Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit nicht Schriftlich vereinbart nun verlängerung?!

Mimifutchen
4 Beiträge
09.06.2014 19:22
Hallo zusammen..
Noch eine Frage wirft sich grade in den Raum und ich eröffne einen neuen Thread, damit es nicht so unübersichtlich wird...

Ich habe damals in der SS mit meinem AG vereinbart, ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Durch den Wegfall des Elterngeldes zum September bereits, hatte ich gebeten, schon ab 1.9 wieder kommen zu dürfen, per Mail, was er bestätigt hatte...
Die eigentliche Elternzeit wurde aber nie schriftlich festgehalten, nur ein Formloser Emailverkehr mit der Verkürzung des Monats.

Ich möchte nun aber krankheitsbedingt 2 Jahre zuhause bleiben.
Wenn ich Ihm jetzt schriftlich mitteile, "...Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Elternzeit bis zum 1.09.2015 nehme. (Oder muss ich "Verlängern" Schreiben? )
Kann er das ablehnen und ich MUSS ab September nach 11 Monaten Elternzeit wieder arbeiten?

Danke =)
nancy0209
1087 Beiträge
09.06.2014 19:27
ob er es ablehnen kann weis ich nicht, kann dir nur sagen das es möglich ist die elternzeit zu verlängern ich habe es damals in meiner ausbildung machen müssen da ich noch keinen kita platz hatte als das erste jahr rum war! einfach mal nachfragen ob es möglich ist dann weist du es
Marja
6987 Beiträge
09.06.2014 19:30
Ja, er kann eine Verlängerung in dem Fall ablehnen. Aber da muss er schon echt gute Gründe haben...
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:31
ich meine mal gelesen zu haben, dass der arbeitgeber das auch ablehnen kann, muss aber er zum anderen zeitpunkt ermöglichen..

aber daruf will ich mich jetzt nicht festnageln lassen, kann auch sein, dass es bei den papas so war
Mimifutchen
4 Beiträge
09.06.2014 19:33
Aber es wurde ja nie etwas Offizielles vereinbart quasi und nur ein Formloser Mailwechsel, das zählt dann trotzdem??
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:38
wenn dein arbeitgeber gemein ist, denke ich schon...
Marja
6987 Beiträge
09.06.2014 21:09
Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter..

http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/03/2 9/zustimmung-des-arbeitgebers-zu-einer-verlangerun g-der-elternzeit-%E2%80%93-ermessenentscheidung/

Kurz: Wenn man ein Jahr beantragt hat und dann verlängern möchte, so muss der AG zustimmen. Die Einreichungsfrist von 7 Wochen gilt dann nicht. Hät man direkt zwei Jahre eingereicht, so kann man in Abstimmung mit dem AG verkürzen. Oder ohne Zustimmung um ein drittes Jahr verlängern.

Wenn ein AG die Zustimmung für eine Verlängerung verweigert, ist das soweit erst einmal rechtens. Zumindest gesetzlich... moralisch ist es das sicherlich, gerade im Falle einer Erkrankung, weniger.
Da kann man vor Gericht ziehen.... ob man recht bekommt, ist halt fraglich.
antiheldin
809 Beiträge
10.06.2014 08:13
Nur mal als kurzer Denkanstoß: Nur weil es ein formloser Mailwechsel war, heißt das nicht, dass nichts "offiziell vereinbart" wurde. Schon mündliche Vereinbarungen haben Gültigkeit, schriftliche sowieso, egal in welcher Form. Auch ein Mailwechsel wird also wohl als Vereinbarung zu sehen sein, wenn der Wortlaut entsprechend ist.
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