Darf ich den Kontakt zu gewissen Leuten unterbinden?
15.07.2024 09:21
Hallo ihr lieben , ich möchte gerne anonym schreiben ,da ich nicht möchte das einige wissen das ich es bin ,da dass thema sehr privat ist .
Es geht um folgendes :
Meine Tochter lebt bei meinem ex derzeit ,
Scheidungsverfahren läuft noch und wir haben beide das bestimmunhsaufenthalts recht und Sorgerecht.
Nun habe ich sie 2 Monate nicht gesehen und plane sie abzuholen ,jedoch hat er immer eine neue ausrede das ich sie nicht sehen kann.
Was kann ich tun?
Dann ist noch ein Problem, er erhält Besuch von einer Mama mit Kind ( hier geht es nicht um Eifersucht, ich Bin selbst aktuell in einer kennlernphas)
Aber ich möchte nicht das diese frau bei meiner Tochter ist ,sie konsumiert Drogen, schreit mein kind an. Etc sie ist eine Gefahr für beide kinder, und ich habe ihm gesagt das ich es untersage das sich diese person meiner Tochter nähert . Kann ich da irgendwas tun? Kann ich Kontakte untersagen an die er sich halten muss ? Wenn sie unter Drogen steht ist sie unberechenbar und ich habe Angst um mein Kind.
Bitte entschuldigt das wirre ,ich bin auf arbeit und stehe etwas unter druck. Ich brauche hilfe in dem Punkt.
Hoffe ihr könnt mir helfen .
Lg
Es geht um folgendes :
Meine Tochter lebt bei meinem ex derzeit ,
Scheidungsverfahren läuft noch und wir haben beide das bestimmunhsaufenthalts recht und Sorgerecht.
Nun habe ich sie 2 Monate nicht gesehen und plane sie abzuholen ,jedoch hat er immer eine neue ausrede das ich sie nicht sehen kann.
Was kann ich tun?
Dann ist noch ein Problem, er erhält Besuch von einer Mama mit Kind ( hier geht es nicht um Eifersucht, ich Bin selbst aktuell in einer kennlernphas)
Aber ich möchte nicht das diese frau bei meiner Tochter ist ,sie konsumiert Drogen, schreit mein kind an. Etc sie ist eine Gefahr für beide kinder, und ich habe ihm gesagt das ich es untersage das sich diese person meiner Tochter nähert . Kann ich da irgendwas tun? Kann ich Kontakte untersagen an die er sich halten muss ? Wenn sie unter Drogen steht ist sie unberechenbar und ich habe Angst um mein Kind.
Bitte entschuldigt das wirre ,ich bin auf arbeit und stehe etwas unter druck. Ich brauche hilfe in dem Punkt.
Hoffe ihr könnt mir helfen .
Lg
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Da diese Person auch hier ist und ich nicht möchte das sie weiß wer ich bin
15.07.2024 09:41
Wenn diese frau illegale Drogen konsumiert kannst du das höchstens anzeigen, Kontakt verbieten kannst du aber nicht.
15.07.2024 09:49
Grundsätzlich darf der Vater bestimmen, mit wem eure Tochter Zeit verbringt. Da hast du kein Mitspracherecht. Umgekehrt genauso.
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
15.07.2024 09:51
Ich würde dir raten, dich mit einem Anwalt zu konsultieren. Ihr habt ein geteiltes Sorgerecht, d.h. du müsstest die überzeugen, dass die Frau gefährlich ist.
15.07.2024 10:11
Zitat von Sarah2022:
Grundsätzlich darf der Vater bestimmen, mit wem eure Tochter Zeit verbringt. Da hast du kein Mitspracherecht. Umgekehrt genauso.
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
Hallo das ging von ihm aus ,immer wenn ich sie haben wollte war es ihm zu kurzfristig wobei ich immer 2 wochen um voraus angefragt habe.
15.07.2024 10:21
Zitat von Anonym 1 (211337):
Zitat von Sarah2022:
Grundsätzlich darf der Vater bestimmen, mit wem eure Tochter Zeit verbringt. Da hast du kein Mitspracherecht. Umgekehrt genauso.
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
Hallo das ging von ihm aus ,immer wenn ich sie haben wollte war es ihm zu kurzfristig wobei ich immer 2 wochen um voraus angefragt habe.
Habt ihr keine klare Regelung?
