Frage zum Unterhalt
06.08.2024 07:45
Nun hat es mich auch erwischt und wir haben uns getrennt.
Mein Mann ist gewillt Unterhalt zu zahlen und macht da auch keine Probleme.
Aber wir verstehen es nicht ganz.
Das Kind ist 15 Jahre alt, mein Mann liegt in der Gehaltsklasse bis 2100 Euro.
Laut Düsseldorfer Tabelle wären das 645 Euro die an Unterhalt gezahlt werden müssen.
Aber der Selbstbehalt liegt ja bei 1450.
Nimmt er dann sein Nettoverdienst und zahlt die Differenz bis zum Selbstbehalt?
Muss da dann auch noch das halbe Kindergeld abzogen werden?
Vielleicht ist ja hier jemand vom Fach und kann uns weiter helfen.
Vielen Dank
Mein Mann ist gewillt Unterhalt zu zahlen und macht da auch keine Probleme.
Aber wir verstehen es nicht ganz.
Das Kind ist 15 Jahre alt, mein Mann liegt in der Gehaltsklasse bis 2100 Euro.
Laut Düsseldorfer Tabelle wären das 645 Euro die an Unterhalt gezahlt werden müssen.
Aber der Selbstbehalt liegt ja bei 1450.
Nimmt er dann sein Nettoverdienst und zahlt die Differenz bis zum Selbstbehalt?
Muss da dann auch noch das halbe Kindergeld abzogen werden?
Vielleicht ist ja hier jemand vom Fach und kann uns weiter helfen.
Vielen Dank
06.08.2024 08:17
Der zahlbetrag also abzügliche Hälfte des Kindergeldes sind 520€
06.08.2024 08:21
Ja aber wenn er die 520 Euro zahlen würde, liegt er unterm dem Selbstbehalt
das ist was wir nicht verstehen.
Zahlt er dann quasi die Differenz von seinem Nettogehalt zum Selbstbehalt und der Rest könnte dann als Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
das ist was wir nicht verstehen.
Zahlt er dann quasi die Differenz von seinem Nettogehalt zum Selbstbehalt und der Rest könnte dann als Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
06.08.2024 08:35
Zitat von blossom-rose:
Ja aber wenn er die 520 Euro zahlen würde, liegt er unterm dem Selbstbehalt
das ist was wir nicht verstehen.
Zahlt er dann quasi die Differenz von seinem Nettogehalt zum Selbstbehalt und der Rest könnte dann als Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
Am besten ihr lasst euch beim Jugendamt beraten aber ich denke mit Unterhaltsvorschuss wird dort nichts aufgestockt . 395€ würde der Unterhaltsvorschuss sein . Wenn er nicht so viel verdient müsste er vielleicht auch nur 395€ Unterhalt zahlen aber das Jugendamt kann euch das genau berechnen
Vorschuss wird aber nicht aufgestockt bis du dann auf die 520€ kommst. Es würde nur bis 395€ aufgestockt werden zb er kann nur 300€ zahlen dann gibt es noch 95€ Vorschuss .
Ansonsten kannst du für dein Kind ggf. Kinderzuschlag bei der familienkasse beantragen. Kommt dann aber auch auf deinen Verdienst an.
06.08.2024 08:50
Mir geht es auch nicht ums aufstocken.
Wir möchten einfach nur wissen bzw verstehen was der Anteil an Unterhalt für meinen Mann wäre.
Wir hätten uns das nicht so kompliziert vorgestellt
Wir möchten einfach nur wissen bzw verstehen was der Anteil an Unterhalt für meinen Mann wäre.
Wir hätten uns das nicht so kompliziert vorgestellt
06.08.2024 08:53
Zitat von blossom-rose:
Mir geht es auch nicht ums aufstocken.
Wir möchten einfach nur wissen bzw verstehen was der Anteil an Unterhalt für meinen Mann wäre.
Wir hätten uns das nicht so kompliziert vorgestellt
Alles was über seinen Selbstbehalt ist bis 520€ müsste er an Unterhalt zahlen . Zumindest in der Theorie . Wenn er allerdings noch irgendwelche Aufwendungen hat damit er zur Arbeit kommt kann er das glaube ich auch noch abziehen , aber wie gesagt das müsste euch dann ein Fachmann berechnen .
06.08.2024 09:31
Nein er hat sonst keine weiteren Kosten.
Vielen Dank für deine Antwort
Vielen Dank für deine Antwort
06.08.2024 10:05
Im Internet gibt es Unterhaltsrechner. Das sind Homepages in die du alle Angaben eintragen kannst. Beispielsweise sein genaues Einkommen, alles was er abziehen kann, Angaben zum Kind u. s. w.
Dann rechnet es dir ganz genau aus, wir viel er bezahlen muss. Dabei ist dann schon alles wie Kindergeld und Selbstbehalt berücksichtigt.
Such mal danach.
Dann rechnet es dir ganz genau aus, wir viel er bezahlen muss. Dabei ist dann schon alles wie Kindergeld und Selbstbehalt berücksichtigt.
Such mal danach.
06.08.2024 11:22
Zitat von Sarah2022:
Im Internet gibt es Unterhaltsrechner. Das sind Homepages in die du alle Angaben eintragen kannst. Beispielsweise sein genaues Einkommen, alles was er abziehen kann, Angaben zum Kind u. s. w.
Dann rechnet es dir ganz genau aus, wir viel er bezahlen muss. Dabei ist dann schon alles wie Kindergeld und Selbstbehalt berücksichtigt.
Such mal danach.
