Mütter- und Schwangerenforum

Neuberechnung Unterhalt-Ex legt zum 2ten Mal Widerspruch ein

Silver1985
3553 Beiträge
13.09.2019 21:20
Guten Abend,

ich mal wieder. Momentan ist bei mir echt der Wurm drin .

Im Februar 2018 habe ich eine Unterhaltsüberprüfung beim Jugendamt beantragt und im August 2018 kam eine Entscheidung. Auf diese legte Mein Ex Widerspruch ein und es zog sich mit der Bearbeitung bis dieses Jahr August 2019 hin. Nun war es es vom Jugendamt ein (wie ich meinte) entgültiger Beschluß mit Datum 10.09.19 zur Titeländerung bzw. Urkundenänderung (hab den Namen gerade nicht im Kopf). Nun versuchte ich die Tage beim Jugendamt anzurufen und zu fragen wie es ausschaut. Heute bekam ich einen Anruf, dass er wieder Widerspruch eingelegt hat da er der Meinung ist bei der Berechnung seines Hauses stimmt was nicht.
Heißt für mich nun wieder ca. 1 Jahr warten bis es weiter geht

Kann ich da selbst vielleicht auch was machen oder kann das Jugendamt den Widerspruch auch ablehnen?

Wäre über Hilfe dankbar.
Melly82
4030 Beiträge
13.09.2019 21:27
Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.
Silver1985
3553 Beiträge
13.09.2019 21:44
Zitat von Melly82:

Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich bekomme den alten Unterhalt von 2012 (da war mein Sohn 3) und es wurde nie überarbeitet. Mittlerweile ist er aber 10.
13.09.2019 21:48
Zitat von Silver1985:

Zitat von Melly82:

Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich bekomme den alten Unterhalt von 2012 (da war mein Sohn 3) und es wurde nie überarbeitet. Mittlerweile ist er aber 10.


Er steht selbst in der Pflicht den Unterhalt aktuell zu halten. Das heißt wenn euer Sohn älter wird oder der Unterhalt erhöht wird, muss er sich selbst anhand der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Tut er das nicht, kann man sogar das Konto fänden lassen!
Meiner Meinung nach schludert euer Jugendamt. Bei uns war das binnen von Wochen erledigt.
Silver1985
3553 Beiträge
13.09.2019 21:53
Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Melly82:

Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich bekomme den alten Unterhalt von 2012 (da war mein Sohn 3) und es wurde nie überarbeitet. Mittlerweile ist er aber 10.


Er steht selbst in der Pflicht den Unterhalt aktuell zu halten. Das heißt wenn euer Sohn älter wird oder der Unterhalt erhöht wird, muss er sich selbst anhand der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Tut er das nicht, kann man sogar das Konto fänden lassen!
Meiner Meinung nach schludert euer Jugendamt. Bei uns war das binnen von Wochen erledigt.


Ich hatte bis vor 3 Jahren immer noch Aufstockend vom H4-Amt bekommen und die haben das wohl nie überprüft. Nachdem ich da raus war, ist es Aufgabe des Jugendamtes dieses zu überprüfen. Wusste ich vorher auch nicht und habe die überprüfung denn gleich in Auftrag gegeben.

Problem ist ja eher auch, er ist sein eigener Chef und kann sich seine Lohnzettel evtl. so machen wie er möchte. Vom H4-Amt kam zumindest nie was obwohl er vom Angestellten über Prokurist über Geschäftsführer gewandert ist.
Melly82
4030 Beiträge
13.09.2019 22:25
Zitat von Silver1985:

Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Melly82:

Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich bekomme den alten Unterhalt von 2012 (da war mein Sohn 3) und es wurde nie überarbeitet. Mittlerweile ist er aber 10.


Er steht selbst in der Pflicht den Unterhalt aktuell zu halten. Das heißt wenn euer Sohn älter wird oder der Unterhalt erhöht wird, muss er sich selbst anhand der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Tut er das nicht, kann man sogar das Konto fänden lassen!
Meiner Meinung nach schludert euer Jugendamt. Bei uns war das binnen von Wochen erledigt.


