Kürzung Resturlaub durch geänderte Arbeitszeit?
12.01.2022 09:34
Hallo zusammen,
wahrscheinlich sind meine Fragen ziemlich banal aber im Moment hab ich das Gefühl mein Kopf steht kurz vorm explodieren und ich bekomme meine Gedanken nicht so recht geordnet. Vielleicht könnt ihr mir helfen den Durchblick zu finden.
Ende des Jahres werde ich nach drei Jahren Elternzeit wieder bei meinem aktuellen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) arbeiten.
Vor der Elternzeit war ich in einer 5-Tage-Woche Vollzeit beschäftigt mit 30 Tagen Jahresurlaub. Aus dieser Zeit habe ich jetzt noch 24 Tage Resturlaub.
Nach der Elternzeit bleibt es bei der 5-Tage-Woche mit reduzierter Stundenzahl.
Wenn ich das nun richtig sehe, dürfte sich am generellen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr (für dieses Jahr natürlich anteilig) und auch am Resturlaub nichts ändern (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
Jetzt zu der Sache, bei der ich ein großes ? überm Kopf habe.
Mein Arbeitgeber hat angefragt ob ich im letzten halben Jahr der Elternzeit bereits zwei halbe Tage arbeiten könnte. Generell würde ich das gerne machen aber könnte aufgrund der dann geltenden 2-Tage-Woche mein Resturlaub anteilig gekürzt werden?
Ich habe bei meiner Suche von Urteilen des EuGH gelesen, die wohl auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurden, die das untersagen. Gibt es da mittlerweile Gesetzte, in denen das so verankert wurde? Wie wurde das ggf. bei euch gehandhabt?
LG
wahrscheinlich sind meine Fragen ziemlich banal aber im Moment hab ich das Gefühl mein Kopf steht kurz vorm explodieren und ich bekomme meine Gedanken nicht so recht geordnet. Vielleicht könnt ihr mir helfen den Durchblick zu finden.
Ende des Jahres werde ich nach drei Jahren Elternzeit wieder bei meinem aktuellen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) arbeiten.
Vor der Elternzeit war ich in einer 5-Tage-Woche Vollzeit beschäftigt mit 30 Tagen Jahresurlaub. Aus dieser Zeit habe ich jetzt noch 24 Tage Resturlaub.
Nach der Elternzeit bleibt es bei der 5-Tage-Woche mit reduzierter Stundenzahl.
Wenn ich das nun richtig sehe, dürfte sich am generellen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr (für dieses Jahr natürlich anteilig) und auch am Resturlaub nichts ändern (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
Jetzt zu der Sache, bei der ich ein großes ? überm Kopf habe.
Mein Arbeitgeber hat angefragt ob ich im letzten halben Jahr der Elternzeit bereits zwei halbe Tage arbeiten könnte. Generell würde ich das gerne machen aber könnte aufgrund der dann geltenden 2-Tage-Woche mein Resturlaub anteilig gekürzt werden?
Ich habe bei meiner Suche von Urteilen des EuGH gelesen, die wohl auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurden, die das untersagen. Gibt es da mittlerweile Gesetzte, in denen das so verankert wurde? Wie wurde das ggf. bei euch gehandhabt?
LG
12.01.2022 10:52
Also bei mir ist es so, dass der Resturlaub aus der Vollzeit mehr Stunden wert ist. Meine Resturlaubstage sind jeweils 8 Stunden wert. Meine aktuelle tägliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden. Wenn ich jetzt einen der alten Urlaubstage nehme, dann hab ich danach 3 Stunden Plus auf dem Zeitkonto.
Keine Ahnung ob dir das weiterhilft? Bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage richtig verstanden hab . Aber gekürzt werden dürfte die nix, meine ich.
Keine Ahnung ob dir das weiterhilft? Bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage richtig verstanden hab . Aber gekürzt werden dürfte die nix, meine ich.
12.01.2022 12:15
Zitat von LittleTiger:
Also bei mir ist es so, dass der Resturlaub aus der Vollzeit mehr Stunden wert ist. Meine Resturlaubstage sind jeweils 8 Stunden wert. Meine aktuelle tägliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden. Wenn ich jetzt einen der alten Urlaubstage nehme, dann hab ich danach 3 Stunden Plus auf dem Zeitkonto.
Keine Ahnung ob dir das weiterhilft? Bin mir nicht ganz sicher ob ich die Frage richtig verstanden hab . Aber gekürzt werden dürfte die nix, meine ich.
Danke für deine Antwort
Es wird/wurde wohl in der Praxis sehr oft so gehandhabt, dass der Resturlaub anhand der neuen Arbeitszeit gekürzt wird. Gehen wir mal von 25 Tagen Resturlaub aus, was bei einer 5-Tage-Woche 5 Wochen Urlaub ergibt, wird das bei einer neuen Verteilung auf eine 2-Tage-Woche auf 10 Urlaubstage gekürzt, was dann weiter die 5 Urlaubswochen ergibt.
12.01.2022 14:12
Der Resturlaub ist auf jeden Fall das wert was dein Job vorher an Stunden hatte.
Also bei einer 40 Stunden Woche und fünf arbeitstagen acht Stunden ist dein Urlaub wert.
Im Zweifelsfall lass ihn dir aus bezahlen.
Der Urlaub gehört zu den Konditionen deiner Arbeit vor dem mutterschutz.
Oder aber wenn du jetzt noch 4 Stunden am Tag arbeitest hast du quasi doppelte Anzahl Urlaubstage.
Ich würde mich da ehrlich gesagt auch auf nichts einlassen.
Also bei einer 40 Stunden Woche und fünf arbeitstagen acht Stunden ist dein Urlaub wert.
Im Zweifelsfall lass ihn dir aus bezahlen.
Der Urlaub gehört zu den Konditionen deiner Arbeit vor dem mutterschutz.
Oder aber wenn du jetzt noch 4 Stunden am Tag arbeitest hast du quasi doppelte Anzahl Urlaubstage.
Ich würde mich da ehrlich gesagt auch auf nichts einlassen.
12.01.2022 19:24
Wenn du darüber mit deinem Arbeitgeber redest
Mach dich schriftlich was mit deinem Resturlaub passiert oder wie ihr das verrechnet.
Auch in Hinsicht darauf das du weniger Stunden arbeitest .
Mach dich schriftlich was mit deinem Resturlaub passiert oder wie ihr das verrechnet.
Auch in Hinsicht darauf das du weniger Stunden arbeitest .
12.01.2022 19:58
Ich werde auf jeden Fall mit der Personalabteilung sprechen bevor ich zusage.
Wollte nur vorab mal hören, ob jemand weiß, ob es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen gibt bzw. eigene Erfahrungen zu dieser Thematik gemacht hat.
Wollte nur vorab mal hören, ob jemand weiß, ob es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen gibt bzw. eigene Erfahrungen zu dieser Thematik gemacht hat.
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