Wie „alle 14 tage von Freitag bis Sonntag“?
Sowas sollte ganz klar geregelt sein. Zur planbarkeit für euch als Eltern, aber auch für eine sichere struktur für euer Kind.
Ich würd mir nicht 2 Monate den Umgang verweigern lassen, spätestens nach dem 2. geplatzten Termin würde ich beim Jugendamt stehen und den Umgang einfordern.
15.07.2024 10:22
Zitat von Sarah2022:
Grundsätzlich darf der Vater bestimmen, mit wem eure Tochter Zeit verbringt. Da hast du kein Mitspracherecht. Umgekehrt genauso.
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
Wir haben beide das Sorgerecht etc .
Wieso darf er dann bestimmen? Sie wohnt auch nur bei ihm weil ich nur eine 1 Zimmer Wohnung habe da er mich raus geschmissen hat und er saß ganze Geld für sich haben will speich Unterhalt Kindergeld etc
15.07.2024 10:26
Wende dich ans Jugendamt. Vor allem wegen des nicht gewährten Umgangs. Da muss eine klare und verlässliche Regelung her und wenn du alleine nicht weiter kommst, dann hole das Jugendamt ins Boot.
Bezüglich der Kontakte das Vaters hast du kein Mitspracherecht. Er darf sich treffen mit wem er will, auch im Beisein des Kindes. Außer du kannst wirklich beweisen, dass diese Person eine echte Gefahr für dein Kind ist. Lass dich dazu am besten auch vom Jugendamt beraten.
Bezüglich der Kontakte das Vaters hast du kein Mitspracherecht. Er darf sich treffen mit wem er will, auch im Beisein des Kindes. Außer du kannst wirklich beweisen, dass diese Person eine echte Gefahr für dein Kind ist. Lass dich dazu am besten auch vom Jugendamt beraten.
15.07.2024 10:43
Zitat von Anonym 1 (211337):Weil es auch bei gemeinsamem Sorgerecht so ist, dass er über die Themen des normalen Alltags alleine bestimmen darf, wenn sie bei ihm wohnt. Dazu gehört, dass er treffen darf, wen er möchte und eure Tochter dabei sein darf.
Zitat von Sarah2022:
Grundsätzlich darf der Vater bestimmen, mit wem eure Tochter Zeit verbringt. Da hast du kein Mitspracherecht. Umgekehrt genauso.
Falls du sicher weißt, dass diese Frau eurer Tochter schadet , das auch beweisen kannst und eure Tochter diese Aussagen bestätigt, kannst du dich damit an das Jugendamt wenden. Die musst du aber erst einmal überzeugen, dass es wirklich so ist und dass du nicht nur eifersüchtig bist.
Schwierig könnte bei der ganzen Sache werden, dass du deine Tochter 2 Monate nicht gesehen hast. Von wem ging das aus?
Wir haben beide das Sorgerecht etc .
Wieso darf er dann bestimmen?
...
Das gleiche gilt für dich, wenn deine Tochter bei dir wohnt bzw. sich bei dir aufhält.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind wirklich Schaden erleidet, was man aber nachweisen muss.
Ich rate dir unbedingt, mindestens das Jugendamt, evtl. auch einen Anwalt einzuschalten. Der Vater darf dir nicht den Umgang mit deinem Kind verwehren. Er darf nicht sagen "Zu kurzfristig" etc.
Noch ein Wort zum Rauswurf. Du schreibst, er warf dich aus der gemeinsamen Wohnung raus, weshalb du nun in einer sehr kleinen Wohnung lebst und dein Kind nicht bei dir sein kann.
Dein Ex hätte dich nicht rauswerfen dürfen. Auch nicht, wenn nur er im Mietvertrag steht. Auch nicht, wenn es seine eigene Wohnung ist.
15.07.2024 10:49
Du lässt dir unnötig viel gefallen und solltest dich dringend an Jungendamt und wenn nötig einen Anwalt wenden, bisher bist du wahnsinnig schlecht beraten.
15.07.2024 11:35
Woher weißt du, dass und welche Drogen sie konsumiert?
Inwiefern wird das Kind angeschrien?
Was für Gründe nennt der Vater, dir das Kind nicht zu geben?
Wieso bist du scheinbar von Anfang an nur ein 14 Tage Elternteil?
Wieso hast du/habt ihr das Jugendamt nicht schon längst ins Boot geholt?
