Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliches: Umfang, Häufigkeit und Zeitpunkt der Kehrwoche

Sarah2022
3009 Beiträge
09.01.2025 14:49
Ich frage euch für eine liebe Freundin, weil ich hier schon oft sehr gute Antworten bekommen habe.

Sie wohnt im Dachgeschoss eines großen Hauses in einer sehr kleinen Wohnung. Daneben ist noch eine weitere Wohnung vermietet. Unter ihr im 2. OG wohnen die Besitzer, im 1. OG deren Sohn. Im Erdgeschoss und im Gebäude daneben befindet sich der Handwerksbetrieb dieser Familie. Dazu gibt es noch ungefähr 8 Garagen mit Stellplätzen davor, die meine Freundin aber nicht nutzt. Insgesamt ist ist das ein einziges, aber sehr großes Grundstück.

Im Mietvetrag steht, dass sie wöchentlich das Treppenhaus, den Hof und den Gehweg im Wechsel mit den anderen Mietern zu reinigen habe.

Zeitpunkt
Der Handwerksbetrieb schließt freitags gegen 16 Uhr. Die Vermieterin möchte, dass meine Freundin ihre Reinigung zwischen Freitag 17 Uhr und Samstag nachmittag durchführt. Einen anderen Zeitpunkt gestattet sie nicht. Begründung: Solange der Handwerksbetrieb noch offen hat, entsteht immer wieder Schmutz.
Das ist für meine Freundin extrem ungünstig, da sie oft am Wochenende verreist und dazu gerne direkt nach der Arbeit von ihrem Arbeitsplatz aus aufbrechen möchte. Eine Reinigung z. B. am Donnerstagabend wäre für sie viel praktischer.
Ist es erlaubt die Zeit so stark einzugrenzen?

Häufigkeit
Außer meiner Freundin gibt es nur eine weitere Mietpartei. Im Rest wohnt der Besitzer und sein Sohn bzw. da ist deren Handwerksbetrieb. Aber das sind ja keine Mieter. Somit ist meine Freundin jede zweite Woche mit der Reinigung dran.
Ist das wirklich korrekt, auch wenn im Mietvetrag steht: "... im Wechsel mit den anderen Mietern"?

Umfang
Meine Freundin muss das gesamte Teppenhaus von ganz oben unter dem Dach bis in den Keller kehren und danach nass wischen. Das geht über 5 Etagen.
Dann muss sie den gesamten riesigen Hof kehren: vor dem Wohnhaus, vor dem Gebäude der Handwerker und auch vor den Garagen. Das alles nutzt sie aber selbst nie - und darf es auch nicht nutzen. Sie benutzt nur den kurzen Fußweg (ca 5 m lag) vom Gehweg zum Haus.
Dazu muss sie noch den sehr langen Gehweg an zwei Seiten des riesigen Grundstückes kehren.
Ist das erlaubt?

Meine Freundin könnte natürlich prinzipiell einfach ausziehen. Allerdings ist die Wohnung sehr schön und die Lage für ihre Bedürfnisse total super. Eine neue Wohnung zu finden ist in dieser Gegend total schwer. Daher würde sie das Ganze erst einmal ansprechen wollen, muss dazu aber wissen, wie es rechtlich aussieht.
Zwerginator
7796 Beiträge
09.01.2025 15:00
Zitat von Sarah2022:

Ich frage euch für eine liebe Freundin, weil ich hier schon oft sehr gute Antworten bekommen habe.

Sie wohnt im Dachgeschoss eines großen Hauses in einer sehr kleinen Wohnung. Daneben ist noch eine weitere Wohnung vermietet. Unter ihr im 2. OG wohnen die Besitzer, im 1. OG deren Sohn. Im Erdgeschoss und im Gebäude daneben befindet sich der Handwerksbetrieb dieser Familie. Dazu gibt es noch ungefähr 8 Garagen mit Stellplätzen davor, die meine Freundin aber nicht nutzt. Insgesamt ist ist das ein einziges, aber sehr großes Grundstück.

Im Mietvetrag steht, dass sie wöchentlich das Treppenhaus, den Hof und den Gehweg im Wechsel mit den anderen Mietern zu reinigen habe.

