Mietrecht Fahrstuhl defekt
29.07.2016 14:54
Ich habe mal eine Frage vielleicht kennt sich jemand aus.
Wir wohnen im 5 OG in Berlin.
Vorgeschrieben ist in Berlin soweit ich weiß ab 4og ein Fahrstuhl.
Wir haben eine recht alte Anlage. In diesem Jahr ist der Fahrstuhl bestimmt insgesamt schon 5 Tage ausgefallen, davon auch mehrere Tage hintereinander.
Manchmal passiert hier auch gar nichts.
Seit Dienstag Nacht geht der Fahrstuhl mal wieder nicht.
Wir haben den Hausmeister kontaktiert und Donnerstag hieß es dass der Kundendienst der hier jemanden raus holen musste weil jemand stecken geblieben ist Mittwoch nicht zu erreichen wäre und die Firma Schindler den auch nicht erreichen kann, niemand weiß ob er die Teile bestellt hat oder nicht. Die Hauptbremse soll defekt sein.
Nun bin ich fast im 10. Monat habe ein kleines Kind, das morgens in die Kita geht und nachmittags wieder nach Hause. Inkl buggy.
Heute Mittag rief mein Mann mich an mit der Nachricht, die Hausverwaltung hätte angeblich die schriftliche Bestätigung bekommen der Aufzug wäre wieder einsatzbereit.
Ich habe nachgeguckt. Pustekuchen. So mittlerweile hat der Hausmeister Feierabend die Hausverwaltung erreicht man nur dienstags und donnerstags und er ist heute nichts passiert.
Morgen und Sonntag wird hier ja auch niemand kommen.
Das sind dann 5 Tage Ausfall.
Soweit ich gelesen habe darf ich im 5og 7,5% von der Miete abziehen.
Ich könnte allerdings nur finden Urteile wo der Fahrstuhl im Mietvertrag stand, und eine Zeit von 16 Tagen Ausfall.
Weiß jemand nach wie vielen Tage mir eine solche Kürzung zusteht?
Oder ob es da noch andere Kriterien gibt? Muss ich vorher was schriftliches machen?
Ich bin echt sauer weil ich kaum die Treppen hoch komme abgesehen von den Schmerzen jedesmal. Manchmal heule ich beim runter oder rauf laufen, naja die Hormone halt.
Leider wird man hier von der Hausverwaltung auch echt im Stich gelassen.
Man erfährt nichts, soweit ich weiß kümmert sich auch kein anderer Mieter darum mal ein bisschen Dampf zu machen...
Danke eu h
Wir wohnen im 5 OG in Berlin.
Vorgeschrieben ist in Berlin soweit ich weiß ab 4og ein Fahrstuhl.
Wir haben eine recht alte Anlage. In diesem Jahr ist der Fahrstuhl bestimmt insgesamt schon 5 Tage ausgefallen, davon auch mehrere Tage hintereinander.
Manchmal passiert hier auch gar nichts.
Seit Dienstag Nacht geht der Fahrstuhl mal wieder nicht.
Wir haben den Hausmeister kontaktiert und Donnerstag hieß es dass der Kundendienst der hier jemanden raus holen musste weil jemand stecken geblieben ist Mittwoch nicht zu erreichen wäre und die Firma Schindler den auch nicht erreichen kann, niemand weiß ob er die Teile bestellt hat oder nicht. Die Hauptbremse soll defekt sein.
Nun bin ich fast im 10. Monat habe ein kleines Kind, das morgens in die Kita geht und nachmittags wieder nach Hause. Inkl buggy.
Heute Mittag rief mein Mann mich an mit der Nachricht, die Hausverwaltung hätte angeblich die schriftliche Bestätigung bekommen der Aufzug wäre wieder einsatzbereit.
Ich habe nachgeguckt. Pustekuchen. So mittlerweile hat der Hausmeister Feierabend die Hausverwaltung erreicht man nur dienstags und donnerstags und er ist heute nichts passiert.
Morgen und Sonntag wird hier ja auch niemand kommen.
Das sind dann 5 Tage Ausfall.
Soweit ich gelesen habe darf ich im 5og 7,5% von der Miete abziehen.
Ich könnte allerdings nur finden Urteile wo der Fahrstuhl im Mietvertrag stand, und eine Zeit von 16 Tagen Ausfall.
