Gemeinsames Sorgerecht, was erwartet mich nun?
09.09.2016 12:44
Ich nochmal und nun mit einer neuen Frage, da mein Ex mir vorhin gerade mitteilte das er nun das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchte.
Da ich bis jetzt noch das alleinige Sorgerecht habe, kenne ich mich mit dem gemeinsamen so gar nicht aus. Habe schon viel gelesen und auch gegoogelt aber so richtig schlau wurde ich nicht draus
.
Wenn wir das gemeinsame haben.
Braucht mein Sohn dann ein extra Zimmer beim Vater?
Wie schaut es mit der Kleidung aus, gebe ich die trotzdem immer mit oder müsste er sich einen kleinen Vorrat anschaffen?
Muss er sich an den Hortkosten beteiligen, da bei dem Zettel vom JA (Übernahme der Kosten) auch nach dem Vater gefragt wird, den ich dann ja angeben müsste o. gilt das nur wenn wir zusammen wohnen würden?
Wie würde er mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschauen, muss er das auch beantragen o. bekommt er das automatisch? Seit dem mein Ex seine neue Freundin hat, führt sie sich immer mehr auf wie seine Mama. Meine Ex-Schwiemu und auch alle drum herum sind der Meinung das mein Ex und seine Freundin irgendwas vor haben, da sie sich unbedingt eine Familie wünscht und auch unbedingt heiraten will. Habe Angst, dass sie nun versuchen wollen meinen Sohn zu sich zu holen o. irgendwelche anderen Dinge.
Ab wann dürfte mein Sohn entscheiden, wo er wohnen möchte?
So langer Text...viell. könnt ihr mir ja einige Fragen beantworten und mich beruhigen
Da ich bis jetzt noch das alleinige Sorgerecht habe, kenne ich mich mit dem gemeinsamen so gar nicht aus. Habe schon viel gelesen und auch gegoogelt aber so richtig schlau wurde ich nicht draus

Wenn wir das gemeinsame haben.
Braucht mein Sohn dann ein extra Zimmer beim Vater?
Wie schaut es mit der Kleidung aus, gebe ich die trotzdem immer mit oder müsste er sich einen kleinen Vorrat anschaffen?
Muss er sich an den Hortkosten beteiligen, da bei dem Zettel vom JA (Übernahme der Kosten) auch nach dem Vater gefragt wird, den ich dann ja angeben müsste o. gilt das nur wenn wir zusammen wohnen würden?
Wie würde er mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschauen, muss er das auch beantragen o. bekommt er das automatisch? Seit dem mein Ex seine neue Freundin hat, führt sie sich immer mehr auf wie seine Mama. Meine Ex-Schwiemu und auch alle drum herum sind der Meinung das mein Ex und seine Freundin irgendwas vor haben, da sie sich unbedingt eine Familie wünscht und auch unbedingt heiraten will. Habe Angst, dass sie nun versuchen wollen meinen Sohn zu sich zu holen o. irgendwelche anderen Dinge.
Ab wann dürfte mein Sohn entscheiden, wo er wohnen möchte?
So langer Text...viell. könnt ihr mir ja einige Fragen beantworten und mich beruhigen

09.09.2016 13:03
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
09.09.2016 13:06
Und wegen der letzten Frage: In Österreich war das immer so (ich bin mir aber auch nicht sicher ob das noch so ist) das die Kinder mit 14 ein Mitspracherecht hatten und vor Gericht ihre Wünsche äußern dürfen und diese berücksichtigt werden.
09.09.2016 13:19
Zitat von innocence-16.01:
Und wegen der letzten Frage: In Österreich war das immer so (ich bin mir aber auch nicht sicher ob das noch so ist) das die Kinder mit 14 ein Mitspracherecht hatten und vor Gericht ihre Wünsche äußern dürfen und diese berücksichtigt werden.
Ich kann es auch nur von Österreich sagen.
Ab 10 Mitspracherecht und ab 14 dürfen die Kinder entscheiden.
09.09.2016 13:23
Zitat von innocence-16.01:
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Da hört man irgendwie Verschiedenes über Aufenthaltsbestimmungsrecht