Zeitpunkt
Der Handwerksbetrieb schließt freitags gegen 16 Uhr. Die Vermieterin möchte, dass meine Freundin ihre Reinigung zwischen Freitag 17 Uhr und Samstag nachmittag durchführt. Einen anderen Zeitpunkt gestattet sie nicht. Begründung: Solange der Handwerksbetrieb noch offen hat, entsteht immer wieder Schmutz.
Das ist für meine Freundin extrem ungünstig, da sie oft am Wochenende verreist und dazu gerne direkt nach der Arbeit von ihrem Arbeitsplatz aus aufbrechen möchte. Eine Reinigung z. B. am Donnerstagabend wäre für sie viel praktischer.
Ist es erlaubt die Zeit so stark einzugrenzen?

Häufigkeit
Außer meiner Freundin gibt es nur eine weitere Mietpartei. Im Rest wohnt der Besitzer und sein Sohn bzw. da ist deren Handwerksbetrieb. Aber das sind ja keine Mieter. Somit ist meine Freundin jede zweite Woche mit der Reinigung dran.
Ist das wirklich korrekt, auch wenn im Mietvetrag steht: "... im Wechsel mit den anderen Mietern"?

Umfang
Meine Freundin muss das gesamte Teppenhaus von ganz oben unter dem Dach bis in den Keller kehren und danach nass wischen. Das geht über 5 Etagen.
Dann muss sie den gesamten riesigen Hof kehren: vor dem Wohnhaus, vor dem Gebäude der Handwerker und auch vor den Garagen. Das alles nutzt sie aber selbst nie - und darf es auch nicht nutzen. Sie benutzt nur den kurzen Fußweg (ca 5 m lag) vom Gehweg zum Haus.
Dazu muss sie noch den sehr langen Gehweg an zwei Seiten des riesigen Grundstückes kehren.
Ist das erlaubt?

Meine Freundin könnte natürlich prinzipiell einfach ausziehen. Allerdings ist die Wohnung sehr schön und die Lage für ihre Bedürfnisse total super. Eine neue Wohnung zu finden ist in dieser Gegend total schwer. Daher würde sie das Ganze erst einmal ansprechen wollen, muss dazu aber wissen, wie es rechtlich aussieht.


Das ist das einzige was da steht? Und in der Hausordnung?
Marf
28665 Beiträge
09.01.2025 15:00
Was in der Hausordnung steht ist wichtig.
Zudem müssten alle Nutzer,also auch der Betrieb und Besitzer sich einbringen wenn sie dort wohnen bzw.nutzen.
Vielleicht wäre ein Hausmeisterservice hier eine Lösung.Alle teilen sich den Dienst und sind damit raus aus dem Hin und Her.
Ansonsten muss der Vermieter geeignetes Equipment zur Verfügung stellen wenn der Grund sehr groß ist....von einem einzelnen verlangen dass er zig Quadratmeter fegt/ von Schnee frei schaufelt etc.geht nicht so einfach.
Due Trepoe wischen ist aber richtig.Sie nutzt sie ja komplett.Die Frage Wann ,ist die Sache des Mieters bzw.ob es terminiert im Vertrag steht.
Sarah2022
3009 Beiträge
09.01.2025 15:12
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Sarah2022:

Ich frage euch für eine liebe Freundin, weil ich hier schon oft sehr gute Antworten bekommen habe.

Sie wohnt im Dachgeschoss eines großen Hauses in einer sehr kleinen Wohnung. Daneben ist noch eine weitere Wohnung vermietet. Unter ihr im 2. OG wohnen die Besitzer, im 1. OG deren Sohn. Im Erdgeschoss und im Gebäude daneben befindet sich der Handwerksbetrieb dieser Familie. Dazu gibt es noch ungefähr 8 Garagen mit Stellplätzen davor, die meine Freundin aber nicht nutzt. Insgesamt ist ist das ein einziges, aber sehr großes Grundstück.

Im Mietvetrag steht, dass sie wöchentlich das Treppenhaus, den Hof und den Gehweg im Wechsel mit den anderen Mietern zu reinigen habe.

Zeitpunkt
Der Handwerksbetrieb schließt freitags gegen 16 Uhr. Die Vermieterin möchte, dass meine Freundin ihre Reinigung zwischen Freitag 17 Uhr und Samstag nachmittag durchführt. Einen anderen Zeitpunkt gestattet sie nicht. Begründung: Solange der Handwerksbetrieb noch offen hat, entsteht immer wieder Schmutz.
Das ist für meine Freundin extrem ungünstig, da sie oft am Wochenende verreist und dazu gerne direkt nach der Arbeit von ihrem Arbeitsplatz aus aufbrechen möchte. Eine Reinigung z. B. am Donnerstagabend wäre für sie viel praktischer.
Ist es erlaubt die Zeit so stark einzugrenzen?

