Fragen zum Ablauf der Scheidung
30.10.2016 11:38
Hallöle,
und zwar sind mein Mann und ich seit Dezember 2013 getrennt. Und seit einem Jahr versuchen wir und scheiden zu lassen. Es scheiter daran, dass er den Anwalt nicht bezahlt bzw. Unterlagen nicht einreicht für die Verfahrenskostenhilfe.
Wie ihr anhand meines Tickers seht, bin ich schwanger und es ist nicht mehr so lang hin (14. Januar 2017).
Ich ging davon aus, dass er - weil er immer wieder Druck gemach hat wegen der Scheidung - das ganze schnell erledigt. Jo, wurde dann doch nichts, weil er einfach nichts erledigt und auch nichts zahlt. Er hat einen ANtrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt, weil der Anwalt ihm zu teuer ist.
Nun ist es so. Mir wurde vorletzte Woche die Zweitschrift gesendet, dass die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wurde. Dies ist sein Verschulden, denn er hat Unterlagen nicht eingereicht. Die Information hab ich vom zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ich hab mir nun selbst einen Anwalt genommen - mein Termin ist am Mittwoch - weil ich einfach mega genervt bin, dass er nichts tut.
Zeitgleich zur Beauftragung meines Anwalts hab ich nun meinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt.
Geht der Scheidungsprozess nun weiter, wenn ich meinen Anwalt + die Gerichtskosten bezahlt habe? Bzw. dies durch die Verfahrenskostenhilfe übernommen wird.
und zwar sind mein Mann und ich seit Dezember 2013 getrennt. Und seit einem Jahr versuchen wir und scheiden zu lassen. Es scheiter daran, dass er den Anwalt nicht bezahlt bzw. Unterlagen nicht einreicht für die Verfahrenskostenhilfe.
Wie ihr anhand meines Tickers seht, bin ich schwanger und es ist nicht mehr so lang hin (14. Januar 2017).
Ich ging davon aus, dass er - weil er immer wieder Druck gemach hat wegen der Scheidung - das ganze schnell erledigt. Jo, wurde dann doch nichts, weil er einfach nichts erledigt und auch nichts zahlt. Er hat einen ANtrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt, weil der Anwalt ihm zu teuer ist.
Nun ist es so. Mir wurde vorletzte Woche die Zweitschrift gesendet, dass die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wurde. Dies ist sein Verschulden, denn er hat Unterlagen nicht eingereicht. Die Information hab ich vom zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ich hab mir nun selbst einen Anwalt genommen - mein Termin ist am Mittwoch - weil ich einfach mega genervt bin, dass er nichts tut.
Zeitgleich zur Beauftragung meines Anwalts hab ich nun meinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt.
Geht der Scheidungsprozess nun weiter, wenn ich meinen Anwalt + die Gerichtskosten bezahlt habe? Bzw. dies durch die Verfahrenskostenhilfe übernommen wird.
30.10.2016 11:49
Das ist natürlich nervig.
Hast du deinem noch Mann mal gesagt, dass wenn er nicht in die Gänge kommt er als Vater eingetragen wird mit allen Pflichten. Vielleicht hilft das ja den Prozess zu beschleunigen.
Hast du deinem noch Mann mal gesagt, dass wenn er nicht in die Gänge kommt er als Vater eingetragen wird mit allen Pflichten. Vielleicht hilft das ja den Prozess zu beschleunigen.
30.10.2016 11:53
Zitat von Madi-79:
Das ist natürlich nervig.
Hast du deinem noch Mann mal gesagt, dass wenn er nicht in die Gänge kommt er als Vater eingetragen wird mit allen Pflichten. Vielleicht hilft das ja den Prozess zu beschleunigen.
Ja, das hab ich. Es hat nichts bewirkt.
30.10.2016 13:25
Ich erachte das sowieso als sinnvoll, wenn jeder seinen eigenen Anwalt hat.
Eigentlich müsste das Verfahren weiter laufen, wenn der Antrag gestellt ist.
Aber dein Anwalt wird dich dazu ausführlich aufklären
Eigentlich müsste das Verfahren weiter laufen, wenn der Antrag gestellt ist.
Aber dein Anwalt wird dich dazu ausführlich aufklären
30.10.2016 13:34
Es genügt aber halt einer... Es gibt ja keine Streitigkeiten - er ist nur ein fauler Hund, der nichts gebacken bekommt.
Ich schäm mich ja schon vor seinem Anwalt, weil der seit einem Jahr auf seinen Kosten sitzt.
Ich schäm mich ja schon vor seinem Anwalt, weil der seit einem Jahr auf seinen Kosten sitzt.
30.10.2016 13:40
Zitat von honigcocoon:
Es genügt aber halt einer... Es gibt ja keine Streitigkeiten - er ist nur ein fauler Hund, der nichts gebacken bekommt.
Ich schäm mich ja schon vor seinem Anwalt, weil der seit einem Jahr auf seinen Kosten sitzt.
Die Streitigkeiten kommen meistens dann.... Kann dich aber verstehen.
30.10.2016 13:50
Das war vorab schon alles geklärt. s ist ja nicht mal jetzt was streitig - er kümmert sich nur nicht um seinen Scheiß.
Ich bring das ganze nur jetzt für mich ins rollen wegen meinem Partner. Ansonsten würde ich gar nichts unternehmen wegen Vaterschaftsanerkennung und dem Kram. Hätte ihn am liebsten ins offene Messer laufen lassen.
Aber nun gut. Er lügt gerade mal wieder vor sich hin. Behauptet weder ihm noch dem Anwalt ist etwas zugegangen wegen Verfahrenskostenhilfe.
Ich bring das ganze nur jetzt für mich ins rollen wegen meinem Partner. Ansonsten würde ich gar nichts unternehmen wegen Vaterschaftsanerkennung und dem Kram. Hätte ihn am liebsten ins offene Messer laufen lassen.
Aber nun gut. Er lügt gerade mal wieder vor sich hin. Behauptet weder ihm noch dem Anwalt ist etwas zugegangen wegen Verfahrenskostenhilfe.
30.10.2016 19:53
Ist gar nicht verkehrt, wenn du deinen eigenen Anwalt hast.
Denn selbst, wenn einer theoretisch reicht für die Scheidung, ist es DEIN Anwalt, der deine Interessen vertritt .
Dass er seinen Anwalt nicht bezahlt, ist nicht dein "Problem".
Denn selbst, wenn einer theoretisch reicht für die Scheidung, ist es DEIN Anwalt, der deine Interessen vertritt .
Dass er seinen Anwalt nicht bezahlt, ist nicht dein "Problem".
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