Weiß jemand nach wie vielen Tage mir eine solche Kürzung zusteht?
Oder ob es da noch andere Kriterien gibt? Muss ich vorher was schriftliches machen?
Ich bin echt sauer weil ich kaum die Treppen hoch komme abgesehen von den Schmerzen jedesmal. Manchmal heule ich beim runter oder rauf laufen, naja die Hormone halt.
Leider wird man hier von der Hausverwaltung auch echt im Stich gelassen.
Man erfährt nichts, soweit ich weiß kümmert sich auch kein anderer Mieter darum mal ein bisschen Dampf zu machen...
Danke eu h
29.07.2016 15:27
Der dort steht kein Schadensersatz seh ich da schwarz...
Unser Fahrstuhl war damals 14 Wochen ausgefallen. Ich mit 2 jährigen Zwillingen ins 6.OG...
Die Vermieter haben aber von sich aus eingelenkt und 20% mietminderung veranlasst
Unser Fahrstuhl war damals 14 Wochen ausgefallen. Ich mit 2 jährigen Zwillingen ins 6.OG...
Die Vermieter haben aber von sich aus eingelenkt und 20% mietminderung veranlasst
29.07.2016 15:32
Zitat von Maria123:
Der dort steht kein Schadensersatz seh ich da schwarz...
Unser Fahrstuhl war damals 14 Wochen ausgefallen. Ich mit 2 jährigen Zwillingen ins 6.OG...
Die Vermieter haben aber von sich aus eingelenkt und 20% mietminderung veranlasst
Naja stehen kann da viel.
Was man liest ist, dass ein Vermieter dafür zu sorgen hat einen Aufzug in Betrieb zu halten, natürlich abgesehen von Reparaturen oder sowas.
Was war bei euch das Problem? Wieso ging er so lange nicht?
29.07.2016 17:33
Keine Ahnung wie's rechtlich aussieht wenn der Fahrstuhl ausfällt.
Aber wo steht denn bitte ab wie viel Etagen ein Fahrstuhl sein muss. Wohnem auch in Berlin aber niemand von uns hat einen Fahrstuhl (auch wenn 6geschosser). Nur Freunde, die in Marzahn/Hellersdorf im Hochhaus wohnen haben einen.
Aber wo steht denn bitte ab wie viel Etagen ein Fahrstuhl sein muss. Wohnem auch in Berlin aber niemand von uns hat einen Fahrstuhl (auch wenn 6geschosser). Nur Freunde, die in Marzahn/Hellersdorf im Hochhaus wohnen haben einen.
29.07.2016 17:37
Wir wohnen in Hellersdorf im 5 OG und haben nicht mal einen Fahrstuhl
29.07.2016 19:01
einfach so kann man die miete nicht kürzen. man muss dem vermieter eine frist setzen in der er sich um reperatur zu kümmern hat.
udn so wie du es hier darstellst scheint er dem ja nach gekommen zu sein. auch wenn es einige tage dauert - aber so ein ersatzteil zb ist ja auch nicht immer vorrätig und muss bestellt werden. das kann dann schon mal 1-2 wochen dauern bis es da ist, ein termin zum einbau gefunden wurde und der fahrstuhl dann wieder geht
nervig, aber "normal"
udn so wie du es hier darstellst scheint er dem ja nach gekommen zu sein. auch wenn es einige tage dauert - aber so ein ersatzteil zb ist ja auch nicht immer vorrätig und muss bestellt werden. das kann dann schon mal 1-2 wochen dauern bis es da ist, ein termin zum einbau gefunden wurde und der fahrstuhl dann wieder geht
nervig, aber "normal"
29.07.2016 19:05
Zitat von PasDeNom:
Zitat von Maria123:
Der dort steht kein Schadensersatz seh ich da schwarz...
Unser Fahrstuhl war damals 14 Wochen ausgefallen. Ich mit 2 jährigen Zwillingen ins 6.OG...
Die Vermieter haben aber von sich aus eingelenkt und 20% mietminderung veranlasst
Naja stehen kann da viel.
Was man liest ist, dass ein Vermieter dafür zu sorgen hat einen Aufzug in Betrieb zu halten, natürlich abgesehen von Reparaturen oder sowas.
Was war bei euch das Problem? Wieso ging er so lange nicht?
