Mütter- und Schwangerenforum

Öffentlicher Dienst - Zeiten für Eingruppierung

Anonym 1 (211082)
0 Beiträge
13.03.2024 15:52
Ich werde in Kürze eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten.
Nun muss ich einen Bogen zur Eingruppierung ausfüllen, worauf die bisherige Berufserfahrung angegeben werden muss.
Was gebe ich jeweils an?

1.)
Ich habe längere Zeit in einer Einrichtung gearbeitet. Was muss ich da angeben?
Erst arbeitete ich 100 %, nach einigen Jahren 80%, danach Mutterschutz, dann Elternzeit, dann unbezahlter länger Urlaub.
Im Arbeitszeugnis steht nur etwas von den 100% und danach 80%. Mutterschutz, Elternzeit und der unbezahlte Urlaub stehen nicht drin.

2.)
Zählt eine Ausbildung auch zur Berufserfahrung?

3.)
Ich habe eine zweijährige "Weiterbildung" gemacht. Das war Vollzeit "Schule". Ich habe in dieser Zeit nicht im Beruf gearbeitet. Aber die Weiterbildung ist Voraussetzung für die neue Stelle.
Kann ich diese 2 Jahre "Weiterbildung" als Berufserfahrung eintragen oder nicht?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Beruf

Seesternchen_2.0
9767 Beiträge
13.03.2024 16:26
Gebe alle Zeiten deines Arbeitsleben ab:

01.01.2000 - 01.01.2003 Ausbildung bei xy

02.01.2003 - 01.01.2010 Arbeitgeber z dortige Tätigkeit blablabla

02.01.2010 . Jetzt arbeitgeber a dortige Tätigkeit blablabla

Deine Teizeit oder Vollzeit interessiert keinen. Es geht nur um die Berufserfahrung um zu prüfen in welche Entgeltstufe du kommst. Die Zeiten müssen gegebenenfalls noch anhand von Zeugnissen und/oder Gehaltsabrechnung geprüft werden.

Ja klar kannst und sollst du auch die Weiterbildung eintragen.

Die Ausbildung mit rein schreiben, sie zählt aber nicht.

Bei Elternzeit und unbezahlter Urlaub wird die Stufenberechnung gestoppt und sie geht bei Dienstaufnahme zum gestoppten Zeitpunkt weiter.
Anvil
384 Beiträge
13.03.2024 16:55
Für die Einstufung werden nur die tatsächlichen Zeiten im Beruf angerechnet, die auch nachgewiesen werden müssen zB mittels Dienstzeugnis. Weiterbildung, Mutterschutz, unbezahlter Urlaub etc wird nicht angerechnet, die Weiterbildung solltest du aber angeben, vor allem wenn es für den Job Voraussetzung ist.
Anonym 1 (211082)
0 Beiträge
13.03.2024 21:31
Danke euch beiden. Das hilft mir sehr.
Morgen werde ich den Bogen versuchen auszufüllen.
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