Hilfe,ich brauche unbedingt eure Rat!
15.10.2014 11:05
Hallo,
Ich hoffe,ihr könnt uns etwas helfen! Wir bekommen bald neue Küche.Wir haben Vermieter gefragt,ob wir alte Fliesen entfernen und neue Fliesen bauen dürfen. Er sagt, Ja,kein Probleme und er wollte uns sagen,das Nachbar ( unter uns) uns beschweren haben wegen zu laut und wollen fast Anwalt einschalten.Wir haben damals doch bpbbycar,Roller in den Keller gebracht. Was wollen Nachbar von uns ?? Wir als Eltern haben oft versucht leise zu sein,leider ist sehr schwierig,weil wir als Eltern gehörlos sind und können doch nicht ständig Kinder folgen und kontrollieren.Wir haben Kinder oft erklären,das sie nicht zu laut sollen.Wir haben gesehen,Kinder machen nicht zu laut,warum beschweren Nachbar trotzdem? Wirklich komisch! Kleine Kinder ( mein Sohn ist 4) haben oft Wutanfall gehabt,das ist normal bei Entwicklung.Wir als Eltern haben ihn immer versucht zu beruhigen.Das dauert meistens nur 5 bis 10 min,selten mehr.Warum machen die Nachbar Gehörlosen Menschen schwer ? Das ist Diskiminierung! Wir wollen diese Wohnung vielleicht für immer bleiben. Was ist eure Meinung? Wie sollen wir machen?
Lg anika ( sorry,mein Deutschprobleme,weil ich gehörlos bin.Danke um Verständnis)
Ich hoffe,ihr könnt uns etwas helfen! Wir bekommen bald neue Küche.Wir haben Vermieter gefragt,ob wir alte Fliesen entfernen und neue Fliesen bauen dürfen. Er sagt, Ja,kein Probleme und er wollte uns sagen,das Nachbar ( unter uns) uns beschweren haben wegen zu laut und wollen fast Anwalt einschalten.Wir haben damals doch bpbbycar,Roller in den Keller gebracht. Was wollen Nachbar von uns ?? Wir als Eltern haben oft versucht leise zu sein,leider ist sehr schwierig,weil wir als Eltern gehörlos sind und können doch nicht ständig Kinder folgen und kontrollieren.Wir haben Kinder oft erklären,das sie nicht zu laut sollen.Wir haben gesehen,Kinder machen nicht zu laut,warum beschweren Nachbar trotzdem? Wirklich komisch! Kleine Kinder ( mein Sohn ist 4) haben oft Wutanfall gehabt,das ist normal bei Entwicklung.Wir als Eltern haben ihn immer versucht zu beruhigen.Das dauert meistens nur 5 bis 10 min,selten mehr.Warum machen die Nachbar Gehörlosen Menschen schwer ? Das ist Diskiminierung! Wir wollen diese Wohnung vielleicht für immer bleiben. Was ist eure Meinung? Wie sollen wir machen?
Lg anika ( sorry,mein Deutschprobleme,weil ich gehörlos bin.Danke um Verständnis)
15.10.2014 11:09
Zitat von Nika2008:
Hallo,
Ich hoffe,ihr könnt uns etwas helfen! Wir bekommen bald neue Küche.Wir haben Vermieter gefragt,ob wir alte Fliesen entfernen und neue Fliesen bauen dürfen. Er sagt, Ja,kein Probleme und er wollte uns sagen,das Nachbar ( unter uns) uns beschweren haben wegen zu laut und wollen fast Anwalt einschalten.Wir haben damals doch bpbbycar,Roller in den Keller gebracht. Was wollen Nachbar von uns ?? Wir als Eltern haben oft versucht leise zu sein,leider ist sehr schwierig,weil wir als Eltern gehörlos sind und können doch nicht ständig Kinder folgen und kontrollieren.Wir haben Kinder oft erklären,das sie nicht zu laut sollen.Wir haben gesehen,Kinder machen nicht zu laut,warum beschweren Nachbar trotzdem? Wirklich komisch! Kleine Kinder ( mein Sohn ist 4) haben oft Wutanfall gehabt,das ist normal bei Entwicklung.Wir als Eltern haben ihn immer versucht zu beruhigen.Das dauert meistens nur 5 bis 10 min,selten mehr.Warum machen die Nachbar Gehörlosen Menschen schwer ? Das ist Diskiminierung! Wir wollen diese Wohnung vielleicht für immer bleiben. Was ist eure Meinung? Wie sollen wir machen?