Inwiefern wird das Kind angeschrien?
Was für Gründe nennt der Vater, dir das Kind nicht zu geben?
Wieso bist du scheinbar von Anfang an nur ein 14 Tage Elternteil?
Wieso hast du/habt ihr das Jugendamt nicht schon längst ins Boot geholt?
15.07.2024 13:30
Ich versteh den vorwurfsvollen Unterton nicht. Nicht immer ist ein Wechselmodell möglich (viele vergessen offenbar, dass dann beide eine entsprechende Wohnung zahlen und ggf. die Arbeitszeit reduzieren müssen). Ob Mutter oder Vater, sollte im Jahre 2024 egal sein.
Wenn es wirklich so ist, dass Drogen im Spiel sind, würde ich mich (je nach Budget) vom Anwalt beraten lassen oder den Weg zum Jugendamt suchen.
Wenn es wirklich so ist, dass Drogen im Spiel sind, würde ich mich (je nach Budget) vom Anwalt beraten lassen oder den Weg zum Jugendamt suchen.
15.07.2024 14:46
Zitat von Cogito:Hier hat doch gar niemand vom Wechselmodell geschrieben oder dazu geraten. Wie kommst du darauf?
Ich versteh den vorwurfsvollen Unterton nicht. Nicht immer ist ein Wechselmodell möglich (viele vergessen offenbar, dass dann beide eine entsprechende Wohnung zahlen und ggf. die Arbeitszeit reduzieren müssen). Ob Mutter oder Vater, sollte im Jahre 2024 egal sein.
Wenn es wirklich so ist, dass Drogen im Spiel sind, würde ich mich (je nach Budget) vom Anwalt beraten lassen oder den Weg zum Jugendamt suchen.
Die TE hat ihre Tochter seit 2 Monaten nicht mehr gesehen, weil der Vater das ihr verweigert hat.
Ich weiß ebenfalls nicht, was du mit "vorwurfsvollem Unterton" meinst. Jeder ist doch auf der Seite der TE und gibt ihr Hinweise, wie sie ihre Rechte einfordern kann und so mehr Kontakt zu ihrem Kind bekommt.
Aber sie hat halt nun einmal nicht das Recht, dem Vater vorzuschreiben, wen er einladen darf und mit wem er seine Freizeit verbringen darf. Das ist halt so.
15.07.2024 14:49
Zitat von -M-Y-A-:
Woher weißt du, dass und welche Drogen sie konsumiert?
Inwiefern wird das Kind angeschrien?
Was für Gründe nennt der Vater, dir das Kind nicht zu geben?
Wieso bist du scheinbar von Anfang an nur ein 14 Tage Elternteil?
Wieso hast du/habt ihr das Jugendamt nicht schon längst ins Boot geholt?
Diese Fragen empfinde ich durchaus als Vorwurf - und man muss „Wechselmodell“ nicht aussprechen, wenn man im Umkehrschluss frage „Warum bist du scheinbar von Anfang an nur ein 14 Tage Elternteil?“ (sic)
15.07.2024 14:53
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Cogito:Hier hat doch gar niemand vom Wechselmodell geschrieben oder dazu geraten. Wie kommst du darauf?
Ich versteh den vorwurfsvollen Unterton nicht. Nicht immer ist ein Wechselmodell möglich (viele vergessen offenbar, dass dann beide eine entsprechende Wohnung zahlen und ggf. die Arbeitszeit reduzieren müssen). Ob Mutter oder Vater, sollte im Jahre 2024 egal sein.
Wenn es wirklich so ist, dass Drogen im Spiel sind, würde ich mich (je nach Budget) vom Anwalt beraten lassen oder den Weg zum Jugendamt suchen.
Die TE hat ihre Tochter seit 2 Monaten nicht mehr gesehen, weil der Vater das ihr verweigert hat.
Ich weiß ebenfalls nicht, was du mit "vorwurfsvollem Unterton" meinst. Jeder ist doch auf der Seite der TE und gibt ihr Hinweise, wie sie ihre Rechte einfordern kann und so mehr Kontakt zu ihrem Kind bekommt.
Aber sie hat halt nun einmal nicht das Recht, dem Vater vorzuschreiben, wen er einladen darf und mit wem er seine Freizeit verbringen darf. Das ist halt so.
Das stimmt in dieser Absolutheit halt auch nicht.
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