Mütter- und Schwangerenforum

kind ausländischer eltern

NobodyMitBaby
2400 Beiträge
27.01.2014 20:33
hallo ihr lieben !

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: angenommen, ein mann und eine frau kommen mit einem kleinkind von japan nach deutschland (papa hat hier arbeit angenommen). sie sind nun seit 5 jahren hier, haben aufenthalts- und arbeitserlaubnis, das kind geht zur schule. nun wird noch ein kind geboren: was müssen die eltern jetzt alles machen? wo muss das kind gemeldet werden und wielange haben sie dafür zeit? wisst ihr das?
Jani85
27577 Beiträge
27.01.2014 20:40
ich kenn mich nicht so genau aus. Würde aber mal einfach beim japanischen konuslat/botschaft anrufen und nachfragen. Wird ja dann ein japanischer staatsbürger sein das Kind.
soev
7350 Beiträge
27.01.2014 20:42
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde in der Schule mal gesagt (ist also schon ne Zeit lang her ), dass Deutschland das so regelt, dass Kinder die Staatsbürgerschaft der Eltern haben. Wenn das Kind 16 oder so ist, darf es dann entscheiden, ob es die deutsche Staatsbürgerschft annehmen will.

NobodyMitBaby
2400 Beiträge
27.01.2014 20:46
ja genau, das mit der staatsangehörigkeit weiß ich. ich weiß aber nicht, wo das kind überall gemeldet werden muss?! ganz normal beim standesamt ist klar, aber offenbar muss es auch innerhalb von 3 monaten bei der ausländerbehörde erfasst werden oder so?! und da weiß ich nicht weiter
soev
7350 Beiträge
27.01.2014 20:57
Zitat von NobodyMitBaby:

ja genau, das mit der staatsangehörigkeit weiß ich. ich weiß aber nicht, wo das kind überall gemeldet werden muss?! ganz normal beim standesamt ist klar, aber offenbar muss es auch innerhalb von 3 monaten bei der ausländerbehörde erfasst werden oder so?! und da weiß ich nicht weiter


Keine Ahnung, aber ich denke, das Konsulat weiß da bescheid.
27.01.2014 21:02
Also ich bin ja nach Österreich gezogen und bin im Gründe hier Ausländer
Ich musste natürlich meinen Wohnsitz melden und bei der Behörde einen Antrag abgeben um eine dauerhafte Aufenthalts und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Als deutscher ziemlich einfach. Ich musste eben nachweisen, wo ich wohne, dass ich krankenversichert bin, ähm.... Wie ich meinen Unterhalt bestreite etc.

Bei meinem Sohn war es eben so, dass die Geburt vom kh noch beim standesamt gemeldet wurde. Dort bekam ich eine Geburtsurkunde. Bei der deutschen Botschaft hab ich einen Reisepass machen lassen mit dem ich wieder zur inländischen Behörde musste und eben einen Antrag ausfüllen wegen der Aufenthaltserlaubnis
NobodyMitBaby
2400 Beiträge
27.01.2014 21:13
Zitat von Ciara20:

Also ich bin ja nach Österreich gezogen und bin im Gründe hier Ausländer
Ich musste natürlich meinen Wohnsitz melden und bei der Behörde einen Antrag abgeben um eine dauerhafte Aufenthalts und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Als deutscher ziemlich einfach. Ich musste eben nachweisen, wo ich wohne, dass ich krankenversichert bin, ähm.... Wie ich meinen Unterhalt bestreite etc.

Bei meinem Sohn war es eben so, dass die Geburt vom kh noch beim standesamt gemeldet wurde. Dort bekam ich eine Geburtsurkunde. Bei der deutschen Botschaft hab ich einen Reisepass machen lassen mit dem ich wieder zur inländischen Behörde musste und eben einen Antrag ausfüllen wegen der Aufenthaltserlaubnis


ah, ok. musstest du da persönlich überall hin? mit deinem partner zusammen? und hattest du nur eine bestimmte zeit (3 monate) dafür zeit?
28.01.2014 08:49
Zitat von NobodyMitBaby:

Zitat von Ciara20:

Also ich bin ja nach Österreich gezogen und bin im Gründe hier Ausländer
Ich musste natürlich meinen Wohnsitz melden und bei der Behörde einen Antrag abgeben um eine dauerhafte Aufenthalts und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Als deutscher ziemlich einfach. Ich musste eben nachweisen, wo ich wohne, dass ich krankenversichert bin, ähm.... Wie ich meinen Unterhalt bestreite etc.

Bei meinem Sohn war es eben so, dass die Geburt vom kh noch beim standesamt gemeldet wurde. Dort bekam ich eine Geburtsurkunde. Bei der deutschen Botschaft hab ich einen Reisepass machen lassen mit dem ich wieder zur inländischen Behörde musste und eben einen Antrag ausfüllen wegen der Aufenthaltserlaubnis


ah, ok. musstest du da persönlich überall hin? mit deinem partner zusammen? und hattest du nur eine bestimmte zeit (3 monate) dafür zeit?

Ich musste persönlich da hin. Und musste das innerhalb der ersten 4 Monate machen
NobodyMitBaby
2400 Beiträge
28.01.2014 08:50
ok, danke dir
28.01.2014 09:03
Gerne.
Für genaue Informationen wie es bei euch abläuft und welche Unterlagen du benötigst würde ich einfach mal bei der ausländerbehörde anrufen. Die können dir das genau sagen.
Mamina88
6414 Beiträge
28.01.2014 09:04
Zitat von NobodyMitBaby:

ja genau, das mit der staatsangehörigkeit weiß ich. ich weiß aber nicht, wo das kind überall gemeldet werden muss?! ganz normal beim standesamt ist klar, aber offenbar muss es auch innerhalb von 3 monaten bei der ausländerbehörde erfasst werden oder so?! und da weiß ich nicht weiter


... Ich weiss es nur im italienischen...

Da isses so: WENN Du das kind meldest hat es das recht auf italienischen pass.. wenn nicht: pech!

Also mir hat damals keiner eine frist gegeben... meine tochter is deutsche.... und wenn sie möchte auch italienerin... dafür muss man sie aber anmelden.
NobodyMitBaby
2400 Beiträge
28.01.2014 10:55
komme grad von der ausländerbehörde das hauptproblem war, dass besagtes neugeborenes ein biometrisches bild für den pass braucht. das kind liegt aber in der klinik - aber: es darf ein normales foto sein, bei frühchen sei das in ordnung ich danke euch nochmal
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