Mütter- und Schwangerenforum

ist das überhaupt rechtens ???

neumama2012
378 Beiträge
21.12.2013 13:08
hallo liebe mütter

mein freund kommuniziert mit seiner ex nur noch über anwalt.
sie haben eine 13 jährige tochter. er bezahlt natürlich unterhalt für sie, wovon die tochter leider nix abbekommt, aber das tut hier nicht zur sache.

jetzt ist meine frage, jedesmal wenn ein brief vom anwalt seiner ex kommt und mein freund was ausfüllen muss, möchte der anwalt von meinem freund für jedes ausgefüllte formular 250 euro haben. nur für ein paar buchstaben und kreuze und sowas.

250 euro sind für uns echt viel geld . warum nimmt ein anwalt soviel geld dafür ??? darf er das überhaupt ??
21.12.2013 13:41
Zitat von neumama2012:

hallo liebe mütter

mein freund kommuniziert mit seiner ex nur noch über anwalt.
sie haben eine 13 jährige tochter. er bezahlt natürlich unterhalt für sie, wovon die tochter leider nix abbekommt, aber das tut hier nicht zur sache.

jetzt ist meine frage, jedesmal wenn ein brief vom anwalt seiner ex kommt und mein freund was ausfüllen muss, möchte der anwalt von meinem freund für jedes ausgefüllte formular 250 euro haben. nur für ein paar buchstaben und kreuze und sowas.

250 euro sind für uns echt viel geld . warum nimmt ein anwalt soviel geld dafür ??? darf er das überhaupt ??



Habt ihr nicht nen eigenen Anwalt? Frag ihn doch

Ich wüsste nicht warum ihr den Anwalt der EX bezahlen solltet. Wenn er Euch was zusendet, dann will er ja was von Euch und nicht ihr von ihm, oder? Soll dich die Ex zahlen, wenn sie Formulare euch durch den Anwalt schicken lässt.

mamamone
31266 Beiträge
21.12.2013 14:29
Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch, will heißen die Kindesmutter zahlt ihren Anwalt ihr den euren. Familienrechtsschutz gibt es eher selten.
shadow
3433 Beiträge
21.12.2013 14:45
Also es ist doch aber der Anwalt vom Freund der das Geld bekommt oder nicht?
Aber sorry liebe TS ich habe keine Ahnung. Ruf doch mal bei der anwalts kammer an.
nicole_jv3
5403 Beiträge
21.12.2013 14:53
Also ich weiß, dass ne erstberatung beim Anwalt, bei der man ggf auch nur 2-3 fragen stellt schon ca 200 EUR kostet. Das ist der normale Satz, ab dem sie sich erst bewegen.
Muss dein Freund denn mit dem Formular jedes mal zum Anwalt oder könnte er das auch alleine ausfüllen?
Mamina88
6414 Beiträge
21.12.2013 18:10
Zitat von nicole_jv3:

Also ich weiß, dass ne erstberatung beim Anwalt, bei der man ggf auch nur 2-3 fragen stellt schon ca 200 EUR kostet. Das ist der normale Satz, ab dem sie sich erst bewegen.
Muss dein Freund denn mit dem Formular jedes mal zum Anwalt oder könnte er das auch alleine ausfüllen?



BEratungsgebühr Nr. 2102 VV RVG ... max. 190 euro! die meisten anwälte nehmen eine pauschale von 150 euro! oder auch weniger, je nach absprache...zumindest in dem büro wo ich gearbeitet habe

Alles andere zahlt der auftraggeber, sprich der mandant. d.h.jede weitere tätigkeit.... Anwaltliches Aufforderungschreiben, Klageschrift, Termingebühr usw.. je nachdem was dann anfällt. aber in der regel bekommt der mandant die rechnung.
Mamina88
6414 Beiträge
21.12.2013 18:11
Ich würde euch raten entweder selbst alles auszufüllen und weg zu schicken oder eine PAUSCHALE auszuhandeln!

Es handelt sich ja hier um "aussergerichtliche kosten"

Für sowa erhalten sie eine gebür zwisschen 0,5 und 2,5! angesetzt wird ein gegenstandwert! habt ihr vorher nicht mit dem anwalt kommuniziert?

Da gibt es übrigens mehrere varianten... studenhonorar kann mana uch vereinbaren... lasst euch beraten dafür is ein anwalt da!
Engelchen1975
3671 Beiträge
22.12.2013 07:26
Wenn ich das richtig verstehe,bezahlt dein Freund:wenn seine Ex etwas will UND wenn er etwas will-verstehe ich nicht ganz.
Beispiel:Wir hatten mal eine Erbschaftsrechtstreit,beide Parteien hatten einen Anwalt.Wollten wir etwas,bezahlten wir,wollte die "Gegenpartei" etwas bezahlte sie.Uns kostete nicht mal die Briefmarke für die Rücksendung etwas.
Er sollte seinen eigenen Anwalt kontaktieren(auch wenns wieder was kostet),aber so finde ich es nicht korrekt.
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