Fitnessvertrag firstgerecht gekündigt oder nicht?
20.04.2016 08:24
Ich habe im Januar meinen Vertrag gekündigt, weil ich 3 Monate vorher meinen kündigen muss. So steht es drinnen.
Jetzt habe ich die Kündig aber für 2017 erhalten, aslo hat sich mein Vertrag um 1 Jahr verlängert.
Grund sei ich hätte diese im Dezember schreiben müssen laut denen ihrer aussage.
Jetzt habe ich aber einen Artikel im Internet gefunden ( http://www.n-tv.de/ratgeber/Auswege-aus-dem-Fitnes sstudio-article5178271.html ) wo drinnen steht das "Die reguläre Kündigung muss in der Regel mindestens einen Monat vor Laufzeitende vorliegen".
Also wäre ich doch noch dabei gewesen, weil ich die Kündigung für 31.3.2016 normalerweise gewesen wäre.
Oder sehe ich das falsch?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Jetzt habe ich die Kündig aber für 2017 erhalten, aslo hat sich mein Vertrag um 1 Jahr verlängert.
Grund sei ich hätte diese im Dezember schreiben müssen laut denen ihrer aussage.
Jetzt habe ich aber einen Artikel im Internet gefunden ( http://www.n-tv.de/ratgeber/Auswege-aus-dem-Fitnes sstudio-article5178271.html ) wo drinnen steht das "Die reguläre Kündigung muss in der Regel mindestens einen Monat vor Laufzeitende vorliegen".
Also wäre ich doch noch dabei gewesen, weil ich die Kündigung für 31.3.2016 normalerweise gewesen wäre.
Oder sehe ich das falsch?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
20.04.2016 08:27
Wenn der Vertrag bis 31.03.2016 läuft sind 3 Monate vorher nach Adam Riese 31.12.2015. DU hast also zu spät gekündigt.
20.04.2016 08:42
Wie ich gerade gesehen habe. Habe ich 2014 eine E-Mail an das Fitnessstudio geschrieben mit einer Kündigung.
Gilt es als E-Mail denn eigentlich auch?
Denn dann hätte ich auf jeden fall Fristgerecht gekündigt.
Gilt es als E-Mail denn eigentlich auch?
Denn dann hätte ich auf jeden fall Fristgerecht gekündigt.
20.04.2016 08:48
Zitat von Babybaby:
Wie ich gerade gesehen habe. Habe ich 2014 eine E-Mail an das Fitnessstudio geschrieben mit einer Kündigung.
Gilt es als E-Mail denn eigentlich auch?
Denn dann hätte ich auf jeden fall Fristgerecht gekündigt.
Kündigungen werden in der Regel nur schriftlich mit Unterschrift akzeptiert. Außerdem hätte die Kündigung dann ja schon zu Ende März 2015 eintreten müssen. Da du aber bis im Winter dort trainiert hast, kann diese E-Mail-Kündigung ja nicht wirksam gewesen sein.
20.04.2016 09:12
Du solltest dir die AGB ansehen, da ist alles geregelt, Kündigungsfrist, Schriftform usw. Bei drei Monate Kündigungsfrist hättest du spätestens am 31.12. kündigen müssen.
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