Naja son rüpeljunge is immer wie ein begaster von oben nach unten, stundenlang. Ob es nun letztlich daran lag... Keine Ahnung.
Aber da steht ja explizit wenn der Vermieter nicht grob fahrlässig dafür verantwortlich ist, zahlt er da nix
30.07.2016 07:26
Alle Neubauten ab 1950 irgendwas müssen einen Fahrstuhl haben
Bestandsbauten sind ausgeschlossen
Bestandsbauten sind ausgeschlossen
30.07.2016 07:27
Zitat von Maria123:
Zitat von PasDeNom:
Zitat von Maria123:
Der dort steht kein Schadensersatz seh ich da schwarz...
Unser Fahrstuhl war damals 14 Wochen ausgefallen. Ich mit 2 jährigen Zwillingen ins 6.OG...
Die Vermieter haben aber von sich aus eingelenkt und 20% mietminderung veranlasst
Naja stehen kann da viel.
Was man liest ist, dass ein Vermieter dafür zu sorgen hat einen Aufzug in Betrieb zu halten, natürlich abgesehen von Reparaturen oder sowas.
Was war bei euch das Problem? Wieso ging er so lange nicht?
Naja son rüpeljunge is immer wie ein begaster von oben nach unten, stundenlang. Ob es nun letztlich daran lag... Keine Ahnung.
Aber da steht ja explizit wenn der Vermieter nicht grob fahrlässig dafür verantwortlich ist, zahlt er da nix
Ja also bei dem Absatz habe ich schon rausbekommen dass der Murks ist. Ne bekannte deren Freund arbeitet Tatsache bei einer wohnungsgenossenschaft.
30.07.2016 07:58
Du musst als allererstes selber oder durch den Mieterschutzverein ( letzteres ist immer besser) ein schreiben an den vermieter schicken in dem du ihn aufforderst innerhalb einer Frist von 7 werktagen den Aufzug instand zu setzen. Macht er dieses nicht , dann geht ein weiterer brief raus in dem du die Mietkürzung ankündigst und setzt noch mal eine Frist. Ist diese wieder Erfolglos kürzt du quasi dann ab September die Miete.
Ganz wichtig Briefe per übergabeeinschreiben zustellen lassen.
Ganz so einfach wie du dir das vorstellst ist es einfach nicht, da muss man sich an fristen halten etc.
das du angepisst bist ist verständlich, jedoch noch immer keine Weltuntergang.
Ganz wichtig Briefe per übergabeeinschreiben zustellen lassen.
Ganz so einfach wie du dir das vorstellst ist es einfach nicht, da muss man sich an fristen halten etc.
das du angepisst bist ist verständlich, jedoch noch immer keine Weltuntergang.
30.07.2016 07:59
Schadensersatz und Mietminderung sind auch nicht das selbe.
Unabhängig davon, setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.ausfälle an technischen Anlagen können leider passieren und auch die Bestellung von Teilen kann dauern. Es ist zwar ärgerlich, aber auch eine Mietminderung von letzlich ein paar Euro nimmt dir die beschwerliche Treppensteigerei nicht ab. Hoffentlich geht er bald wieder.
Deshalb kämmen so hohe Häuser für mich nie in Betracht. Mir reichen die paar die wir haben mit meinen Einkäufen & Kind auf den Arm.
Unabhängig davon, setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.ausfälle an technischen Anlagen können leider passieren und auch die Bestellung von Teilen kann dauern. Es ist zwar ärgerlich, aber auch eine Mietminderung von letzlich ein paar Euro nimmt dir die beschwerliche Treppensteigerei nicht ab. Hoffentlich geht er bald wieder.
Deshalb kämmen so hohe Häuser für mich nie in Betracht. Mir reichen die paar die wir haben mit meinen Einkäufen & Kind auf den Arm.
01.08.2016 14:01
So heute ist jemand von der Firma Schindler hier.
Allerdings nicht um die Bremse zu reparieren... Nein denn davon weiß der gute Herr nichts. Er sollte zwei Kontakte austauschen.
Also wird das heute wieder nichts. Wenn wir Glück haben morgen dann
Allerdings nicht um die Bremse zu reparieren... Nein denn davon weiß der gute Herr nichts. Er sollte zwei Kontakte austauschen.
Also wird das heute wieder nichts. Wenn wir Glück haben morgen dann
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