022 11:28
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Mathelenlu:
Ich denke, man muss aber das Wohnrecht irgendwie einrechnen, das hat ja auch einen Wert quasi. Wenn 200.000 Euro im Haus stecken und das Geschwister 200.000 bekommt, der Vater aber im Haus lebt "kostenlos", stimmt die Rechnung ja nicht.
Genau, das ist das was ich nicht einrechnen kann. Mein Vater möchte die Einlage ins Haus schützen lassen, also er hätte gerne das die nachher im Erbfall nicht mehr mit einbezogen werden. Ist das Testamentarisch irgendwie zu regeln? Wie gesagt das Geschwister ist nicht enterbt und das konnte ich Papa sich glücklicherweise ausreden aber er möchte diese Einlage einfach rausnehmen aus dem Gesamtvermögen und das restliche Vermögen aufteilen im Falle seines Todes.
Vielleicht gibt es da Richtlinien, was so ein Wohnrecht wert ist... Dann könnte man das ansetzen lassen und irgendwie dokumentieren.
12.02.2022 11:53
Am besten wäre ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Was geht wäre, das er je ein Konto auf euch beide einrichtet und einen Betrag x per Dauerauftrag einrichtet.
Das war bei uns der Fall und meine Schwester wolte da auch ran aber keine Chance. Einzige was zurück gegeben muss, ist der Betrag was nach dem Tot aufs Konto geht, wenn ihr keine Vollmacht über den Tot hinaus habt zum stoppen.
Was geht wäre, das er je ein Konto auf euch beide einrichtet und einen Betrag x per Dauerauftrag einrichtet.
Das war bei uns der Fall und meine Schwester wolte da auch ran aber keine Chance. Einzige was zurück gegeben muss, ist der Betrag was nach dem Tot aufs Konto geht, wenn ihr keine Vollmacht über den Tot hinaus habt zum stoppen.
12.02.2022 11:55
Ja,für das Wohnrecht gibt es Werte, die angesetzt werden.
Du musst dich auch informieren, wie es wäre, wenn der Vater in ein Altenheim müsste. Es kann nämlich sein, dass der Wert, der monatlich für das Wohnrecht angesetzt wird, von euch dann an das Heim bezahlt werden muss. Bei Landwirtschaftlichen Betrieben ist das oft der Fall. Ja n kann das vertraglich dann irgendwie so gestalten, dass das Wohnrecht erlischt, wenn er es nicht mehr persönlich ausüben kann. Dann bist du für den "Pflegefall" raus.
Bezüglich des späteren Erbes: Ich lese es so, dass das andere Kind möglichst nicht so viel bekommen soll. Da würde ich ein Testament zu euren Gunsten machen, dann bekommt das andere Kind seinen Pflichten (=1/2 des gesetzlichen Erbteils) und ja, da fließt alles mit ein, was der Erblasser in den letzten 10 Jahren verschenkt hat.
Du musst dich auch informieren, wie es wäre, wenn der Vater in ein Altenheim müsste. Es kann nämlich sein, dass der Wert, der monatlich für das Wohnrecht angesetzt wird, von euch dann an das Heim bezahlt werden muss. Bei Landwirtschaftlichen Betrieben ist das oft der Fall. Ja n kann das vertraglich dann irgendwie so gestalten, dass das Wohnrecht erlischt, wenn er es nicht mehr persönlich ausüben kann. Dann bist du für den "Pflegefall" raus.
Bezüglich des späteren Erbes: Ich lese es so, dass das andere Kind möglichst nicht so viel bekommen soll. Da würde ich ein Testament zu euren Gunsten machen, dann bekommt das andere Kind seinen Pflichten (=1/2 des gesetzlichen Erbteils) und ja, da fließt alles mit ein, was der Erblasser in den letzten 10 Jahren verschenkt hat.
12.02.2022 12:20
Ich danke euch erstmal sehr für eure Antworten. Das ist alles schon sehr hilfreich. Wir werden uns auf jeden fall noch anwaltliche beraten lassen.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
12.02.2022 12:45
Zitat von Anonym 1 (208153):
Ich danke euch erstmal sehr für eure Antworten. Das ist alles schon sehr hilfreich. Wir werden uns auf jeden fall noch anwaltliche beraten lassen.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
Wieviel hat er denn noch? Wenn er bspw 2 Millionen hat kann er natürlich Euch dann noch 1 Millionen (zusätzlich zu den 200k) vererben und dem anderen Kind eine Million. Nur wenn es unter den Pflichtteil geht sieht es anders aus.
