Elterngeld
27.05.2014 20:33
Weis nicht wie ich das im Titel unterbringen soll..
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
27.05.2014 20:42
Zitat von MiJu:
Weis nicht wie ich das im Titel unterbringen soll..
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
ein theoretisch müsstest du arbeiten...aber du bekommst ja ein BV. Dem AG anzeigen,ab wann du wieder arbeiten kommen willst und dann zu gegebener Zeit das BV einreichen.
Das Elterngeld bezieht sich ja immer auf 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn du 8 Monate noch Elterngeld bekommen hast und 4 Monate Lohn-werden die 4 Monate Lohn und dann 8 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes genommen. Du bekommst dann noch einen Geschwisterbonus von min.75 € oder 10 %.
Das Kindergeld für Kind 2 beträgt ebenfalls 184 €
27.05.2014 20:47
Wenn dein zweites Kind geboren wird, während du noch in Elternzeit bist, dann kann/sollte man die Elternzeit des ersten Kindes vorzeitig beenden, da mit der Geburt ja die neue Elternzeit beginnt.
An diese kann man dann die unterbrochene anhängen.
An diese kann man dann die unterbrochene anhängen.
27.05.2014 20:53
Zitat von Isidoro:
Wenn dein zweites Kind geboren wird, während du noch in Elternzeit bist, dann kann/sollte man die Elternzeit des ersten Kindes vorzeitig beenden, da mit der Geburt ja die neue Elternzeit beginnt.
An diese kann man dann die unterbrochene anhängen.
Aber das wäre für mich ja verschwendet.. Hätte ich nur ein Jahr elternzeit genommen, hätt ich mehr Geld bekommen und net gesplittet!
wenn ich vorzeitig beende bekomme ich eine Rückzahlung?
27.05.2014 21:00
Zitat von tinkerbell2509:
Zitat von MiJu:
Weis nicht wie ich das im Titel unterbringen soll..
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
ein theoretisch müsstest du arbeiten...aber du bekommst ja ein BV. Dem AG anzeigen,ab wann du wieder arbeiten kommen willst und dann zu gegebener Zeit das BV einreichen.
Das Elterngeld bezieht sich ja immer auf 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn du 8 Monate noch Elterngeld bekommen hast und 4 Monate Lohn-werden die 4 Monate Lohn und dann 8 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes genommen. Du bekommst dann noch einen Geschwisterbonus von min.75 € oder 10 %.
Das Kindergeld für Kind 2 beträgt ebenfalls 184 €
Also jetz mal ganz blöd gesagt würde ich mehr Geld bekommen wenn ich gleich noch ein Kind bekomme, bevor ich wieder auf Teilzeit einsteige und dann noch ein geschwisterchen kommt....
Und diese Betreuungsgeld bekommt man sich noch bis das Kind 3 Jahre alt ist oder?
28.05.2014 08:59
Zitat von MiJu:
Zitat von tinkerbell2509:
Zitat von MiJu:
Weis nicht wie ich das im Titel unterbringen soll..
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
ein theoretisch müsstest du arbeiten...aber du bekommst ja ein BV. Dem AG anzeigen,ab wann du wieder arbeiten kommen willst und dann zu gegebener Zeit das BV einreichen.
Das Elterngeld bezieht sich ja immer auf 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn du 8 Monate noch Elterngeld bekommen hast und 4 Monate Lohn-werden die 4 Monate Lohn und dann 8 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes genommen. Du bekommst dann noch einen Geschwisterbonus von min.75 € oder 10 %.
Das Kindergeld für Kind 2 beträgt ebenfalls 184 €
Also jetz mal ganz blöd gesagt würde ich mehr Geld bekommen wenn ich gleich noch ein Kind bekomme, bevor ich wieder auf Teilzeit einsteige und dann noch ein geschwisterchen kommt....
Und diese Betreuungsgeld bekommt man sich noch bis das Kind 3 Jahre alt ist oder?
ich habe meinen beiden großen im Abstand von 11 Monaten bekommen...ich bin also von einer Elternzeit in die nächste gerutscht.
ja...im Prinzip hast du recht mit dem Geschwisterchen hinterschieben
Ich meine du kannst die Elternzeit verkürzen und das Elterngeld "auszahlen" lassen...eine Arbeitskollegin von mir hat das so gemacht und ist dann halt wieder arbeiten gegangen.
Das Betreuungsgeld gibt es für Kinder bis 3 Jahre
28.05.2014 20:02
Zitat von tinkerbell2509:
Zitat von MiJu:
Zitat von tinkerbell2509:
Zitat von MiJu:
Weis nicht wie ich das im Titel unterbringen soll..
Und zwar ist meine Überlegung wie sich das Elterngeld für das zweite Kind staffelt wenn es noch während der elternzeit des 1. Kindes geboren wird....
Also mal mein Beispiel:
Ich bin in einer Festanstellung und habe zwei Jahre elternzeit genommen.. Wenn ich nun wieder ssw werde wenn meine Tochter 1,5 Jahre alt ist, müsste ich rein theoretisch noch ein paar Monate arbeiten...
Da ich aber grundsätzlich BV habe komm ich dann gar nicht wieder!
Aber wie staffelt sich dann mein Elterngeld? Aus dem was ich vor Kind Nr.1 verdient habe und die paar Monate bis zur Geburt bis zu ne.2?
Was mach ich dann mit meinem 1. Kind? Würde sie dann nicht in die Krippe geben da ich dort arbeite!
Kann ich für sie einfach noch das 3. Jahr beantragen und bekomm ich dann Landes Erziehungsgeld (Bayern) ?
Und ab den 2. Kind ist das Kindergeld auch anders oder?
Kann mir das irgendjemand mal erklären dass ich das verstehe
Danke euch
ein theoretisch müsstest du arbeiten...aber du bekommst ja ein BV. Dem AG anzeigen,ab wann du wieder arbeiten kommen willst und dann zu gegebener Zeit das BV einreichen.
Das Elterngeld bezieht sich ja immer auf 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn du 8 Monate noch Elterngeld bekommen hast und 4 Monate Lohn-werden die 4 Monate Lohn und dann 8 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes genommen. Du bekommst dann noch einen Geschwisterbonus von min.75 € oder 10 %.
Das Kindergeld für Kind 2 beträgt ebenfalls 184 €
Also jetz mal ganz blöd gesagt würde ich mehr Geld bekommen wenn ich gleich noch ein Kind bekomme, bevor ich wieder auf Teilzeit einsteige und dann noch ein geschwisterchen kommt....
Und diese Betreuungsgeld bekommt man sich noch bis das Kind 3 Jahre alt ist oder?
ich habe meinen beiden großen im Abstand von 11 Monaten bekommen...ich bin also von einer Elternzeit in die nächste gerutscht.
ja...im Prinzip hast du recht mit dem Geschwisterchen hinterschieben
Ich meine du kannst die Elternzeit verkürzen und das Elterngeld "auszahlen" lassen...eine Arbeitskollegin von mir hat das so gemacht und ist dann halt wieder arbeiten gegangen.
Das Betreuungsgeld gibt es für Kinder bis 3 Jahre
Haha is ja cool
Ich danke dir...
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