Lg anika ( sorry,mein Deutschprobleme,weil ich gehörlos bin.Danke um Verständnis)
Hallo liebe Anika,
habt ihr mal versucht irgendwie eure Situation zu erklären? Wissen eure Nachbarn von eurer Beeinträchtigung?
15.10.2014 11:10
Habt ihr mal euren Nachbarn gefragt , warum er das macht ?
Was sagt denn euer Vermieter dazu ?
Ansonsten kannst du nur deinem Nachbarn sagen, das Kinderlärm normal ist und dagegen kann er selber nichts machen.
Deine Kinder sollten sich nur an die Ruhezeiten halten.
Alles was nach den Ruhezeiten ist, muss er hin nehmen
Was sagt denn euer Vermieter dazu ?
Ansonsten kannst du nur deinem Nachbarn sagen, das Kinderlärm normal ist und dagegen kann er selber nichts machen.
Deine Kinder sollten sich nur an die Ruhezeiten halten.
Alles was nach den Ruhezeiten ist, muss er hin nehmen
15.10.2014 11:12
Das tut mir leid dass ihr so problemehabt mit euren Nachbarn. Aber aus meinen Erfahrungen habe ich auch nur solche Nachbarn die sich ständig beschwerten dass meine Kinder zu laut sind. Und das mit der Renovierung brauchst du dir keine Sorgen machen, dass die einen Anwalt einschalten wollen. Sollen sie doch tun, die werden auf Granit beissen. Euer Vermieter hat euch zugesichert dass ihr die Fliesen neu machen dürft. Die Nachbarn müssen dass erst mal so hinnehmen.
15.10.2014 11:12
Zitat von Primadonna:
Zitat von Nika2008:
Hallo,
Ich hoffe,ihr könnt uns etwas helfen! Wir bekommen bald neue Küche.Wir haben Vermieter gefragt,ob wir alte Fliesen entfernen und neue Fliesen bauen dürfen. Er sagt, Ja,kein Probleme und er wollte uns sagen,das Nachbar ( unter uns) uns beschweren haben wegen zu laut und wollen fast Anwalt einschalten.Wir haben damals doch bpbbycar,Roller in den Keller gebracht. Was wollen Nachbar von uns ?? Wir als Eltern haben oft versucht leise zu sein,leider ist sehr schwierig,weil wir als Eltern gehörlos sind und können doch nicht ständig Kinder folgen und kontrollieren.Wir haben Kinder oft erklären,das sie nicht zu laut sollen.Wir haben gesehen,Kinder machen nicht zu laut,warum beschweren Nachbar trotzdem? Wirklich komisch! Kleine Kinder ( mein Sohn ist 4) haben oft Wutanfall gehabt,das ist normal bei Entwicklung.Wir als Eltern haben ihn immer versucht zu beruhigen.Das dauert meistens nur 5 bis 10 min,selten mehr.Warum machen die Nachbar Gehörlosen Menschen schwer ? Das ist Diskiminierung! Wir wollen diese Wohnung vielleicht für immer bleiben. Was ist eure Meinung? Wie sollen wir machen?
Lg anika ( sorry,mein Deutschprobleme,weil ich gehörlos bin.Danke um Verständnis)
Hallo liebe Anika,
habt ihr mal versucht irgendwie eure Situation zu erklären? Wissen eure Nachbarn von eurer Beeinträchtigung?
Klar,sie wissen es! Wir haben schon unsere Situation erklärt.
15.10.2014 12:53
Naja..also zuerst einmal: Disikriminierung wäre es, wenn er Euch wegen Eurer Beeinträchtigung das Leben schwer macht, Euch beschimpft, oder ähnliches.
Tut er in diesem Fall allerdings nicht - er nimmt lediglich keine Rücksicht. Ansonsten kann man wohl davon ausgehen, dass er Euch genauso behandelt, wie er jeden anderen auch behandeln würde.
Sprich: Auch ein nicht-Gehörloser mit Kindern hätte sicherlich den gleichen Stress mit ihm. Kinder sind halt nun mal "laut".
Vermutlich gehen sie nicht immer leise, ruhig und vorsichtig durch die Wohnung, sondern rennen schon mal, springen oder hüpfen...