09.09.2016 13:27
Zitat von innocence-16.01:hä? warum soll er für 4 tage im monat extra klamotten kaufen,wo das kind schneller rausgewachsen ist als das es da ist? auch wenn der vater das sorgerecht hat,zahlt er doch weiterhin unterhalt? soll er das dann auch kürzen?
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
09.09.2016 13:29
Zitat von 2Caramell4:
Zitat von innocence-16.01:
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Da hört man irgendwie Verschiedenes über AufenthaltsbestimmungsrechtEiner sagt so der andere so . Wenn ich es Google kommt bei gemeinsamen Sorgerecht auch raus , das man dann automatisch den Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt . Wie das nun ist ?
Also als ich gegoggelt habe kam raus das es nicht automatisch das selbe ist

09.09.2016 13:34
Grundsätzlich hat man beim gemeinsamen Sorgerecht auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Außer es wird gerichtlich anders geregelt.
09.09.2016 13:34
Zitat von Miststück:
Zitat von innocence-16.01:hä? warum soll er für 4 tage im monat extra klamotten kaufen,wo das kind schneller rausgewachsen ist als das es da ist? auch wenn der vater das sorgerecht hat,zahlt er doch weiterhin unterhalt? soll er das dann auch kürzen?
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Ich geh mal davon aus, dass der Vater das Kind dann öfter sehen wird, als nur 4 Tage die Woche. Sprich über sie Ferien auch länger usw.
Warum sollte man denn gleich Unterhalt kürzen? Als Elternteile sollte man sowas höflich und verantwortungsbewusst besprechen zum Wohle des Kindes.
Man kann ja sowieso die Kleidung tauschen und man braucht ja nicht 100 verschiedene Teile kaufen. Selbst als Mutter muss man dann irgendwann die kleineren Kleidungsstücke weg packen. Zumal
Ist meine persönliche Ansicht dazu

09.09.2016 13:35
Zitat von innocence-16.01:
Zitat von 2Caramell4:
Zitat von innocence-16.01:
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Da hört man irgendwie Verschiedenes über AufenthaltsbestimmungsrechtEiner sagt so der andere so . Wenn ich es Google kommt bei gemeinsamen Sorgerecht auch raus , das man dann automatisch den Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt . Wie das nun ist ?
Also als ich gegoggelt habe kam raus das es nicht automatisch das selbe istIch würd einfach mal am JA anrufen und fragen
Als ich 2012 gemeinsames Sorgerecht mit meinem ex gemacht habe wurde jedenfalls gesagt, dass nur ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte. Hier bei MC hingegen meinten alle zu mir QUATSCH . Aber ich denke die bei JA haben mir sicherlich die Wahrheit gesagt


09.09.2016 13:36
Zitat von vegetable:
Grundsätzlich hat man beim gemeinsamen Sorgerecht auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Außer es wird gerichtlich anders geregelt.
Dann bin ich nun auch schlauer, danke

