Mütter- und Schwangerenforum

Familienstammbuch nachträglich?

BiaNixWeiter
177 Beiträge
18.09.2013 12:27
Hallo!

Wir haben bei unserer Eheschließung ein Familienstammbuch abgelehnt. Haben gedacht ist nicht wirklich notwendig. Wozu extra Geld ausgeben.
Wir haben also nur ein Dokument von der Eheschließung (DinA4)

Nun steht in allen Unterlagensliste, die man zur Geburt usw. mitbringen soll: Benötigt wird das Stammbuch.

Kann man das nachträglich erwerben? Ich meine..unser Dokument ist Din A4 und die Bücher sind doch kleiner. Also selbst ein Buch im internet kaufen macht doch dann keinen Sinn oder?....Es sind ja ansonsten keine Unterlagen von uns selbst drin.

Ich blick damit echt nicht mehr durch. Kann wer helfen...mir das genauer erklären was bereits vor der Geburt des 1. Kindes in so einem Stammbuch steht...und ob man es noch nachträglich irgendwo beantragen kann. Falls ja, was würde uns das kosten?

Ich glaub je mehr ich mich bemühe alles vorsorglich richtig zu machen, umso falscher mach ich es!

(Falls nortwendig zu wissen: Unterlagen zu meiner Geburt, erhalte ich einen Ort weiter im Standesamt, das von meinem Männe ist über 630km weit weg, falls wir dort was beantragen müssen. Das Standesamt in dem wir geheiratet haben liegt in unserer Ortschaft)
beljana
23386 Beiträge
18.09.2013 12:38
Ein Stammbuch ist ein kleines Buch, wo deine gesamten Familienangelegenheiten eingetragen werden können, ohne das du tausend Zettel rumliegen hast.
Das Buch an sich kannst du dir überall bestellen oder kaufen (ich glaub, ich hab auch noch eins da, wenn du Interesse hast )

Und da kannst du deine Eheurkunde reinmachen und die Geburtsurkunde wird gleich im passenden Format des Buches angefertigt.
Sieht einfach ordentlicher aus.
beljana
23386 Beiträge
18.09.2013 12:39
Ach ja und die Geburtsurkunden von euch, falls ihr die noch nicht oder nicht mehr habt, solltet ihr jetzt beantragen. Eine beglaubigte Abschrift ist das. Zu beantragen beim zuständigen Standesamt wo ihr geboren seid.
Hat bei uns jeweils 10€ gekostet.
BiaNixWeiter
177 Beiträge
19.09.2013 12:00
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist doch auch nur ne gewisse Zeit gültig oder nicht? Für die Eheschließung brauchten wir die und die durften nicht älter als 4 Wochen sein. Wozu brauch ich die denn dann?
beljana
23386 Beiträge
19.09.2013 12:19
Zitat von BiaNixWeiter:

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist doch auch nur ne gewisse Zeit gültig oder nicht? Für die Eheschließung brauchten wir die und die durften nicht älter als 4 Wochen sein. Wozu brauch ich die denn dann?


unsere Abschriften für die Hochzeit im Aug 2010 waren auch noch zur Geburt im Dez 2010 gültig.
Und ich hab sie immernoch im Stammbuch.
Mein mann hat seine Geburtsurkunde im Origina nicht mehr, und daher hieß es, muss es eine beglaubigte Abschrift sein.
Mit der Beglaubigung bestätigt das Standesamt ja auch, das es sich um die Abschrift des Originals handelt.
Und das Original verliert ja seine Gültigkeit auch nicht.
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