Mütter- und Schwangerenforum

rechtsfrage zu muschg & bv

lilly22
2701 Beiträge
18.05.2015 12:04
huhu ihr lieben,

ich wälze jetzt schon seit einer halben stunde meinen nomos und komm einfach nicht weiter...

meine frage ist irgendwie zu speziell, als dass ich da das richtig finde:

ich bin seit letztem jahr juni bis jetzt ende mai in einem befristeten arbeitsverhältnis als erzieherin angestellt. dort habe ich vom ag im bei bekanntwerden meiner schwangerschaft ein bv bekommen, da dort ausschließlich nachtdienste abgeleistet werden und ich diese ja nun sofort nicht mehr ausüben durfte.
geld kam, alles gut.
meine frage: die angelaufenen überstunden vom letzten jahr, sowie die restlichen urlaubstage, verfallen die nun einfach oder müssen diese ausgezahlt werden?
ich war dort nur geringfügig beschäftigt, habe fix 450€/mtl. bekommen und dafür 50 std/mtl. gearbeitet. natürlich gab es überstunden, diese glich man dann in den folgemonaten aus (zb juli=80 std., august= 20 std.).

ich hoffe ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen, allerdings bitte keine "ich-schätze-das-läuft-folgendermaßen"-antworten, mutmaßen kann ich selbst
bitte nur wenn ihr euch sicher seid! merci schonmal vorab
Melly1210
345 Beiträge
18.05.2015 12:35
Wenn du über deine 450 Euro im Monat gekommen bist, wirst du sozialversicherungspflichtig, d.h. alles was an "verbotenen" Überstunden aufgelaufen ist, wirst du nur "unter der Hand" ausgezahlt bekommen, da alles was monatlich über die Geringfügigkeitsgrenze geleistet wird , sozialversicherungsrechtlich als Teilzeitbeschäftigung zu werten ist, welche dann versteuert werden muss.
Also bist du hier auf den guten Willen deines AG angewiesen, da es von beiden Seiten rechtlich nicht einwandfrei ist.
Glucki
2125 Beiträge
18.05.2015 12:39
Urlaubstage müssen ausgezahlt werden. Überstunden je nach regelung. Mein mini-job Arbeitgeber zahlt z.b. nur 30 überstunden, das steht so im vertrag. "Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass das arbeitszeit Konto nicht unter -30 oder über +30 Stunden geführt wird. .....
Viel kannst du allerdings nicht erwarten....leider bleibt meist nicht viel.
Glucki
2125 Beiträge
18.05.2015 12:40
Zitat von Melly1210:

Wenn du über deine 450 Euro im Monat gekommen bist, wirst du sozialversicherungspflichtig, d.h. alles was an "verbotenen" Überstunden aufgelaufen ist, wirst du nur "unter der Hand" ausgezahlt bekommen, da alles was monatlich über die Geringfügigkeitsgrenze geleistet wird , sozialversicherungsrechtlich als Teilzeitbeschäftigung zu werten ist, welche dann versteuert werden muss.
Also bist du hier auf den guten Willen deines AG angewiesen, da es von beiden Seiten rechtlich nicht einwandfrei ist.

Zwei mal im jahr dürfen die 450€ überschritten werden.
lilly22
2701 Beiträge
18.05.2015 12:59
hmmm okay, mir war nicht bewusst dass ich diese überstunden theoretisch nicht ableisten darf. ich kenne nur die stundenkontoregelung aus dem schichtdienst...
naja, aber die urlaubstage bleiben mir ja wenigstens!
ich hab halt diesen pauschalbetrag bekommen und quasi nur die stundne mit in den folgemonat gezogeb, also nicht mehr als 450€ ausgezahlt bekommen
Glucki
2125 Beiträge
18.05.2015 13:14
Doch, du durftest!

"Der Mehrverdienst muss übrigens nicht unbedingt durch einen geringeren Verdienst in anderen Monaten ausgeglichen werden. Denn wenn die unvorhergesehene Mehrarbeit und damit der Mehrverdienst nur gelegentlich, in der Praxis heißt das konkret maximal während zwei Monaten innerhalb eines Jahreszeitraums entsteht, darf der Mehrverdienst die Jahresverdienstgrenze von eigentlich 5.400 Euro sprengen."

Dementsprechend muss dein ag dir auch zumindest einen teil auszahlen
lilly22
2701 Beiträge
18.05.2015 13:21
Zitat von Glucki:

Doch, du durftest!

"Der Mehrverdienst muss übrigens nicht unbedingt durch einen geringeren Verdienst in anderen Monaten ausgeglichen werden. Denn wenn die unvorhergesehene Mehrarbeit und damit der Mehrverdienst nur gelegentlich, in der Praxis heißt das konkret maximal während zwei Monaten innerhalb eines Jahreszeitraums entsteht, darf der Mehrverdienst die Jahresverdienstgrenze von eigentlich 5.400 Euro sprengen."

Dementsprechend muss dein ag dir auch zumindest einen teil auszahlen


aaah, dann werd ich nachher meine unterlagen nochmals genau durchforsten und kann die info nächste woche schhonmal so mit ins gespräch nehmen. super, danke euch schonmal!
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