09.09.2016 13:37
Zitat von 2Caramell4:
Zitat von innocence-16.01:
Zitat von 2Caramell4:
Zitat von innocence-16.01:
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Da hört man irgendwie Verschiedenes über AufenthaltsbestimmungsrechtEiner sagt so der andere so . Wenn ich es Google kommt bei gemeinsamen Sorgerecht auch raus , das man dann automatisch den Aufenthaltsbestimmungsrecht teilt . Wie das nun ist ?
Also als ich gegoggelt habe kam raus das es nicht automatisch das selbe istIch würd einfach mal am JA anrufen und fragen
Als ich 2012 gemeinsames Sorgerecht mit meinem ex gemacht habe wurde jedenfalls gesagt, dass nur ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte. Hier bei MC hingegen meinten alle zu mir QUATSCH . Aber ich denke die bei JA haben mir sicherlich die Wahrheit gesagtIch würde mich auch mal beim JA informieren
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Oh man das ist echt verwirrend.
Ja ich denke es ist immer besser das JA diesbezüglich zu fragen, vor allem da jeder eine andere Vorgeschichte hat und diese sicher auch beleuchtet wird bei der Entscheidung
09.09.2016 13:38
Zitat von innocence-16.01:aber das sorgerecht hat doch mit dem beruchsrecht nichts zu tun? und nur weil er jetzt das sorgerecht evtl. bekommt,soll er selber kleidung für das kind kaufen? ist für mich unlogisch. wenn das kind zu oma jnd opa geht,auch regelmässig,wird ja auch nicht erwartet,das sie kleidung kaufen.
Zitat von Miststück:
Zitat von innocence-16.01:hä? warum soll er für 4 tage im monat extra klamotten kaufen,wo das kind schneller rausgewachsen ist als das es da ist? auch wenn der vater das sorgerecht hat,zahlt er doch weiterhin unterhalt? soll er das dann auch kürzen?
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Ich geh mal davon aus, dass der Vater das Kind dann öfter sehen wird, als nur 4 Tage die Woche. Sprich über sie Ferien auch länger usw.
Warum sollte man denn gleich Unterhalt kürzen? Als Elternteile sollte man sowas höflich und verantwortungsbewusst besprechen zum Wohle des Kindes.
Man kann ja sowieso die Kleidung tauschen und man braucht ja nicht 100 verschiedene Teile kaufen. Selbst als Mutter muss man dann irgendwann die kleineren Kleidungsstücke weg packen. Zumal
Ist meine persönliche Ansicht dazu![]()
09.09.2016 13:41
Zitat von Miststück:
Zitat von innocence-16.01:aber das sorgerecht hat doch mit dem beruchsrecht nichts zu tun? und nur weil er jetzt das sorgerecht evtl. bekommt,soll er selber kleidung für das kind kaufen? ist für mich unlogisch. wenn das kind zu oma jnd opa geht,auch regelmässig,wird ja auch nicht erwartet,das sie kleidung kaufen.
Zitat von Miststück:
Zitat von innocence-16.01:hä? warum soll er für 4 tage im monat extra klamotten kaufen,wo das kind schneller rausgewachsen ist als das es da ist? auch wenn der vater das sorgerecht hat,zahlt er doch weiterhin unterhalt? soll er das dann auch kürzen?
Zwecks die Kriterien würde ich mich am JA schlau machen, da das sicher jeder anders handelt.
Allegemein ist es aber so das man bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Das müsste er beantragen.
Zwecks Kleidung würde ich ihm einfach am Anfang etwas mit geben (sollte es dazu kommen) und ihm dann sagen das er sich selber etwas besorgen muss, da es auch immer sein kann dass euer Sohn sich schmutzig macht etc.
Ich geh mal davon aus, dass der Vater das Kind dann öfter sehen wird, als nur 4 Tage die Woche. Sprich über sie Ferien auch länger usw.
Warum sollte man denn gleich Unterhalt kürzen? Als Elternteile sollte man sowas höflich und verantwortungsbewusst besprechen zum Wohle des Kindes.
Man kann ja sowieso die Kleidung tauschen und man braucht ja nicht 100 verschiedene Teile kaufen. Selbst als Mutter muss man dann irgendwann die kleineren Kleidungsstücke weg packen. Zumal
Ist meine persönliche Ansicht dazu![]()
Für mich ist das irgendwie logisch

Meine Mutter kauft für den kleinen auch Kleidung und behält einige bei sich damit sie Wechsel Kleidung hat, denn sie gehen ja auch baden, arbeiten am Haus usw.
Ich glaub das ist eine Einstellungssache

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