Namensrecht, wer kennt sich aus ???
17.04.2015 05:35
Hallo,
vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
Ich habe zwei Kinder, meine Tochter ist vor der Ehe geboren
und trug zunächst meinen Nachnamen bis zu Ehe.
Kann sie den Namen nach der Scheidung auch wieder
annehmen ?
Ich blicke da gar nicht mehr durch.
Sie hat noch kein Mitspracherecht laut Gesetz,
weil sie unter 5 ist. Hab ich so verstanden.
vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
Ich habe zwei Kinder, meine Tochter ist vor der Ehe geboren
und trug zunächst meinen Nachnamen bis zu Ehe.
Kann sie den Namen nach der Scheidung auch wieder
annehmen ?
Ich blicke da gar nicht mehr durch.
Sie hat noch kein Mitspracherecht laut Gesetz,
weil sie unter 5 ist. Hab ich so verstanden.
17.04.2015 06:50
bei gemeinsamen sorgerecht muss der vater einer namensänderung zustimmen. aber möglich ist das, dass sie deinen geburtsnamen annehmen
17.04.2015 06:59
Ich bin gerade dabei die Namen für meine 2 großen wieder ändern zu lassen. Musste dazu zum rechtsamt.
3 Standesämter erzählten mir vorher alle was anderes.
Meine kleine wurde mit dem ehenamen geboren und war bei der änderung zu meinem Mädchennamen auch unter 5
Die Standesbeamtin hat es bei ihr gleich mit meiner änderung gemacht.
Das rechtsamt findet man beim Standesamt
3 Standesämter erzählten mir vorher alle was anderes.
Meine kleine wurde mit dem ehenamen geboren und war bei der änderung zu meinem Mädchennamen auch unter 5
Die Standesbeamtin hat es bei ihr gleich mit meiner änderung gemacht.
Das rechtsamt findet man beim Standesamt
17.04.2015 08:17
Zitat von 04mami07:
Ich bin gerade dabei die Namen für meine 2 großen wieder ändern zu lassen. Musste dazu zum rechtsamt.
3 Standesämter erzählten mir vorher alle was anderes.
Meine kleine wurde mit dem ehenamen geboren und war bei der änderung zu meinem Mädchennamen auch unter 5
Die Standesbeamtin hat es bei ihr gleich mit meiner änderung gemacht.
Das rechtsamt findet man beim Standesamt
Ging das ohne die Zustimmung vom Papa?
17.04.2015 08:21
Zitat von steph28:
Zitat von 04mami07:
Ich bin gerade dabei die Namen für meine 2 großen wieder ändern zu lassen. Musste dazu zum rechtsamt.
3 Standesämter erzählten mir vorher alle was anderes.
Meine kleine wurde mit dem ehenamen geboren und war bei der änderung zu meinem Mädchennamen auch unter 5
Die Standesbeamtin hat es bei ihr gleich mit meiner änderung gemacht.
Das rechtsamt findet man beim Standesamt
Ging das ohne die Zustimmung vom Papa?
Ja weil ich das alleinige sorgerecht habe. Dafür brauchte ich ein negativ Bescheid vom jug.
17.04.2015 08:39
Ich habe es mal bei mir selbst versucht, meinen Geburtsnamen zu bekommen. Auch mein Name wurde bei der Eheschließung meiner Mutter mit geändert. Ich konnte ihn nicht mehr ändern lassen, da es schon einmal eine Namensänderung gab und dies wohl nur einmal geht.
17.04.2015 08:58
Das ist dass was ich meine. Viele erzählen es anders.
Allerdings sind es auch einige Faktoren die da eine Rolle spielen.
Bei mir waren es:
Nur ein paar Monate verheiratet
Die Kinder haben zu meinen ex kein Bezug mehr
Die 2 kleinen Geschwister und Mutter heißen anders
Mittlerweile habe ich den Kampf seid 3 Jahren und bin kurz vor dem Ziel
Die Kinder bekamen den ehenamen für insgesamt 40€
Jetzt kostet der alte Name insgesamt 230€ für beide und das ist schon der Mindestpreis
Allerdings sind es auch einige Faktoren die da eine Rolle spielen.
Bei mir waren es:
Nur ein paar Monate verheiratet
Die Kinder haben zu meinen ex kein Bezug mehr
Die 2 kleinen Geschwister und Mutter heißen anders
Mittlerweile habe ich den Kampf seid 3 Jahren und bin kurz vor dem Ziel
Die Kinder bekamen den ehenamen für insgesamt 40€
Jetzt kostet der alte Name insgesamt 230€ für beide und das ist schon der Mindestpreis
17.04.2015 09:04
Ich hab den Namen von meinem stiefpapa, immernoch pbwohl meine Mutter und er geschieden sind. Da er wie mein leiblicher Vater für mich ist finde ich das nicht schlimm. Ich könnte aber einen Antrag stellen, soll aber wohl garnicht so einfach sein. Aber bei Kindern unter 18 ist das denke ich nicht so schwer.
17.04.2015 09:17
Nein, wenn sie erst deinen Namen hatten, dann den "Familiennamen", kann man den "ersten" Namen nicht wieder zurück beantragen bei Kindern!
Wir haben auch den gemeinsamen Ehenamen für unsere Kinder beantragt und wurden auch gleich aufgeklärt, das im Falle einer Scheidung, man den "alten" Namen für die Kinder nicht wieder bekommt!
Wir haben auch den gemeinsamen Ehenamen für unsere Kinder beantragt und wurden auch gleich aufgeklärt, das im Falle einer Scheidung, man den "alten" Namen für die Kinder nicht wieder bekommt!
17.04.2015 10:34
Zitat von nancy1979:
Nein, wenn sie erst deinen Namen hatten, dann den "Familiennamen", kann man den "ersten" Namen nicht wieder zurück beantragen bei Kindern!
Wir haben auch den gemeinsamen Ehenamen für unsere Kinder beantragt und wurden auch gleich aufgeklärt, das im Falle einer Scheidung, man den "alten" Namen für die Kinder nicht wieder bekommt!
Das wurde mir auch erzählt
Komisch nur das der Anwalt vom rechtsamt gerade die Namen ändert und sagte das es kein Problem ist.
Also geht es doch iwie
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