Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit - Hilfe!

Kalotta
1162 Beiträge
06.03.2024 07:54
Ich hoffe Mal wieder auf euer Schwarmwissen!

Meine Elternzeit läuft noch bis zum 3.7.2024.
Ab dem 1.9.2024 werde ich bei einem neuen Arbeitgeber beginnen.

Kann ich vom 4.7 bis zum 31.8 Elternzeit nehmen? Oder ginge das nur bis zum 3.9 dann?

Hat sowas schon mal jemand von euch gemacht? Alternativ müsste ich zum 30.6 kündigen.

Choco
4242 Beiträge
06.03.2024 09:17
Wenn du noch Elternzeit übrig hast, kannst du deine aktuelle Elternzeit verlängern. Wichtig ist, dass du die Frist zur Vorlage beim Arbeitgeber einhält. Das sind sieben Wochen vor Beginn der neuen Elternzeit beziehungsweise 13 Wochen, wenn dein Kind schon über drei Jahre alt ist. dein Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss dieses dann aber begründen.

Kalotta
1162 Beiträge
06.03.2024 10:20
Zitat von Choco:

Wenn du noch Elternzeit übrig hast, kannst du deine aktuelle Elternzeit verlängern. Wichtig ist, dass du die Frist zur Vorlage beim Arbeitgeber einhält. Das sind sieben Wochen vor Beginn der neuen Elternzeit beziehungsweise 13 Wochen, wenn dein Kind schon über drei Jahre alt ist. dein Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss dieses dann aber begründen.


Dankeschön für deine Antwort! Das hilft mir schon sehr.

Also ist es egal, dass es vom Datum her nicht wieder der Geburtstag ist? Mir geht es vor allem darum, dass ich vorher immer Elternzeit bis zum 3. eines Monates hatte (weil Geburtstag 4.7) und jetzt nur bis zum 30. eines Monats.
nilou
14322 Beiträge
06.03.2024 10:35
Ja das Datum ist egal.
KleinesWunder1981
201 Beiträge
06.03.2024 10:45
Zitat von Kalotta:

Zitat von Choco:

Wenn du noch Elternzeit übrig hast, kannst du deine aktuelle Elternzeit verlängern. Wichtig ist, dass du die Frist zur Vorlage beim Arbeitgeber einhält. Das sind sieben Wochen vor Beginn der neuen Elternzeit beziehungsweise 13 Wochen, wenn dein Kind schon über drei Jahre alt ist. dein Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss dieses dann aber begründen.


Dankeschön für deine Antwort! Das hilft mir schon sehr.

Also ist es egal, dass es vom Datum her nicht wieder der Geburtstag ist? Mir geht es vor allem darum, dass ich vorher immer Elternzeit bis zum 3. eines Monates hatte (weil Geburtstag 4.7) und jetzt nur bis zum 30. eines Monats.


Das ist völlig egal, du kannst wenn es sein muss Elternzeit auch 1 Jahr, zwei Monate und 4 tage nehmen, ist völlig unabhängig vom Geburtstag.

LG

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