12.02.2022 12:48
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Ich danke euch erstmal sehr für eure Antworten. Das ist alles schon sehr hilfreich. Wir werden uns auf jeden fall noch anwaltliche beraten lassen.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
Wieviel hat er denn noch? Wenn er bspw 2 Millionen hat kann er natürlich Euch dann noch 1 Millionen (zusätzlich zu den 200k) vererben und dem anderen Kind eine Million. Nur wenn es unter den Pflichtteil geht sieht es anders aus.
Ahhhhh, jetzt hab ich es auch verstanden. Wir reden von einem Vermögen von ca 600k. Also von den 2 Millionen sind wir weg.
12.02.2022 13:17
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Ich danke euch erstmal sehr für eure Antworten. Das ist alles schon sehr hilfreich. Wir werden uns auf jeden fall noch anwaltliche beraten lassen.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
Wieviel hat er denn noch? Wenn er bspw 2 Millionen hat kann er natürlich Euch dann noch 1 Millionen (zusätzlich zu den 200k) vererben und dem anderen Kind eine Million. Nur wenn es unter den Pflichtteil geht sieht es anders aus.
Ahhhhh, jetzt hab ich es auch verstanden. Wir reden von einem Vermögen von ca 600k. Also von den 2 Millionen sind wir weg.
Und es gibt nur 2 Kinder?
Dann ist der Pflichtteil beider Kinder 1/4 also 150k.
Er kann also dem anderen Kind 150k bar vererben und Euch diese 200k Schenkung + 150k bar. Oder.
Klärt das nochmal mir dem Anwalt - aber da es noch so viel anderes Kapital gibt gibt es da eine gute Lösung für.
12.02.2022 13:21
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Zitat von Schaf:
Zitat von Anonym 1 (208153):
Ich danke euch erstmal sehr für eure Antworten. Das ist alles schon sehr hilfreich. Wir werden uns auf jeden fall noch anwaltliche beraten lassen.
Zum Thema Altersheim und Pflegefall. Mein Vater ist jetzt schon pflegebedürftig. Ich kümmere mich um ihn so gut es geht selber er wird eine Behindertengerechte Wohnung in dem Haus bekommen und sollte es mit ihm schlimmer werden, dann wird die häusliche Pflege installiert.
Also auch da sind die meisten Eventualitäten schon geklärt. Mein Vater ist eben der Meinung er könnte die 200k aus dem Erbe ausklammern. Und Beispielsweise verfügen das dieses Geld nicht mehr in die Erbmasse fällt. Auch wenn er innerhalb von 10 Jahren versterben würde. Ich hingegen glaube das das nicht geht.
Wieviel hat er denn noch? Wenn er bspw 2 Millionen hat kann er natürlich Euch dann noch 1 Millionen (zusätzlich zu den 200k) vererben und dem anderen Kind eine Million. Nur wenn es unter den Pflichtteil geht sieht es anders aus.
Ahhhhh, jetzt hab ich es auch verstanden. Wir reden von einem Vermögen von ca 600k. Also von den 2 Millionen sind wir weg.
Und es gibt nur 2 Kinder?
Dann ist der Pflichtteil beider Kinder 1/4 also 150k.
Er kann also dem anderen Kind 150k bar vererben und Euch diese 200k Schenkung + 150k bar. Oder.
Klärt das nochmal mir dem Anwalt - aber da es noch so viel anderes Kapital gibt gibt es da eine gute Lösung für.
Ja genau es gibt nur zwei Kinder. Denn wichtig wäre ja das Vermögen zum Zeitpunkt seines Ablebens. Angenommen (super unrealistisch, aber einfacher zu rechnen) er wurde in 9 Jahren versterben und es gäbe kein Barvermögen mehr. Wegen pflege oder was auch immer. Er ist bis zuletzt Herr seiner Sinne und konnte frei über sein Vermögen verfügen. Dann müsste ich dem anderen Kind 1/4 der 200k als Pflichtteilsauszahlung, weil die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Richtig?
12.02.2022 14:08
Theoretisch könnte er auch Bargeld abheben und dir geben, was kaufen usw. Investiere es in einen Tresor zuhause und lebe davon.
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