Mütter- und Schwangerenforum

Erbe, erbt mein Mann automatisch mit?

Anonym 1 (201512)
3 Beiträge
27.05.2019 14:16
Hallo,

würde gerne wissen, ob es so ein Gesetz gibt.
Ein Elternteil von mir ist leider die vergangenen Jahre verstorben und nun soll das Haus verkauft werden.
Ich habe die Erbe angenommen, nun haben die vom Notar gefragt, ob ich verheiratet bin, ob wir ein Ehevertrag haben. Mein Mann steht in dem Vertrag auch drinnen, aber nicht unser gemeinsames Kind.
Erbt mein Mann gesetzlich mit mir? Und wenn ja warum nicht unser gemeinsames Kind?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privatsphäre

Choco
4255 Beiträge
27.05.2019 14:19
Zitat von Anonym 1 (201512):

Hallo,

würde gerne wissen, ob es so ein Gesetz gibt.
Ein Elternteil von mir ist leider die vergangenen Jahre verstorben und nun soll das Haus verkauft werden.
Ich habe die Erbe angenommen, nun haben die vom Notar gefragt, ob ich verheiratet bin, ob wir ein Ehevertrag haben. Mein Mann steht in dem Vertrag auch drinnen, aber nicht unser gemeinsames Kind.
Erbt mein Mann gesetzlich mit mir? Und wenn ja warum nicht unser gemeinsames Kind?


Wenn es nach der gesetzlichen Erbfolge geht, Dann sind dadurch dass du dein Erbteil nicht ausgeschlagen hast automatisch deine Nachkommen vom Erbe nicht betroffen.
27.05.2019 15:07
Der Notar fragt beim Verkauf einer Immobilie immer, weil eventuell die Zustimmung des Ehegatten erforderlich ist, 1365 BGB.

Aber warum stellt man diese Frage eigentlich nicht dem Notar, der ist doch genau dafür da?!
Kitsune
1202 Beiträge
27.05.2019 15:44
Weil der Mann vielleicht das nicht in den falschen Hals bekommen soll? Deshalb fragt man lieber hier
27.05.2019 15:58
Zitat von Kitsune:

Weil der Mann vielleicht das nicht in den falschen Hals bekommen soll? Deshalb fragt man lieber hier

Dann kann man aber nicht sicher sein, ob die Antwort richtig ist - und man könnte ja auch einfach fragen, warum diese Frage relevant ist
Anonym 1 (201512)
3 Beiträge
27.05.2019 16:35
Zitat von cogito_ergo_sum:

Der Notar fragt beim Verkauf einer Immobilie immer, weil eventuell die Zustimmung des Ehegatten erforderlich ist, 1365 BGB.

Aber warum stellt man diese Frage eigentlich nicht dem Notar, der ist doch genau dafür da?!


Habe angerufen und die meinten mein Mann erbt anscheinend doch nicht mit, sie bräuchten auch seine Unterschrift nicht.
Und mein Mann weiß natürlich von allem, aber natürlich müssen manche User das besser wissen
Kitsune
1202 Beiträge
27.05.2019 17:09
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Kitsune:

Weil der Mann vielleicht das nicht in den falschen Hals bekommen soll? Deshalb fragt man lieber hier

Dann kann man aber nicht sicher sein, ob die Antwort richtig ist - und man könnte ja auch einfach fragen, warum diese Frage relevant ist
Es war nur eine Vermutung Muss ja nicht zutreffen
sandra-bibi
1076 Beiträge
27.05.2019 17:23
Huhu, da musst du dir keine Gedanken machen, Ehepartner erben weder mit noch haben sie Anspruch aus dem Zugewinn der Erbschaft.
LG
Schaf
12473 Beiträge
27.05.2019 19:44
Zitat von sandra-bibi:

Huhu, da musst du dir keine Gedanken machen, Ehepartner erben weder mit noch haben sie Anspruch aus dem Zugewinn der Erbschaft.
LG

Ich habe letztes Woxjenende von einer Freundin folgendes gehört:
Wenn ich eine Wohnung im wert von 400.000€, mein Mann und ich trennen uns 10 Jahre später, die Wohnbg ist dann 600.000€ wert hat mein Amann Anspruch auf 100.000€
Stimmt das?
sandra-bibi
1076 Beiträge
27.05.2019 20:07
Zitat von Schaf:

Zitat von sandra-bibi:

Huhu, da musst du dir keine Gedanken machen, Ehepartner erben weder mit noch haben sie Anspruch aus dem Zugewinn der Erbschaft.
LG

Ich habe letztes Woxjenende von einer Freundin folgendes gehört:
Wenn ich eine Wohnung im wert von 400.000€, mein Mann und ich trennen uns 10 Jahre später, die Wohnbg ist dann 600.000€ wert hat mein Amann Anspruch auf 100.000€
Stimmt das?


Wenn du die Wohnung gekauft hast, zählt der Zugewinn aus der Ehezeit. Hast du die Wohnung
geerbt, dann nicht.
Anonym 1 (201512)
3 Beiträge
27.05.2019 21:03
Zitat von sandra-bibi:

Huhu, da musst du dir keine Gedanken machen, Ehepartner erben weder mit noch haben sie Anspruch aus dem Zugewinn der Erbschaft.
LG


Danke
shelyra
69198 Beiträge
27.05.2019 21:53
Zitat von sandra-bibi:

Zitat von Schaf:

Zitat von sandra-bibi:

Huhu, da musst du dir keine Gedanken machen, Ehepartner erben weder mit noch haben sie Anspruch aus dem Zugewinn der Erbschaft.
LG

Ich habe letztes Woxjenende von einer Freundin folgendes gehört:
Wenn ich eine Wohnung im wert von 400.000€, mein Mann und ich trennen uns 10 Jahre später, die Wohnbg ist dann 600.000€ wert hat mein Amann Anspruch auf 100.000€
Stimmt das?


Wenn du die Wohnung gekauft hast, zählt der Zugewinn aus der Ehezeit. Hast du die Wohnung
geerbt, dann nicht.

Soweit ich informiert bin zählt die Wert Steigerung der geerbten wohnung auch zum zugewinn und daher werden die 200.000 dann geteilt.
Die 400.000 "geerbter wohnungswert" dagegen bleiben unangetastet bei scheidung.
sandra-bibi
1076 Beiträge
27.05.2019 22:03
Ja genau....
Es zählt nur der Zugewinn aus dem Erbe.
Mir war nicht offensichtlich ob von Kauf, oder Erbe die Rede war, angand des Textes .
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