Mütter- und Schwangerenforum

Kündigungsfrist verkürzen?

scayyscayy
356 Beiträge
03.10.2014 22:22
Hallo.
Ich bräuchte mal Erfahrungen ..
Eigentlich möchte ich schon länger umziehen. Da ich aber alleinerziehend bin und bis meine Tochter 3 Jahre alt ist Geld vom Amt beziehe, habe ich nichts gefunden, was den Rahmen der erlaubten mietkosten entspricht. Zumal vermieter am liebsten Leute wollen, die sofort einziehen können und ich meine Wohnung noch nicht gekündigt habe, weil ich Angst habe, in 3 Monaten dann nichts zu finden.
Jetzt habe ich heute mit einer Freundin und ihrem Freund geredet, die mir davon erzählthhaben, dass bei ihnen jetzt eine Wohnung frei wird, die ich auch bezahlt kriegenwwürde. Jetzt ist die "angst" natürlich da, die Wohnung nicht zu bekommen, weil der Vermieter zum Beispiel jemanden findet der dann nicht wie ich, 3 Monate warten müsste.

Jetzt ist meine Frage, ob ich die Kündigungsfrist irgendwie verkürzen könnte?
Ein Grund weshalb ich ausziehen möchte, ist zum Beispiel wegen meinem ex freund, der nur eine Straße weiter wohnt ( ich bin beim Psychologen wegen ihm) .. wäre das einfGrund, wenn mein psychologe es sogar bestätigen würde?
03.10.2014 22:28
Ich denke nicht das du die verkürzen kannst, ruf doch Montag einfach
mal bei dem Vermieter an. Wir hatten nie Probleme wegen der
Kündigungsfrist.
03.10.2014 22:37
Die meisten Vermieter stellen sich da quer und bestehen auf die drei Monate. Du könntest aber versuchen einen Nachmieter für deine jetzige Wohnung zu finden.
03.10.2014 22:42
So ist bzw. war das bei uns hier auch.. Wir hatten halt noch viele viele Gründe mehr die wir auch gennant haben, aber die waren stur. Gesetz ist Gesetz und gilt für alle.
Wir konnten die Frist nicht verkürzen...
miaa
15612 Beiträge
03.10.2014 22:52
Nein, du hast keine Chance die 3 Monate zu verkürzen außer der Vermieter willigt ein. Am Besten wäre du würdest einen Nachmieter finden, dann sind die Vermieter meistens kulant. Bekommst du denn die andere Wohnung sicher? Nicht das du dann ohne Wohnung dastehst.
03.10.2014 22:53
ich kenne es so das du ihm 3 potenzielle NachMieter für deine Wohnung besorgen musst., dann kannst du vorher aus dem Mietvertrag raus., so ist es zumindest bei uns
hoernchen
3001 Beiträge
03.10.2014 23:01
ich habe das auch gehört, dass man 3 potenzielle nachmieter finden muss. ich weiß aber nicht, wie die rechtslage dazu ist
bei mir hat es geklappt. hatte drei nachmieter, der vermieter hat sich den besten rausgesucht und ich durfte 3 wochen später raus
scayyscayy
356 Beiträge
03.10.2014 23:07
Zitat von miaa:

Nein, du hast keine Chance die 3 Monate zu verkürzen außer der Vermieter willigt ein. Am Besten wäre du würdest einen Nachmieter finden, dann sind die Vermieter meistens kulant. Bekommst du denn die andere Wohnung sicher? Nicht das du dann ohne Wohnung dastehst.