Häufigkeit
Außer meiner Freundin gibt es nur eine weitere Mietpartei. Im Rest wohnt der Besitzer und sein Sohn bzw. da ist deren Handwerksbetrieb. Aber das sind ja keine Mieter. Somit ist meine Freundin jede zweite Woche mit der Reinigung dran.
Ist das wirklich korrekt, auch wenn im Mietvetrag steht: "... im Wechsel mit den anderen Mietern"?

Umfang
Meine Freundin muss das gesamte Teppenhaus von ganz oben unter dem Dach bis in den Keller kehren und danach nass wischen. Das geht über 5 Etagen.
Dann muss sie den gesamten riesigen Hof kehren: vor dem Wohnhaus, vor dem Gebäude der Handwerker und auch vor den Garagen. Das alles nutzt sie aber selbst nie - und darf es auch nicht nutzen. Sie benutzt nur den kurzen Fußweg (ca 5 m lag) vom Gehweg zum Haus.
Dazu muss sie noch den sehr langen Gehweg an zwei Seiten des riesigen Grundstückes kehren.
Ist das erlaubt?

Meine Freundin könnte natürlich prinzipiell einfach ausziehen. Allerdings ist die Wohnung sehr schön und die Lage für ihre Bedürfnisse total super. Eine neue Wohnung zu finden ist in dieser Gegend total schwer. Daher würde sie das Ganze erst einmal ansprechen wollen, muss dazu aber wissen, wie es rechtlich aussieht.

Das ist das einzige was da steht? Und in der Hausordnung?
Ja, mehr steht nicht im Mietvertrag. Wir haben gemeinsam nachgeschaut.
Es gibt in diesem Haus keine Hausordnung. Jedenfalls weiß meine Freundin von keiner.
Sarah2022
3009 Beiträge
09.01.2025 15:21
Zitat von Marf:

Was in der Hausordnung steht ist wichtig.
Zudem müssten alle Nutzer,also auch der Betrieb und Besitzer sich einbringen wenn sie dort wohnen bzw.nutzen.
Vielleicht wäre ein Hausmeisterservice hier eine Lösung.Alle teilen sich den Dienst und sind damit raus aus dem Hin und Her.
Ansonsten muss der Vermieter geeignetes Equipment zur Verfügung stellen wenn der Grund sehr groß ist....von einem einzelnen verlangen dass er zig Quadratmeter fegt/ von Schnee frei schaufelt etc.geht nicht so einfach.
Due Trepoe wischen ist aber richtig.Sie nutzt sie ja komplett.Die Frage Wann ,ist die Sache des Mieters bzw.ob es terminiert im Vertrag steht.
Wie gesagt, es gibt keine Hausordnung.
Die Vermieterin argumentiert, dass die Kehrwoche nur Sache der Mieter, nicht der Besitzer sei. Siehe Mietvertrag.
Einem Hausmeisterservice, den die Vermieter dann ja anteilig bezahlen müssten, würden sie ganz sicher nicht zustimmen. Es geht ja bisher für sie sehr bequem und kostenlos.
Der Vermieter stellt für draußen einen ganz normalen Besen und eine ganz normale Schneeschippe zur Verfügung. Für drinnen muss meine Freundin ihre eigenen Putz-Sachen nutzen.
Sie nutzt die Treppe von EG bis zu ihrer Wohnung unters Dach, aber nicht runter zum Keller. Aber die anderen Bewohner des Hauses und die Mitarbeiter des Betriebes nutzen die Treppe doch auch alle (unterschiedliche Abschnitte).
Zwerginator
7796 Beiträge
09.01.2025 16:06
Wenn es keine Hausordnung gibt fehlt den Vermietern die Handhabe an vielen Stellen. Ich würde damit zu Mieterschutzbund gehen und um Hilfe bitten. Die Eigentümer können sich nicht so einfach aus dem Turnus nehmen, auch muss sie nichts reinigen was sie nicht nutzen darf. Genauso kann die Vermieterin ihr kein Zeitfenster vorschreiben, solange ihr Putztermin einigermaßen sinnvoll ist.
Sarah2022
3009 Beiträge
09.01.2025 17:09
Zitat von Zwerginator:

Wenn es keine Hausordnung gibt fehlt den Vermietern die Handhabe an vielen Stellen. Ich würde damit zu Mieterschutzbund gehen und um Hilfe bitten. Die Eigentümer können sich nicht so einfach aus dem Turnus nehmen, auch muss sie nichts reinigen was sie nicht nutzen darf. Genauso kann die Vermieterin ihr kein Zeitfenster vorschreiben, solange ihr Putztermin einigermaßen sinnvoll ist.
Danke dir. Das gebe ich gerne weiter.
nilou
14350 Beiträge
09.01.2025 17:22
Wir haben in meiner Kindheit neben den Eigentümern gewohnt. Die haben ganz normal an der Kehrwoche teilgenommen. Es geht nämlich nicht um Mieter im Sinne von Personen mit Mietvertrag sondern und um Hausparteien.

