Mütter- und Schwangerenforum

Gericht Termin umgangsregelung

schnecke2
1 Beiträge
30.03.2015 01:25
Hallo miteinander

Ich habe ein 5 jährigen Sohn und wohne mit ihm zusammen seid er 3 ist .

Es gab immer eine umgangsregelung mit dem Vater habe mich auf diese eingelassen aus angst vom KV.

Diese Regelung bestand darin das er den kleinen zweimal in der Woche nachmittags gesehen hatte aber auch nicht immer feste Tage da der Vater ständig Termine verschoben hatte aber dafür Ersatz Tage verlangt. zu dem jedes we beim KV verbracht bzw geschlafen. Ich hatte nur alle 14 Tage sonntags den kleinen. Sprich ich den Alltag KV Vergnügen.

Ich war nie wirklich damit einverstanden aber da der Vater gerne ausrastet auch vor allem im Gegenwart des Kindes und unteranderem Gegenstände bei Wutanfälle zerstört.

Daher habe ich mich anfangs mehr zurück gezogen und mich nicht getraut dem KV zu widersprechen.

Aber aus Sorge meines Kindes hatte ich mich doch beim Jugendamt gewandt um dann dort eventuell Gespräche diesbezüglich führen zu können
Um auch an der umgangsregelung ändern zu können da mein Sohn immer wieder geäußert hatte er wolle auch mal das we mit mir kuscheln im Bett bzw zu unternehmen.

Der JA Mitarbeiter War nachher am ende seinem Latein und empfahl mir das vor Gericht zu klären da es keine Aussicht von Einigung gäbe.

Jetzt steht der Termin vor Gericht. Mir geht es mehr oder weniger das das Kind alle 14 Tage auch das we bei mir verbringt. In der Woche kann es gerne bleiben aber feste Tage ohne Ersatz Tage.

Doch jetzt kommen Drohungen wie wirst schon sehen was ich davon hätte der KV wolle noch andere Dinge und ich würde mich noch umschauen.

Kann der KV mir das Kind entziehen lassen?
Sprich das er bei ihm wohnt?

Inzwischen War auch eine verfahrensbeistand hat mit meinem Kind allein gesprochen und mir und einmal beim KV mit Kind nochmal.

Zudem hat sich heraus gestellt das der JA Mitarbeiter der uns betreut hat nicht nicht mehr da beim Amt ist sondern hat sich versetzen lassen.

Muss ich sorge haben das es nachteilig ist, er hat ja auch den KV kennengelernt und das nicht gerade positiv, und jetzt jemand anders die aussage vor Gericht tätigt die eigendlich nicht viel weiß?

Ich habe solche sorge das mein ex damit durch kommt. Ihm geht es nur mich fertig zu machen.
Und immer über das Kind.
Kiga hat sogar empfohlen ein Psychologen zu nehmen da das Kind mit seinem Gefühlen nicht klar kommt und wohl auch viel mitbekommen hat laut Aussage des Kindergartens.

Selbst da stellt sich der KV quer nur um mich zu ärgern.

Könnte Mach mal so platzen

Und ja das Kind hat verdammt viel mitbekommen.möchte ihm doch nur helfen und kann es nicht wegen dem KV.

Wir haben beide die Fürsorgepflicht waren aber nie verheiratet.

Zudem will er mir 4 neue Partnerschaft in 2 Jahren Andichten. Es waren 3.
Ja hatte Fehlschläge. Aber keine 4 und von denen hat mein Kind nur zwei kennengelernt wo einer mein jetziger Partnerschaft ist allerdings wohnen noch nicht zusammen.. Und mein Kind liebt ihn ohne ende.

Kann mir das negativ ausgelegt werden?

Ich bin verzweifelt.

Ich mein kleinen nicht verlieren und glaube auch das es ihm auch nicht gut tun würde.

Wäre schön wenn jemand mal aus seinen Erfahrungen berichten könnte
Und zudem meine fragen vll beantworten können.

Das ist alles nur ein ganz kleiner Teil von dem was passiert War aber habe so das absolut super wichtige hoffendlich verfasst.

Danke schon mal im voraus
Koboldinchen1985
476 Beiträge
30.03.2015 06:30
Ich denke du kannst dich beruhigen. Vermutlich wird es so ausgehen, dass ihr euch am WE abwechseln müsst. Da du ihm die 2 Tage unter der Woche lässt, könnte ich mir vorstellen dass dir das zugute kommt

So einfach mal ein Kind wegnehmen ist nicht. Dein Ex redet so um dich einzuschüchtern (was er ja auch schafft). Er scheint wenig Ahnung zu haben wie es wirklich läuft....