Nein, ist noch nicht sicher. Deshalb wollte ich erstmal das klären, weil ich eben vermutee, dass der Mieter der Wohnung, die ich gerne hätte, natürlich Interessenten vorziehen würde, die seine Wohnung sofort beziehen könnten. Bevor das nicht alles geklärt ist, werde ich auch nicht kündigen
scayyscayy
356 Beiträge
03.10.2014 23:08
Zitat von hoernchen:

ich habe das auch gehört, dass man 3 potenzielle nachmieter finden muss. ich weiß aber nicht, wie die rechtslage dazu ist
bei mir hat es geklappt. hatte drei nachmieter, der vermieter hat sich den besten rausgesucht und ich durfte 3 wochen später raus


Okay, dann werde ich das wohl meinen Vermieter selber fragen müssen, ob das so gehen würde
04.10.2014 08:01
Wenn DU 3 potentielle NAchmieter selbst findest und dem Vermieter vorstellst darfst du früher aus der Wohnung raus. Wenn dem Vermieter die vorgestellten Nachmieter nicht recht sind kann DIr das egal sein und Du kannst auf dein Recht beruhen. Das ist im Mietrecht so verankert.
http://www.finanztip.de/kuendigungsfrist-nachmiete r/

Das mit dem Ex würde denke ich unter dieses "schutzwürdige Interesse" fallen.....
Babyfant
2064 Beiträge
04.10.2014 09:40
Zitat von cosmanova33:

Wenn DU 3 potentielle NAchmieter selbst findest und dem Vermieter vorstellst darfst du früher aus der Wohnung raus. Wenn dem Vermieter die vorgestellten Nachmieter nicht recht sind kann DIr das egal sein und Du kannst auf dein Recht beruhen. Das ist im Mietrecht so verankert.
http://www.finanztip.de/kuendigungsfrist-nachmiete r/

Das mit dem Ex würde denke ich unter dieses "schutzwürdige Interesse" fallen.....


Das ist so leider eben nicht richtig. Steht sogar in dem Artikel, den du verlinkt hast.
Ich bin Immobilienkauffrau und studiere nebenbei noch immobilienwirtschaft.

Die 3 Monate sind die gesetzliche Regelung. Davon muss der Vermieter nicht abweichen. Worauf sich dieser Artikel stützt sind zeitmietverträge und kündigungsausschlüsse (wenn zB vereinbart wird, dass 1 Jahr lang nicht gekündigt werden darf) und hier auch nur, wenn die Fortführung, des MV für den Mieter eine unangemessene Härte darstellt. ZB muss er wegen der Arbeit wegziehen, oder kann die Wohnung auf Grund einer plötzlich eingetretenen Behinderung nicht mehr nutzen. Aber selbst dann verkürzt sich im Zweifelsfall die Kündigungsfrist (sollte der Vermieter die Stellung des nachmieters ablehnen) nur auf die gesetzlich vorgesehenen 3 Monate. Eine unangemessene härte ist jedoch niemals der reine Wunsch umzuziehen und nicht doppelt miete zahlen zu müssen. Zudem gibt es 1000 Gründe aus denen der Vermieter die vorgeschlagenen Mieter ablehnen könnte und auch dürfte.

Das ist aber die rein rechtliche Seite. Grundsätzlich sind die meisten Vermieter nicht an Streit oder ärger interessiert und freuen sich auch über schnelle Lösungen. (Es sei denn du hast einen privaten Vermieter und keine Gesellschaft, da kann es ungleich komplizierter werden) oft ist es so, dass die Miete bei Neuvermietung steigt und somit sogar das Interesse hoch ist, eher früher als später den neuen Mieter in der Wohnung zu haben.

Ruf einfach mal am Montag bei deinem Vermieter an, oder geh besser in die mietersprechstunde und schildere deine Situation. Gern kannst du auch deine persönlichen Probleme mit deinem Ex anbringen. Ob's was hilft, weiß man nicht, aber da sitzen ja auch Menschen.
Wir in unserer Verwaltung und auch die in denen ich vorher gearbeitet habe haben niemals einen wirklich guten nachmieter abgelehnt, sondern sind dem Vormieter immer entgegengekommen und haben ihn früher aus dem Vertrag entlassen. Man spart sich an dieser Stelle ja auch den Makler, der die Nachvermietung übernimmt. Zudem haben wir Mieter zB auch früher entlassen, wenn wir wussten, dass die Wohnung nach Auszug saniert werden soll, oder wenn wir selbst schon Interessenten hatten, die eine solche Wohnung suchten.