Und teilen heißt idR auch nicht einer im Wechsel alles, sondern bis zum nächsten Treppenabsatz.

ABER: vertraglich kann man viele individuelle Absprachen treffen. Wenn man nicht einverstanden ist, unterschreibt man den Vertrag nicht. Wenn man unterschreibt zeigt man seine Zustimmung.

Was die Vermieter wollen ist ja offensichtlich. Inwieweit das im Streitfall zulässig und durchsetzbar ist fraglich. Fair ist es sicher nicht.

Die Frage ist was will deine Freundin jetzt? Die Wohnung behalten? Sich mit den Vermietern streitig auseinandersetzen um nicht mehr so viel putzen/so zeitlich strikt putzen zu müssen? Das ist der entscheidende Punkt für mich: die Vermieter hätten sie wahrscheinlich als Mieterin nicht genommen wenn sie damit nicht einverstanden gewesen wäre. Sie werden sicher nicht erfreut sein wenn deine Freundin jetzt dagegen vorgeht. Die Frage ist, was macht das mit dem Verhältnis untereinander? Ich glaube nicht das die Vermieter zu der einsichtigen kooperativen Sorte gehören, sonst hätten sie schon mal gar nicht solche Vorgaben gemacht.

Ich finde es schwierig. Für mich hier ist das ein klassischer Fall von, es ist egal wie es rechtlich aussieht, entscheidend ist wie es individuell untereinander weiter gehen soll. Gerade im Wohnbereich will man sich ja wohlfühlen und keine Nachbarschaftstreitigkeiten haben.

-M-Y-A-
23410 Beiträge
09.01.2025 18:12
Rechtlich kenne ich mich null aus kann also nur berichten, wie ich es kenne. Parteien auf einer Ebene wechseln sich ab, da es bei der Freundin nur eine Partei auf ihrer Etage ist, kommt das mit den "alle 2 Wochen" hin.
Wir mussten unsere Etage und einmal Treppen runter die Etage machen.

Hof fegen oder Schnee räumen kenne ich nur, dass das die unteren Etagen machen müssen.

Vllt gibt es ein spezielles Mieterforum und man bekommt dort bessere Auskünfte (aber halt uns auf dem laufenden)
Sarah2022
3009 Beiträge
10.01.2025 07:52
Danke euch. Ich gebe alles an meine Freundin weiter. Vermutlich ist es wirklich das Beste wenn sie sich an einen Mietverein wendet.
Tanzbär
13559 Beiträge
10.01.2025 20:22
Wohnt der Sohn dort zur Miete oder als Eigentümer?

Zu den restlichen Fragen: Prinzipiell könnte man sagen, was im Mietvertrag steht und von ihr unterschrieben wurde, gilt und muss von ihr eingehalten werden. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wenn es gegen das Recht ist, dann wird selbst ein unterschriebenen Mietervertrag teilweise (in diesem Fall der entsprechende Paragraph) ungültig.

Was genau steht im Vertrag? Stehen dort zim Beispiel die Uhrzeiten oder wurden die ihr nur mündlich / später mitgeteilt? Wenn es nicht drin steht, muss sie sich nicht dran halten. Wenn es drin steht, bin ich mir ziemlich sicher, dass es ungültig ist, würde das aber beim Mietverein (wobei die teilweise nicht so gut sind) oder beim Fachanwalt für Mietrecht abklären lassen.

Auch beim Wortlaut "alle Mieter im Wechsel" bin ich mir unsicher, ob das rechtens ist, dass sich die Eigentümer so rausgehen. Deswegen auch die Frage, wie der Status des Sohnes ist.

Was sie nicht putzen muss, sind Gehwege / Höfe vor den Betrieben usw.
Sarah2022
3009 Beiträge
10.01.2025 22:35
Zitat von Tanzbär:

Wohnt der Sohn dort zur Miete oder als Eigentümer?

Zu den restlichen Fragen: Prinzipiell könnte man sagen, was im Mietvertrag steht und von ihr unterschrieben wurde, gilt und muss von ihr eingehalten werden. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wenn es gegen das Recht ist, dann wird selbst ein unterschriebenen Mietervertrag teilweise (in diesem Fall der entsprechende Paragraph) ungültig.

