Haften als Altenpflegehelferin ...
29.06.2015 21:03
Ich habe mal ne frage an die von euch die in der Altenpflege arbeiten. Und zwar meine Mam arbeitet als Altenpflegehelferin. Jetzt hat ein Kollege zu ihr gesagt das wenn eine Bettlägerie Person, nicht richtig gelagert wird, und die Krankenkasse nachweisen kann das die Mitarbeiter schuld sind, müssen alle gelernten Kräfte von der Station die kosten tragen für die Heilbehandelung. Und dabei ist es egal wer schuld hat. Und das die Heimleitung / Heim dafür nicht die kosten trägt. Und das man die kosten selber bezahlen muss. Kennt ihr solche Methoden? Ist das üblich und ist das überhaupt rechtens? Bitte nur antworten wer auch Ahnung hat, weil Vermutungen helfen mir nicht weiter. Schönen Abend ....
29.06.2015 21:07
Wenn nicht eine Einzelperson nachweislich (!) grob fahrlässig gehandelt hat, haftet (wenn überhaupt) das Heim als Träger und somit deren entsprechende Versicherung.
29.06.2015 21:08
Achso, dass alle pauschal Schuld sein können und damit haftbar sind, ist absoluter Blödsinn. Allein schon der Nachweis, den die Kasse gegen eine einzelne Person führen müsste ist ja quasi unmöglich..
29.06.2015 21:18
Ja sowas in der Art habe ich mir auch gedacht, aber sie arbeitet erst seit kurzem in dem Heim. Und es ist ihr erster Job. Man weiss ja nie...
29.06.2015 21:19
Zitat von CaféCortado:
Wenn nicht eine Einzelperson nachweislich (!) grob fahrlässig gehandelt hat, haftet (wenn überhaupt) das Heim als Träger und somit deren entsprechende Versicherung.
Der Kollege meinte, das die Heimleitung die kosten nicht mehr dafür trägt. Und sich das dann vom Personal wiederholt.
29.06.2015 21:21
Zitat von Roanger:
Zitat von CaféCortado:
Wenn nicht eine Einzelperson nachweislich (!) grob fahrlässig gehandelt hat, haftet (wenn überhaupt) das Heim als Träger und somit deren entsprechende Versicherung.
Der Kollege meinte, das die Heimleitung die kosten nicht mehr dafür trägt. Und sich das dann vom Personal wiederholt.
Das ist zumindest mal auf legalem Weg nicht möglich, das kann ich dir versichern - wie gesagt eine Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln.
29.06.2015 21:36
Absolut OT!
Ich hab gelesen "mein Mann" und hab jetzt echt fast 5 Minuten rum gegrübelt war du dein Mann als Altenpflegerhelferin und dauert in der weiblichen Person über ihn schreibst.
Bis die Erleuchtung kam und da satt Mann Mam steht
Ich hab gelesen "mein Mann" und hab jetzt echt fast 5 Minuten rum gegrübelt war du dein Mann als Altenpflegerhelferin und dauert in der weiblichen Person über ihn schreibst.
Bis die Erleuchtung kam und da satt Mann Mam steht
29.06.2015 22:24
Zitat von Seesternchen_2.0:
Absolut OT!
Ich hab gelesen "mein Mann" und hab jetzt echt fast 5 Minuten rum gegrübelt war du dein Mann als Altenpflegerhelferin und dauert in der weiblichen Person über ihn schreibst.
Bis die Erleuchtung kam und da satt Mann Mam steht
Dito
@ts :.absoluter Schwachsinn!! (Bin Krankenschwester)
29.06.2015 22:54
Zitat von Seesternchen_2.0:
Absolut OT!
Ich hab gelesen "mein Mann" und hab jetzt echt fast 5 Minuten rum gegrübelt war du dein Mann als Altenpflegerhelferin und dauert in der weiblichen Person über ihn schreibst.
Bis die Erleuchtung kam und da satt Mann Mam steht
Gut, dass du das geschrieben hast, hab es dadurch erst verstanden ^^.. hab mich nämlich auc gewundert...
29.06.2015 23:43
Im Regelfall haftet die Kasse.
Kann von der Kasse bzw dem MDK dann ein grober Pflegefehler nachgewiesen werden, können Sie Kosten der Heilbehandlung als Regress an die Einrichtung übertragen.
In dem Fall zahlt dann die Einrichtung.
Nur in dem unwahrscheinlichen Fall das dann nachzuweisen wäre dass das nur aufgrund MA XY passiert ist, könnten die Kosten diesen von der Einrichtung übertragen werden. (je nach Schadenfall und Versicherung)
Wahrscheinlicher ist dann aber eher ein von den Angehörigen angeleierter Gerichtsprozess auf Schadensersatz wg Körperverletzung oder ähnlichem.
Aber ehrlich...Wie soll das direkt einer Person nachgewiesen werden? Und ich rede jetzt von einem Dekubitus Grad III mit Taschen zB - niemals passiert das wegen einer Person, da wären mehr dran beteiligt. Und das widerrum lässt sich nicht nachweisen bzw kaum. Abgezeichnet wird doch eh immer alles brav
Mein Wissensstand nun als Exam PK, MAV Mitglied und ausgebildete Einrichtungsleitung
Kann von der Kasse bzw dem MDK dann ein grober Pflegefehler nachgewiesen werden, können Sie Kosten der Heilbehandlung als Regress an die Einrichtung übertragen.
In dem Fall zahlt dann die Einrichtung.
Nur in dem unwahrscheinlichen Fall das dann nachzuweisen wäre dass das nur aufgrund MA XY passiert ist, könnten die Kosten diesen von der Einrichtung übertragen werden. (je nach Schadenfall und Versicherung)
Wahrscheinlicher ist dann aber eher ein von den Angehörigen angeleierter Gerichtsprozess auf Schadensersatz wg Körperverletzung oder ähnlichem.
Aber ehrlich...Wie soll das direkt einer Person nachgewiesen werden? Und ich rede jetzt von einem Dekubitus Grad III mit Taschen zB - niemals passiert das wegen einer Person, da wären mehr dran beteiligt. Und das widerrum lässt sich nicht nachweisen bzw kaum. Abgezeichnet wird doch eh immer alles brav
Mein Wissensstand nun als Exam PK, MAV Mitglied und ausgebildete Einrichtungsleitung
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