Ja das haben wir nun auch gefunden, danke für den Hinweis
06.08.2024 22:32
Ihr könnt den Unterhalt ganz unverbindlich beim Jugendamt berechnen lassen. Einfach alle Lohnzettel einreichen der letzten 12 Monate, mit der Bitte um Berechnung. Sollte er weniger als UHV (395€) zahlen können, dann kann man noch UHV beantragen. Kann er mehr zahlen, dann liegt natürlich die Grenze beim beim Selbstbehalt.
07.08.2024 18:20
Zitat von Seri20:
Ihr könnt den Unterhalt ganz unverbindlich beim Jugendamt berechnen lassen. Einfach alle Lohnzettel einreichen der letzten 12 Monate, mit der Bitte um Berechnung. Sollte er weniger als UHV (395€) zahlen können, dann kann man noch UHV beantragen. Kann er mehr zahlen, dann liegt natürlich die Grenze beim beim Selbstbehalt.
Huhu.
Ich muss mit einer doofen Frage reingrätschen.
Müssen beide Elternteile die Gehaltsnachweise bringen, oder nur derjenige welcher zahlen soll?
Danke
07.08.2024 18:26
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Seri20:
Ihr könnt den Unterhalt ganz unverbindlich beim Jugendamt berechnen lassen. Einfach alle Lohnzettel einreichen der letzten 12 Monate, mit der Bitte um Berechnung. Sollte er weniger als UHV (395€) zahlen können, dann kann man noch UHV beantragen. Kann er mehr zahlen, dann liegt natürlich die Grenze beim beim Selbstbehalt.
Huhu.
Ich muss mit einer doofen Frage reingrätschen.
Müssen beide Elternteile die Gehaltsnachweise bringen, oder nur derjenige welcher zahlen soll?
Danke
Bis das Kind 18 Jahre alt ist nur derjenige, der den Unterhalt zahlen muss. Also derjenige bei dem das Kind nicht lebt.
07.08.2024 18:57
Zitat von Seri20:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Seri20:
Ihr könnt den Unterhalt ganz unverbindlich beim Jugendamt berechnen lassen. Einfach alle Lohnzettel einreichen der letzten 12 Monate, mit der Bitte um Berechnung. Sollte er weniger als UHV (395€) zahlen können, dann kann man noch UHV beantragen. Kann er mehr zahlen, dann liegt natürlich die Grenze beim beim Selbstbehalt.
Huhu.
Ich muss mit einer doofen Frage reingrätschen.
Müssen beide Elternteile die Gehaltsnachweise bringen, oder nur derjenige welcher zahlen soll?
Danke
Bis das Kind 18 Jahre alt ist nur derjenige, der den Unterhalt zahlen muss. Also derjenige bei dem das Kind nicht lebt.
Jein, gibt es da nicht so eine Regel, dass der Unterhaltsempfangende Elternteil einen Teil des Unterhalts übernimmt, wenn er deutlich mehr verdient als der Barunterhaltspflichtige, also ich meine wenn derjenige dreimal so viel hat, ist aber gerade gefährliches Halbwissen. In der Konstellation muss z. B. Auch im Wechsel Modell barunterhalt gezahlt werden.
07.08.2024 19:11
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Seri20:
Zitat von DieOhneNamen:
Zitat von Seri20:
Ihr könnt den Unterhalt ganz unverbindlich beim Jugendamt berechnen lassen. Einfach alle Lohnzettel einreichen der letzten 12 Monate, mit der Bitte um Berechnung. Sollte er weniger als UHV (395€) zahlen können, dann kann man noch UHV beantragen. Kann er mehr zahlen, dann liegt natürlich die Grenze beim beim Selbstbehalt.
Huhu.
Ich muss mit einer doofen Frage reingrätschen.
Müssen beide Elternteile die Gehaltsnachweise bringen, oder nur derjenige welcher zahlen soll?
Danke
Bis das Kind 18 Jahre alt ist nur derjenige, der den Unterhalt zahlen muss. Also derjenige bei dem das Kind nicht lebt.
Jein, gibt es da nicht so eine Regel, dass der Unterhaltsempfangende Elternteil einen Teil des Unterhalts übernimmt, wenn er deutlich mehr verdient als der Barunterhaltspflichtige, also ich meine wenn derjenige dreimal so viel hat, ist aber gerade gefährliches Halbwissen. In der Konstellation muss z. B. Auch im Wechsel Modell barunterhalt gezahlt werden.
Ja das kann sein. Da gibt's sicherlich auch ausnahmeregelungen. Müsste man sich explizit beraten lassen, wenn solch ein Fall Eintritt.
07.08.2024 19:42
Zitat von Seri20:
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Seri20:
Zitat von DieOhneNamen:
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Bis das Kind 18 Jahre alt ist nur derjenige, der den Unterhalt zahlen muss. Also derjenige bei dem das Kind nicht lebt.
Jein, gibt es da nicht so eine Regel, dass der Unterhaltsempfangende Elternteil einen Teil des Unterhalts übernimmt, wenn er deutlich mehr verdient als der Barunterhaltspflichtige, also ich meine wenn derjenige dreimal so viel hat, ist aber gerade gefährliches Halbwissen. In der Konstellation muss z. B. Auch im Wechsel Modell barunterhalt gezahlt werden.
Ja das kann sein. Da gibt's sicherlich auch ausnahmeregelungen. Müsste man sich explizit beraten lassen, wenn solch ein Fall Eintritt.
Danke euch.
Also bezüglich Wechselmodell weiß ich gut Bescheid,auch finanziell.
Aber nun ändert es sich und ich glaube,wir unterscheiden uns im Netto kaum.
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