Kleiner Unfall mit firmenfahrzeug
18.01.2014 13:05
Hallo ihr lieben,
Ich habe keine passende Rubrik gefunden...
Habe heute mit dem Dienstwagen meines Mannes welches ih aber auch fahren darf laut Vertrag ,auf jeden fall habe ich ein Auto beim vorwärtseinparken mit meinem Hinterteil gestreift, hab mich beeilt und bin zu früh eingeschert. Habe mich natürlich bei der Person gemeldet und wenn mein Mann kommt geht. Er nochmal hin um alles zu klären.
Meine frage ist jetzt zählt das die Versicherung meines Mannes ????
Lg eure schlechte Einparkerin
Ich habe keine passende Rubrik gefunden...
Habe heute mit dem Dienstwagen meines Mannes welches ih aber auch fahren darf laut Vertrag ,auf jeden fall habe ich ein Auto beim vorwärtseinparken mit meinem Hinterteil gestreift, hab mich beeilt und bin zu früh eingeschert. Habe mich natürlich bei der Person gemeldet und wenn mein Mann kommt geht. Er nochmal hin um alles zu klären.
Meine frage ist jetzt zählt das die Versicherung meines Mannes ????
Lg eure schlechte Einparkerin
18.01.2014 13:15
Das läuft über die Haftpflicht des Wagens, also hier läuft alles über die Firma, da Firmenwagen
18.01.2014 13:20
wobei es sein kann, dass ihr eine gewisse Summe für die Reparatur des Firmenwagens zahlen müsst.
Wenn z. B. Vollkasko mit 500 Euro SB versicher ist, müsstet ihr die 500 Euro selber tragen, sofern sich die Reparatur auf über 500 Euro belaufen sollte.
Wenn z. B. Vollkasko mit 500 Euro SB versicher ist, müsstet ihr die 500 Euro selber tragen, sofern sich die Reparatur auf über 500 Euro belaufen sollte.
18.01.2014 13:49
Das kommt auf den Vertrag an der mit der Firma gemacht wurde.
Wieviel SB etc. Einfach schnellstmöglich melden und anfragen.
Wieviel SB etc. Einfach schnellstmöglich melden und anfragen.
18.01.2014 13:51
Ich hatte schon bei verschiedenen Arbeitgebern Firmenwagen und da wurde es völlig unterschiedlich gehandhabt. Bei einer Firma wurde alles komplett von der Firma bezahlt. Bei einer anderen gab es eine Selbstbeteiligung (10% des Schadens, höchstens 250 Euro).
18.01.2014 15:06
Das wird anscheinend ganz verschieden gehandhabt.
Als ich bei meiner alten Fa den Dienstwagen benutzen musste,hieß es ich bin verantwortlich für etwaige Radarstrafen,für Falschparken,nicht aber für Sachschaden.
Bei meiner jetzigen(da fahre ich aber nicht mehr),ist es so,daß Radarstrafen,Falschparken vom Fahrer übernommer werden muss und bei einem Sachschaden 10% oder den Selbstbehalt von 350 €(es will kaum
einer mehr den Firmenwagen benutzen).
Als ich bei meiner alten Fa den Dienstwagen benutzen musste,hieß es ich bin verantwortlich für etwaige Radarstrafen,für Falschparken,nicht aber für Sachschaden.
Bei meiner jetzigen(da fahre ich aber nicht mehr),ist es so,daß Radarstrafen,Falschparken vom Fahrer übernommer werden muss und bei einem Sachschaden 10% oder den Selbstbehalt von 350 €(es will kaum
einer mehr den Firmenwagen benutzen).
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