Mütter- und Schwangerenforum

Namensänderung

smiley86
1239 Beiträge
14.04.2016 10:26
Hallo ihr lieben,

Ich habe einen Antrag auf Namensänderung gestellt, nun wurde das. Ganze ans Jugendamt weitergeleitet. Der Herr der Namensänderungsbehörde sagte mir, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wenn z.b. das Kind den Vater nicht als solchen identifizieren kann. Bei uns wäre dies der Fall, da er ihn das letzte mal im März 2014 gesehen hat und er zu diesem Zeitpunkt gerade ein paar Monate war.
Laut Jugendamt muss eine Kindswohlgefährdung vorliegen, in meinen Augen ist dies nachhaltig gegeben. Der Vater sitzt derzeit wegen BTMG in U-Haft in der Vergangenheit sind gewisse Dinge vorgefallen die Kindswohlgefährdend waren, zumindest in meinen Augen, er hat ihn Beispielsweise 10 Monate ohne meines Wissens, ohne Krankenversicherung gelassen und kümmert sich nicht um ihn. Das mit dem Knast und der Grund aus dem er sitzt sind für mich eine Nachhaltige Kindeswohlgefährdung… kennt sich damit zufällig jemand aus und weiß ob dies ausreichende Gründe wären?
Vlg
Juliane2011
3648 Beiträge
14.04.2016 10:39
Darf ich fragen warum du deinem Zwerg den Namen von Papa gegeben hast? Oder seid ihr verheiratet gewesen?

Mein Großer hatte auch seit seiner Geburt schon den Namen vom Papa und wir haben erst letztes Jahr geheiratet, da war der Große schon fast 7. Ich war mir immer der Gefahr bewusst, dass wenn wir uns trennen würden, er einen anderen Familiennamen hätte, aber das war ok. Natürlich war eine Trennung nie ein Thema, aber das weiß man ja vorher nicht. Bei euch klingt das nur so als wäre er nie der "Vorzeigepapa" gewesen, daher die Frage.

Ob die Gründe reichen, weiß ich leider nicht, aber ich drücke euch die Daumen.
Jazz92
11468 Beiträge
14.04.2016 10:50
also wegen btmg und ohne krankenversicherung, tut mir leid da muss ich dir den wind aus den segeln nehmen. das ist noch keine kindeswohlgefährdung.

ja ohne krankenversicherung ist mist, aber da wird dir das JA kommen ala du hättest das kind auch versichern können/müssen.

btmg.... der erzeuger meines sohnes das gleiche. aber das ist keine kindeswohlgefährdung, er gefährdet sich selber damit.
kindeswohlgefährdung wäre es erst, wenn beide elternteile drogen konsumieren und das auch in anwesenheit des kindes.

wenn du von den drogen weißt, bist du also dazu verpflichtet die beiden nicht alleine zu lassen.

ein schwieriges thema leider
nilou
14356 Beiträge
14.04.2016 12:59
Der Vater scheint sich ja nicht für das Kind zu interessieren - mit seiner Unterschrift ist eine Namensänderung ohne weiteres möglich. Je nachdem wie alt das Kind ist, sind Gründe u.a. auch, das das Kind unter dem unterschiedlichen Namen zur Mutter leidet und es eben auch keinen Kontakt zum Vater gibt - so war es im Bekanntenkreis zumindest möglich.
Jazz92
11468 Beiträge
14.04.2016 13:02
wenn die ts das alleinige sorgerecht hat, brauch sie nicht mal die unterschrift vom vater für die namensänderung, wenn es dann soweit sein sollte
Jasse
14 Beiträge
16.04.2016 12:02
Das Thema interessiert mich auch.

Ich habe meinen Mann damals geheiratet, somit hatte unser Sohn seinen Familiennamen (ich auch). Wir haben uns dann relativ schnell wieder getrennt, aufgrund Gewalt in der Beziehung. Ich selber würde so so gerne meinen alten Namen wieder annehmen, aber wie siehts mit meinem Sohn aus? Gibt es eine außergerichtliche Regelung für sowas? Kann der Kindsvater etwas unterschreiben, damit mein Sohn eventuell meinen Familiennamen annehmen kann?
mamamachma
5857 Beiträge
16.04.2016 12:09
Zitat von Jasse:

Das Thema interessiert mich auch.