Es kommt also ganz auf die Kulanz des Vermieters an. Die meisten stellen sich da aber eher nicht quer.

Liebe Grüße
scayyscayy
356 Beiträge
04.10.2014 10:40
Zitat von Babyfant:

Zitat von cosmanova33:

Wenn DU 3 potentielle NAchmieter selbst findest und dem Vermieter vorstellst darfst du früher aus der Wohnung raus. Wenn dem Vermieter die vorgestellten Nachmieter nicht recht sind kann DIr das egal sein und Du kannst auf dein Recht beruhen. Das ist im Mietrecht so verankert.
http://www.finanztip.de/kuendigungsfrist-nachmiete r/

Das mit dem Ex würde denke ich unter dieses "schutzwürdige Interesse" fallen.....


Das ist so leider eben nicht richtig. Steht sogar in dem Artikel, den du verlinkt hast.
Ich bin Immobilienkauffrau und studiere nebenbei noch immobilienwirtschaft.

Die 3 Monate sind die gesetzliche Regelung. Davon muss der Vermieter nicht abweichen. Worauf sich dieser Artikel stützt sind zeitmietverträge und kündigungsausschlüsse (wenn zB vereinbart wird, dass 1 Jahr lang nicht gekündigt werden darf) und hier auch nur, wenn die Fortführung, des MV für den Mieter eine unangemessene Härte darstellt. ZB muss er wegen der Arbeit wegziehen, oder kann die Wohnung auf Grund einer plötzlich eingetretenen Behinderung nicht mehr nutzen. Aber selbst dann verkürzt sich im Zweifelsfall die Kündigungsfrist (sollte der Vermieter die Stellung des nachmieters ablehnen) nur auf die gesetzlich vorgesehenen 3 Monate. Eine unangemessene härte ist jedoch niemals der reine Wunsch umzuziehen und nicht doppelt miete zahlen zu müssen. Zudem gibt es 1000 Gründe aus denen der Vermieter die vorgeschlagenen Mieter ablehnen könnte und auch dürfte.

Das ist aber die rein rechtliche Seite. Grundsätzlich sind die meisten Vermieter nicht an Streit oder ärger interessiert und freuen sich auch über schnelle Lösungen. (Es sei denn du hast einen privaten Vermieter und keine Gesellschaft, da kann es ungleich komplizierter werden) oft ist es so, dass die Miete bei Neuvermietung steigt und somit sogar das Interesse hoch ist, eher früher als später den neuen Mieter in der Wohnung zu haben.

Ruf einfach mal am Montag bei deinem Vermieter an, oder geh besser in die mietersprechstunde und schildere deine Situation. Gern kannst du auch deine persönlichen Probleme mit deinem Ex anbringen. Ob's was hilft, weiß man nicht, aber da sitzen ja auch Menschen.
Wir in unserer Verwaltung und auch die in denen ich vorher gearbeitet habe haben niemals einen wirklich guten nachmieter abgelehnt, sondern sind dem Vormieter immer entgegengekommen und haben ihn früher aus dem Vertrag entlassen. Man spart sich an dieser Stelle ja auch den Makler, der die Nachvermietung übernimmt. Zudem haben wir Mieter zB auch früher entlassen, wenn wir wussten, dass die Wohnung nach Auszug saniert werden soll, oder wenn wir selbst schon Interessenten hatten, die eine solche Wohnung suchten.

Es kommt also ganz auf die Kulanz des Vermieters an. Die meisten stellen sich da aber eher nicht quer.

Liebe Grüße


Danke für die Antwort !
Naja wie schon gesagt, werde ich es dann wohl nur vom Vermieter selber erfahren können. Dann werde ich mich Montag mal schlau machen
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