Vermutlich weinen sie mal, bocken, trotzen, kreischen, lachen... na was Kinder halt eben so tun
Ich denke, er soll mal ruhig einen Anwalt einschalten. Der wird ihm vermutlich erzählen, dass Kinderlärm zu den durchaus zumutbaren Geräuschen gehört und er sich, wenn es ihn denn so sehr stört, eine andere Wohnung, irgendwo im Dachgeschoss suchen soll.
Tut er in diesem Fall allerdings nicht - er nimmt lediglich keine Rücksicht. Ansonsten kann man wohl davon ausgehen, dass er Euch genauso behandelt, wie er jeden anderen auch behandeln würde.
Sprich: Auch ein nicht-Gehörloser mit Kindern hätte sicherlich den gleichen Stress mit ihm. Kinder sind halt nun mal "laut".
Vermutlich gehen sie nicht immer leise, ruhig und vorsichtig durch die Wohnung, sondern rennen schon mal, springen oder hüpfen...
Vermutlich weinen sie mal, bocken, trotzen, kreischen, lachen... na was Kinder halt eben so tun
Ich denke, er soll mal ruhig einen Anwalt einschalten. Der wird ihm vermutlich erzählen, dass Kinderlärm zu den durchaus zumutbaren Geräuschen gehört und er sich, wenn es ihn denn so sehr stört, eine andere Wohnung, irgendwo im Dachgeschoss suchen soll.
15.10.2014 13:06
[...]
Wann darf der Vermieter den Eltern des Kindes kündigen?
Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt erst vor, wenn dem Vermieter wegen konkreter Pflichtverletzung des Mieters die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zu dessen sonstiger Beendigung nicht zugemutet werden kann. Hält sich der Lärm im Rahmen des Vertrags, scheidet eine Kündigung aus - auch eine fristgerechte, da das notwendige berechtigte Interesse in Form der Pflichtverletzung des Mieters fehlt. Zudem ist bei der fristlosen Kündigung das Verschulden als Abwägungskriterium zu berücksichtigen, für die fristgemäße Kündigung ist es Kündigungsvoraussetzung.
Beispiel: Lärmbelästigungen durch Kinder eines taubstummen Ehepaars können daher eine Kündigung nicht rechtfertigen, wenn das Ehepaar wirksame Abhilfemaßnahmen (Lautstärkeregler an Geräten, optische Lärmanzeige, Abschaffung von Stereoanlagen) ergriffen hat.
Durch altersgerechtes kindliches Verhalten ausgelöste Störungen rechtfertigen nie die Kündigung. Verstoßen Kinder des Mieters wiederholt gegen die Hausordnung, ist ein beharrlicher, uneinsichtiger und zur fristlosen Kündigung berechtigender Verstoß gegen die Vertragspflichten nur zu bejahen, wenn dem Mieter zuvor mittels Abmahnung Gelegenheit gegeben wird, auf die Kinder einzuwirken.
[...]
Zum nachlesen: http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?n r=19
Wann darf der Vermieter den Eltern des Kindes kündigen?
Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt erst vor, wenn dem Vermieter wegen konkreter Pflichtverletzung des Mieters die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zu dessen sonstiger Beendigung nicht zugemutet werden kann. Hält sich der Lärm im Rahmen des Vertrags, scheidet eine Kündigung aus - auch eine fristgerechte, da das notwendige berechtigte Interesse in Form der Pflichtverletzung des Mieters fehlt. Zudem ist bei der fristlosen Kündigung das Verschulden als Abwägungskriterium zu berücksichtigen, für die fristgemäße Kündigung ist es Kündigungsvoraussetzung.
Beispiel: Lärmbelästigungen durch Kinder eines taubstummen Ehepaars können daher eine Kündigung nicht rechtfertigen, wenn das Ehepaar wirksame Abhilfemaßnahmen (Lautstärkeregler an Geräten, optische Lärmanzeige, Abschaffung von Stereoanlagen) ergriffen hat.
Durch altersgerechtes kindliches Verhalten ausgelöste Störungen rechtfertigen nie die Kündigung. Verstoßen Kinder des Mieters wiederholt gegen die Hausordnung, ist ein beharrlicher, uneinsichtiger und zur fristlosen Kündigung berechtigender Verstoß gegen die Vertragspflichten nur zu bejahen, wenn dem Mieter zuvor mittels Abmahnung Gelegenheit gegeben wird, auf die Kinder einzuwirken.
[...]
Zum nachlesen: http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?n r=19
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