Ansonsten kann ich dir nur raten es tatsächlich etwas einzugrenzen mit den männlichen Bekanntschaften. Du kannst machen was du magst. Aber nicht immer das Kind mit rein ziehen. Ich war 3 Jahre mit meinem großen alleine. Er hat nach 3 Jahren einen Mann kennengelernt und mit diesem bin ich nun immernoch zusammen (ich kann vorher ja einschätzen ob es was ernstes wird oder nicht - bin ja keine verliebte 16-jährige auf Wolke 7, sondern eine erwachsene Frau).
anannas
143 Beiträge
30.03.2015 08:17
wieso verzichtet man denn bitte freiwilig auf die wochenenden mit seinem kind? lass das nicht mit dir machen,lass ihn reden wie er will dir stehen genauso wochenenden zu wie deinem ex!
und soweit ich weiß bist du auch nicht verpflichtet dich an ersatztermine zu halten, wenn er seine termine verbummelt! natürlich wenn das kind es unbedingt möchte würde ich auch ersatztermine vereinbaren aber zeig deinem ex deine grenzen! wie das jetzt vor gerricht läuft weiß ich nicht,aber ich denke mal es wird zum wohle des kindes entschieden und sich auch danach gerichtet wie der umgang vorher bestanden hat,deshalb denke ich wird es auf jedes zweite wochenenende hinauslaufen und jenachdem ob das kind und du damit weiterhin einverstanden seid es auch bei den 2 tagen in der woche bleiben! dein kind abnehmen kann er dir nicht,auch nicht wenn du 10 freunde in der zeit gehabt hättest!
Angi93
3418 Beiträge
30.03.2015 08:48
Meine Freundin hat genau das gleiche, nur das sie zwei kleine Mäuse im Alter von 1 1/2 und 3 Jahren hat, sie ist auch mega eingeschüchtert und ihr ex bedroht sie und sogar ihre Eltern.

Dein Ex kann dir so schnell nicht dein Kind weggenehmen, da muss schon viel passieren und nur wegen 3 Bez. passiert da nichts, stell deinem Sohn nur nicht alle vor.

Du hast genauso ein Recht auf ein We mit deinem Sohn und das lass auch so klären, 1. We du und das 2. er und auch in der Woche darf er sein Sohn sehen, macht vielleicht 2 Tage in der Woche aus.
Ich würde vielleicht auch erzählen das dein Ex dich bedroht ''du wirst dich schon noch umschauen'' damit kommt er nämlich nicht weit und es ist traurig, das er sich nicht anders verständigen kann aber du musst das nicht mit dir machen lassen.

30.03.2015 09:12
Guten Morgen! Hast du einen Anwalt? Den solltest du dir suchen. Hör dich ein wenig um, wer gut in Sachen Umgangsrecht ist und dann hin zu ihm/ihr. Erzähl ihm/ ihr bitte alles, auch von den Bedrohungen, die dein Ex dir gegenüber äußert.

Ein Kind ist so schnell nicht weggenommen, schon gar nicht durch den KV. Du hast dir nix vorzuwerfen. Wechselnde Partner interessieren das Gericht in der Sache eigentlich nicht, es sei denn dein Kind leidet darunter, aber dafür hat es den Verfahrensbeistand bekommen. ER steht für die Interessen deines Kindes ein und i.d.R. können diese die Kinder ganz gut einschätzen. Selbst, wenn sie etwas unter Druck sagen, erkennt das der Verfahrensbeistand.

Zur Umgangsregelung: Jedes WE beim Vater UND noch 2x die Woche dazu? Warum machst du sowas? Gängiger ist es, wenn ihr euch die WE´s abwechselt und 2x zusätzlich die Woche halte ich für arg schwieirg im Alltag zu integrieren. Hat das einen Grund? Also bist du an den Tagen vll. Nachmittags arbeiten? Lässt sich das überhaupt mit dem Alltag deines Kindes vereinbaren?

Ich drück dir die Daumen, aber mach dir nicht zuviele Sorgen. So schnell verliert eine Mutter ihre Kinder nicht, wenn sie sich sonst nichts vorwerfen zu hat. (Sprich keine Drogen, Gewalt etc., im Spiel sind... das wäre dann schon eine krasse Kindeswohlgefährdung)
Und wenn du generell das Gefühl hast, Hilfe zu brauchen: Das JA ist keine Kinderklaubehörde, auch, wenn das gerne mal so dargestellt wird. Im Gegenteil. Kinder aus der Familie zu nehmen, kostet Geld. Denn sie müssen ja auch iwo untergebracht werden. Es ist eine Menge Papierkram, den die Sozialarbeiter dann vor sich haben usw. Das wird natürlich alles gemacht, wenn es einen Grund gibt, aber nach deinen Schilderungen oben, liegt der nicht vor.

Allerdings klingst du so, als hättest du schon enormen Druck. Vielleicht wäre eine Familienhilfe etwas für dich. Sie begleitet dich in diesem ganzen Prozess, kann auch dem KV Einhalt gebieten und vor allem hast du dann eine zusätzliche Stimme, die FÜR dich spricht.

Denn egal, welches Urteil euer Amtsgericht (nehme ich an?) spricht, es wird erst nach 4 Wochen rechtskräftig. Beide Seiten haben innerhalb dieser Frist das Recht Einspruch einzulegen. Dieses Spiel kann ewig so gehen. Es ist dann immer das nächsthöhere Gericht zuständig, aber auch da gilt diese Regel. Ich glaube, eine Hilfe an deiner Seite würde dir gut tun.

LG und viel Glück Zaubi (Familienhelfer)
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