Ich hatte bis vor 3 Jahren immer noch Aufstockend vom H4-Amt bekommen und die haben das wohl nie überprüft. Nachdem ich da raus war, ist es Aufgabe des Jugendamtes dieses zu überprüfen. Wusste ich vorher auch nicht und habe die überprüfung denn gleich in Auftrag gegeben.

Problem ist ja eher auch, er ist sein eigener Chef und kann sich seine Lohnzettel evtl. so machen wie er möchte. Vom H4-Amt kam zumindest nie was obwohl er vom Angestellten über Prokurist über Geschäftsführer gewandert ist.


Auch ein selbstständiger kann über die Buchführung genau nachweisen,.was er verdient hat. Und irgendwelche Schwarzen privatentnahmen sind sowohl aus Steuer als auch aus unterhaltssicht schlichtweg strafbar..

Ich finde auch, dass euer Jugendamt da recht träge ist.
Alli
593 Beiträge
13.09.2019 22:29
Du hast das Recht den Unterhalt alle zwei Jahre überprüfen zu lassen.
Ich mache es aktuell auch, allerdings über meinen Rechtsanwalt. Es geht einfach deutlich schneller
Ich drücke die Daumen, dass es nicht wieder so lange dauert.
Bad_but_nice
15928 Beiträge
14.09.2019 02:44
Geh den Weg übern Anwalt...
Ich lasse was das angeht alles über den Anwalt laufen...
Viel Glück
Seesternchen_2.0
9787 Beiträge
14.09.2019 08:23
Die Beistandschaft hat es bei meinem Ex jährlich überprüft. Er hat zwar Einspruch eingelegt, aber das Jugendamt hat trotzdem immensen Druck gemacht, dass das innerhalb von 3 Monaten durch war.

Mit welcher Begründung reicht ein Einspruch um das jahr nicht überprüft zu werden.
14.09.2019 11:25
Zitat von Silver1985:

Zitat von BusinessMumDream:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Melly82:

Was hast du denn in dem einen Jahr jetzt bekommen? Den alten Unterhalt oder unterhaltsvorschuss?

Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. Also glaube ich nicht, dass du viel tun kannst.

Falls du die ganze Zeit garnichts bekommst,.kannst du aber,.glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen.


Ich bekomme den alten Unterhalt von 2012 (da war mein Sohn 3) und es wurde nie überarbeitet. Mittlerweile ist er aber 10.


Er steht selbst in der Pflicht den Unterhalt aktuell zu halten. Das heißt wenn euer Sohn älter wird oder der Unterhalt erhöht wird, muss er sich selbst anhand der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Tut er das nicht, kann man sogar das Konto fänden lassen!
Meiner Meinung nach schludert euer Jugendamt. Bei uns war das binnen von Wochen erledigt.


Ich hatte bis vor 3 Jahren immer noch Aufstockend vom H4-Amt bekommen und die haben das wohl nie überprüft. Nachdem ich da raus war, ist es Aufgabe des Jugendamtes dieses zu überprüfen. Wusste ich vorher auch nicht und habe die überprüfung denn gleich in Auftrag gegeben.

Problem ist ja eher auch, er ist sein eigener Chef und kann sich seine Lohnzettel evtl. so machen wie er möchte. Vom H4-Amt kam zumindest nie was obwohl er vom Angestellten über Prokurist über Geschäftsführer gewandert ist.


Ich habe auch mal Hartz 4 bezogen und sogar unser Jobcenter hat sich mega bemüht, denn um so mehr Geld der Kindsvater zahlt, um so weniger muss das Amt bezahlen, somit hatte das Jobcenter meinen Ex damals richtig ran genommen.

Außerdem muss dein Ex dann auch alles Rückwirkend zahlen.

Und auch wenn er Selbstständig ist und mit seinen Einnahmen schummelt, gibt es einen Mindestlohn. Mein Ex verdient enorm wenig und dennoch ist der Unterhalt meines Erachtens nicht wenig.
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