Einkommensteuererklärung Anlage L
02.03.2014 16:11
Hallo, ich weiß, falsches Forum, aber ich habe die Hoffnung dass es hier jemanden gibt der/die sich damit auskennt und mir einfach kurz weiterhelfen kann ohne dass ich mich erst wieder irgendwo anmelden muss oder anderen Aufwand. Nun zum "Problem":
Mein Schwiegervater hat einen ehemaligen Bauernhof, er selber hat nur noch ein paar Hühner und Enten. Zum Hof gehören verschiedene landwirtschaftliche Flächen die teilweise verpachtet sind.
Vom "Schreibkram" und sowas hält er garnix, kennt sich mangels Interesse auch garnicht damit aus. Wir machen schon seit einigen Jahren seine Einkommensteuererklärung mithilfe von Elster. Jetzt kam für letztes Jahr ein Brief dass er angeben soll was mit seinen landwirtschaftlichen Flächen ist und dazu die Anlage L ausfüllen soll (hätte er bis 13.12.2013 abgeben sollen!!! Wir haben es jetzt erst zufällig in seiner Küche gefunden! )
Ich habe jetzt im Internet nach Hilfe gesucht, finde aber nicht wirklich was das mir weiterhilft, da ich mich mit solchen Sachen garnicht auskenne und Elster kann ich ja nicht nur für die fehlende Anlage nutzen
Als erstes hab ich schon gleich das Problem dass da steht Wirtschaftsjahr, fängt das denn immer an einem bestimmten Datum an oder kann das auch einfach vom 01.01.-31.12. gehen?
Weiter geht es dann ja nur mit Pachteinnahmen und Ausgaben wie Versicherungen. Was ich in verschiedenen Forenbeiträgen (Google-Suchergebnisse) gelesen habe muss man da ne GuV machen. Bedeutet das er müsste ne Buchführung für die Verpachtungen machen???
Ich hoffe dass sich wirklich jemand von euch auskennt und mir da weiterhelfen kann, ich bin nämlich grad wirklich ratlos, kann ja von ihm auch nicht wirklich Hilfe erwarten....
Mein Schwiegervater hat einen ehemaligen Bauernhof, er selber hat nur noch ein paar Hühner und Enten. Zum Hof gehören verschiedene landwirtschaftliche Flächen die teilweise verpachtet sind.
Vom "Schreibkram" und sowas hält er garnix, kennt sich mangels Interesse auch garnicht damit aus. Wir machen schon seit einigen Jahren seine Einkommensteuererklärung mithilfe von Elster. Jetzt kam für letztes Jahr ein Brief dass er angeben soll was mit seinen landwirtschaftlichen Flächen ist und dazu die Anlage L ausfüllen soll (hätte er bis 13.12.2013 abgeben sollen!!! Wir haben es jetzt erst zufällig in seiner Küche gefunden! )
Ich habe jetzt im Internet nach Hilfe gesucht, finde aber nicht wirklich was das mir weiterhilft, da ich mich mit solchen Sachen garnicht auskenne und Elster kann ich ja nicht nur für die fehlende Anlage nutzen
Als erstes hab ich schon gleich das Problem dass da steht Wirtschaftsjahr, fängt das denn immer an einem bestimmten Datum an oder kann das auch einfach vom 01.01.-31.12. gehen?
Weiter geht es dann ja nur mit Pachteinnahmen und Ausgaben wie Versicherungen. Was ich in verschiedenen Forenbeiträgen (Google-Suchergebnisse) gelesen habe muss man da ne GuV machen. Bedeutet das er müsste ne Buchführung für die Verpachtungen machen???
Ich hoffe dass sich wirklich jemand von euch auskennt und mir da weiterhelfen kann, ich bin nämlich grad wirklich ratlos, kann ja von ihm auch nicht wirklich Hilfe erwarten....
02.03.2014 16:49
Hoffe ich kann dir kurz helfen.
Wirtschaftsjahr, ja in dem Fall ist es dann vom 01.01. - 31.12.
GuV heisst, er muss keine direkte Buchhaltung machen.
Er muss am besten anhand der Kontoauszüge eine Aufstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben erstellen.
Nach der Auflistung werden Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Entweder er hat einen Gewinn (+) oder einen Verlust (-)
dieser Wert wird dann in die Anlage L eingetragen und zusammen mit der GuV ans Finanzamt abgegeben.
Wenn ihr gar nicht zurechtkommt, würd ich mich vielleicht an ne Lohnsteuerhilfe wenden oder an nen Steuerberater
Wirtschaftsjahr, ja in dem Fall ist es dann vom 01.01. - 31.12.
GuV heisst, er muss keine direkte Buchhaltung machen.
Er muss am besten anhand der Kontoauszüge eine Aufstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben erstellen.
Nach der Auflistung werden Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Entweder er hat einen Gewinn (+) oder einen Verlust (-)
dieser Wert wird dann in die Anlage L eingetragen und zusammen mit der GuV ans Finanzamt abgegeben.
Wenn ihr gar nicht zurechtkommt, würd ich mich vielleicht an ne Lohnsteuerhilfe wenden oder an nen Steuerberater
02.03.2014 17:37
Zitat von katti85:
Hoffe ich kann dir kurz helfen.
Wirtschaftsjahr, ja in dem Fall ist es dann vom 01.01. - 31.12.
GuV heisst, er muss keine direkte Buchhaltung machen.
Er muss am besten anhand der Kontoauszüge eine Aufstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben erstellen.
Nach der Auflistung werden Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Entweder er hat einen Gewinn (+) oder einen Verlust (-)
dieser Wert wird dann in die Anlage L eingetragen und zusammen mit der GuV ans Finanzamt abgegeben.
Wenn ihr gar nicht zurechtkommt, würd ich mich vielleicht an ne Lohnsteuerhilfe wenden oder an nen Steuerberater
Hört sich eigentlich ganz einfach an. Dankeschön!
02.03.2014 20:41
Zitat von palule:
Zitat von katti85:
Hoffe ich kann dir kurz helfen.
Wirtschaftsjahr, ja in dem Fall ist es dann vom 01.01. - 31.12.
GuV heisst, er muss keine direkte Buchhaltung machen.
Er muss am besten anhand der Kontoauszüge eine Aufstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben erstellen.
Nach der Auflistung werden Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Entweder er hat einen Gewinn (+) oder einen Verlust (-)
dieser Wert wird dann in die Anlage L eingetragen und zusammen mit der GuV ans Finanzamt abgegeben.
Wenn ihr gar nicht zurechtkommt, würd ich mich vielleicht an ne Lohnsteuerhilfe wenden oder an nen Steuerberater
Hört sich eigentlich ganz einfach an. Dankeschön!
Ja, ist es eigentlich auch. Man muss es bloß wissen
Wenn du nicht weiter kommst, kannst auch gerne nochmal nachfragen
03.03.2014 22:52
Öhm, wir haben jetzt 01.01.-31.12. eingetragen und auch schon abgeschickt. Aber danke, falls sie sich beschweren wissen wir das jetzt auch *g*
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