Ich habe meinen Mann damals geheiratet, somit hatte unser Sohn seinen Familiennamen (ich auch). Wir haben uns dann relativ schnell wieder getrennt, aufgrund Gewalt in der Beziehung. Ich selber würde so so gerne meinen alten Namen wieder annehmen, aber wie siehts mit meinem Sohn aus? Gibt es eine außergerichtliche Regelung für sowas? Kann der Kindsvater etwas unterschreiben, damit mein Sohn eventuell meinen Familiennamen annehmen kann?


In meinem Fall ging das nicht.
Meine Mutter nahm ihren alten Nachnamen wieder an und wir Kinder haben aber immer noch den Namen unseres Vaters bzw Stiefvaters. Er ist nichteinmal mein leiblicher Vater, trotzdem darf ich ihn nicht ablegen.
Gründe hätte ich auch genug. Er war und ist sehr gewalttätig, saß deshalb auch schon im Gefängnis. Aber das reicht leider nicht aus.
LauraMmK
1004 Beiträge
16.04.2016 12:10
@Jazz92: Das ist so leider nicht grundsätzliche richtig. Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters trägt, muss er der Um- oder Einbennung auch dann zustimmen, wenn er nicht sorgeberechtigt ist.

Die Zustimmung des Vaters kann durch eine Entscheidung des Familiengerichtes ersetzt werden. Aber die Auflösung der Namensbande zwischen Vater und Kind ist ein wichtiger Einschnitt, den das Familiengericht nur dann erwägt, wenn eine Beibehaltung der Namensbande das Kindeswohl gefährden würde.
Es geht also hierbei auch nicht um die Frage, ob der BTM Konsum oder die Nichtversicheurng das Kindeswohl gefährden, sonder darum, ob die Namensgleichheit zum Vater oder die Namensungleichheit zur Mutter (STieffamilie Stief oder Halbgeschwister) das Kindeswohl gefährden. Und das ist in heutiger Zeit nur sehr sehr sehr schwer zu begründen, weil verschiedene Nachnamen innerhalb einer Familie sehr häufig und gesellschaftlich anerkannt sind.

Anders wäre die Sachlage, wenn der Vater ein verurteilter Mörder/Vergewaltiger... was auch immer wäre, dessen Namen in der Region bekannt und mit dem Verbrechen eng verbunden ist, so dass für das Kind durch Assoziation dazu ein Nachteil enstehen könnte.
Jazz92
11468 Beiträge
16.04.2016 12:14
Zitat von LauraMmK:

@Jazz92: Das ist so leider nicht grundsätzliche richtig. Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters trägt, muss er der Um- oder Einbennung auch dann zustimmen, wenn er nicht sorgeberechtigt ist.

Die Zustimmung des Vaters kann durch eine Entscheidung des Familiengerichtes ersetzt werden. Aber die Auflösung der Namensbande zwischen Vater und Kind ist ein wichtiger Einschnitt, den das Familiengericht nur dann erwägt, wenn eine Beibehaltung der Namensbande das Kindeswohl gefährden würde.
Es geht also hierbei auch nicht um die Frage, ob der BTM Konsum oder die Nichtversicheurng das Kindeswohl gefährden, sonder darum, ob die Namensgleichheit zum Vater oder die Namensungleichheit zur Mutter (STieffamilie Stief oder Halbgeschwister) das Kindeswohl gefährden. Und das ist in heutiger Zeit nur sehr sehr sehr schwer zu begründen, weil verschiedene Nachnamen innerhalb einer Familie sehr häufig und gesellschaftlich anerkannt sind.

Anders wäre die Sachlage, wenn der Vater ein verurteilter Mörder/Vergewaltiger... was auch immer wäre, dessen Namen in der Region bekannt und mit dem Verbrechen eng verbunden ist, so dass fr das Kind durch Assoziation dazu ein Nachteil enstehen könnte.

das stimmt nicht, ich hab es selber mit meinem kind durch. ich habe neu geheiratet und konnte nachträglich den namen von meinen sohn ändern lassen. brauchte nur einen negativ bescheid vom JA
LauraMmK
1004 Beiträge
16.04.2016 12:24
Alles kein Problem, wenn das Kind deinen Nachnamen hatte.

Aber in Deutschland nicht erlaubt, wenn das Kind den Nachnamen des Vaters trägt.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
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