Gemeinsames Sorgerecht und Auswandern
08.11.2013 19:38
Hallo ihr Lieben,
ich habe nen kleines Problemchen !
Mein Sohn 7 Jahre alt lebt bei seinem Vater, dieser will nun nach Spanien auswandern ! Dies möchte ich aber nicht und habe es dem Vater auch schon mitgeteilt , da ich verschiedene Gründe dafür habe zb das mein Sohn einen Behindertenausweis mit 70 % hat und für die ärztliche Versorgung in Spanien nicht gewährleistet wäre meiner Meinung nach
Wie kann ich dagegen vorgehen ??? Jemand schon so was gehabt
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht
ich habe nen kleines Problemchen !
Mein Sohn 7 Jahre alt lebt bei seinem Vater, dieser will nun nach Spanien auswandern ! Dies möchte ich aber nicht und habe es dem Vater auch schon mitgeteilt , da ich verschiedene Gründe dafür habe zb das mein Sohn einen Behindertenausweis mit 70 % hat und für die ärztliche Versorgung in Spanien nicht gewährleistet wäre meiner Meinung nach
Wie kann ich dagegen vorgehen ??? Jemand schon so was gehabt
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht
08.11.2013 19:40
Soweit ich weiß darf er mit geteilten sorgerecht nicht das land verlassen ohne zustimmung.
100 pro sicher bin ich nicht. Vlkt JA mal fragen
100 pro sicher bin ich nicht. Vlkt JA mal fragen
08.11.2013 19:49
Zitat von Gina1986:
Soweit ich weiß darf er mit geteilten sorgerecht nicht das land verlassen ohne zustimmung.
100 pro sicher bin ich nicht. Vlkt JA mal fragen
Jap, so ist es.
Bin ich mir eigentlich auch zu 99% sicher.
08.11.2013 19:50
Ich schliess m ich Gina an wenn das Sorgerecht geteilt ist, darf er eigentlich nicht mal einen Ort weiterziehen ohne deine Einverständnis.
Allerdings glaube ich das Spanien nicht schlechter in ärztlicher Versorgung ist als Deutschland
Wieso will er denn auswandern? kann dein Sohn dann nicht zu dir ziehen?
Allerdings glaube ich das Spanien nicht schlechter in ärztlicher Versorgung ist als Deutschland
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Wieso will er denn auswandern? kann dein Sohn dann nicht zu dir ziehen?
08.11.2013 21:01
Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, habt ihr in der Regel auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmtungsrecht. Oder wurde dazu mal etwas anderes beschlossen?
Falls nicht, musst du zustimmen, wo euer Sohn lebt und der Vater kann ohne dein Einverständnis nicht wegziehen - erst recht nicht ins Ausland. Könnt ihr euch nicht einigen, würde das ein Familiengericht entscheiden.
Wie ist deine Beziehung zu deinem Sohn? Wenn diese nämlich gut ist, brauchst du garnicht so weitläufig wie mit der ärztlichen Versorgung in Spanien anfangen, da reicht meines Erachtens der aller einfachste (und wichtigste!) Grund: nämlich dass die Mutter-Kind-Beziehung nicht darunter leidet!
Falls nicht, musst du zustimmen, wo euer Sohn lebt und der Vater kann ohne dein Einverständnis nicht wegziehen - erst recht nicht ins Ausland. Könnt ihr euch nicht einigen, würde das ein Familiengericht entscheiden.
Wie ist deine Beziehung zu deinem Sohn? Wenn diese nämlich gut ist, brauchst du garnicht so weitläufig wie mit der ärztlichen Versorgung in Spanien anfangen, da reicht meines Erachtens der aller einfachste (und wichtigste!) Grund: nämlich dass die Mutter-Kind-Beziehung nicht darunter leidet!
08.11.2013 21:05
Guten Abend
Also den Ort darf man eigentlich wechseln! Es sei denn es ha. Sich da jetzt was geändert?!
Meine Mutter und der Vater meiner kleinen Schwester haben sich getrennt, sie ist dann kurz darauf von delmhorst nach Bremerhaven gezogen. Er wollte es auch nicht abe. Das Jugendamt hat gesagt das es vollkommen in Ordnung ist, sie darf halt nur das Land nicht verlassen.
Liebe grüße
Also den Ort darf man eigentlich wechseln! Es sei denn es ha. Sich da jetzt was geändert?!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Meine Mutter und der Vater meiner kleinen Schwester haben sich getrennt, sie ist dann kurz darauf von delmhorst nach Bremerhaven gezogen. Er wollte es auch nicht abe. Das Jugendamt hat gesagt das es vollkommen in Ordnung ist, sie darf halt nur das Land nicht verlassen.
Liebe grüße
08.11.2013 21:17
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex.
Wir sind ins Ausland gezogen und vorher wurde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (Ex hat sich gegen die Auswanderung gestellt, obwohl er die Kinder höchstens 4x im Jahr sieht).
Wäre ich ohne seine Zustimmung gegangen oder ohne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, wäre es Kindesentführung gewesen und ich hätte mich strafbar gemacht!
Sofern er nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf er ohne deine Zustimmung nicht ins europäische Ausland (oder sogar noch weiter) ziehen.
Du könntest ihn bei der Polizei anzeigen und ihn wegen Kindesentführung verhaften lassen-
wenn es hart auf hart kommen würde.
Hat er allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht darf er EU Weit überall ohne deine Zustimmung umher ziehen.
Wir sind ins Ausland gezogen und vorher wurde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (Ex hat sich gegen die Auswanderung gestellt, obwohl er die Kinder höchstens 4x im Jahr sieht).
Wäre ich ohne seine Zustimmung gegangen oder ohne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, wäre es Kindesentführung gewesen und ich hätte mich strafbar gemacht!
Sofern er nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf er ohne deine Zustimmung nicht ins europäische Ausland (oder sogar noch weiter) ziehen.
Du könntest ihn bei der Polizei anzeigen und ihn wegen Kindesentführung verhaften lassen-
wenn es hart auf hart kommen würde.
Hat er allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht darf er EU Weit überall ohne deine Zustimmung umher ziehen.
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