Was genau steht im Vertrag? Stehen dort zim Beispiel die Uhrzeiten oder wurden die ihr nur mündlich / später mitgeteilt? Wenn es nicht drin steht, muss sie sich nicht dran halten. Wenn es drin steht, bin ich mir ziemlich sicher, dass es ungültig ist, würde das aber beim Mietverein (wobei die teilweise nicht so gut sind) oder beim Fachanwalt für Mietrecht abklären lassen.

Auch beim Wortlaut "alle Mieter im Wechsel" bin ich mir unsicher, ob das rechtens ist, dass sich die Eigentümer so rausgehen. Deswegen auch die Frage, wie der Status des Sohnes ist.

Was sie nicht putzen muss, sind Gehwege / Höfe vor den Betrieben usw.
Danke dir.

Der Sohn ist nicht Eigentümer - so wurde es ihr andernfalls vermittelt. Der Vermieter redet von "seinem Haus" und nur er und seine Frau sind im Mietvetrag als Vermieter genannt.
Aber der Sohn wohnt einfach so in der einen Wohnung. Also wie ein Eigentümer d. h. ohne Miete zu zahlen. Laut den Vermietern sind nur meine Freundin und die Frau in ihrer Nachbarwohnung Mieter - so wurde es ihr beim Thema "Reinigung" gesagt.

Im Vertrag stehen keine Uhrzeiten und kein Wochentag. Das wurde ihr nur mehrfach mündlich gesagt und auch angemahnt, wenn sie die Reinigung beispielsweise Donnerstag abends gemacht hatte.
Tanzbär
13559 Beiträge
10.01.2025 22:41
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Tanzbär:

Wohnt der Sohn dort zur Miete oder als Eigentümer?

Zu den restlichen Fragen: Prinzipiell könnte man sagen, was im Mietvertrag steht und von ihr unterschrieben wurde, gilt und muss von ihr eingehalten werden. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wenn es gegen das Recht ist, dann wird selbst ein unterschriebenen Mietervertrag teilweise (in diesem Fall der entsprechende Paragraph) ungültig.

Was genau steht im Vertrag? Stehen dort zim Beispiel die Uhrzeiten oder wurden die ihr nur mündlich / später mitgeteilt? Wenn es nicht drin steht, muss sie sich nicht dran halten. Wenn es drin steht, bin ich mir ziemlich sicher, dass es ungültig ist, würde das aber beim Mietverein (wobei die teilweise nicht so gut sind) oder beim Fachanwalt für Mietrecht abklären lassen.

Auch beim Wortlaut "alle Mieter im Wechsel" bin ich mir unsicher, ob das rechtens ist, dass sich die Eigentümer so rausgehen. Deswegen auch die Frage, wie der Status des Sohnes ist.

Was sie nicht putzen muss, sind Gehwege / Höfe vor den Betrieben usw.
Danke dir.

Der Sohn ist nicht Eigentümer - so wurde es ihr andernfalls vermittelt. Der Vermieter redet von "seinem Haus" und nur er und seine Frau sind im Mietvetrag als Vermieter genannt.
Aber der Sohn wohnt einfach so in der einen Wohnung. Also wie ein Eigentümer d. h. ohne Miete zu zahlen. Laut den Vermietern sind nur meine Freundin und die Frau in ihrer Nachbarwohnung Mieter - so wurde es ihr beim Thema "Reinigung" gesagt.

Im Vertrag stehen keine Uhrzeiten und kein Wochentag. Das wurde ihr nur mehrfach mündlich gesagt und auch angemahnt, wenn sie die Reinigung beispielsweise Donnerstag abends gemacht hatte.

Dann braucht sie sich daran nicht zu halten und die Abmahnung ist nicht rechtens. Dagegen kann sie sich definitiv wehren.

Und wie gesagt - auch für den Rest sollte sie zu einer wie auch immer gearteten Beratung gehen. Nur weil etwas im unterschriebenen Mietvertrag steht, muss es noch lange nicht gültig sein.
KullerBienchen
2490 Beiträge
12.01.2025 11:02
Meine Mama war Eigentümerin einer Wohnung im 3 Parteien Haus. Kehrwoche im 3 wöchigen Wechsel. Jede Partei hat von der Wohnungstür bis in Keller Incl. Waschküche gewischt, sowie Kandel und Hof gefegt bei Bedarf. Im Winter auch Streuen und Schippen morgens.
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