Mütter- und Schwangerenforum

Brauche Dingend Rat wegen Falscher Verdächtigung

Anonym 170696
5 Beiträge
24.06.2014 10:20
Hallo ihr Lieben? Ist hier zufällig jemand Anwalt und kennt sich mit solchen Dingen gut aus?
24.06.2014 10:39
anwalt zwar net aber schildere doch einfach mal dein problem sonst können wir dir nicht weiterhelfen....

wenn du rufschädigung oder verleumdung meinst kannst du die jeweilige person anzeigen und schmerzensgeld verlangen....(natürlich kommt da auch ein prozess mit kosten auf dich zu....)
Anonym 170696
5 Beiträge
24.06.2014 10:44
Es geht nicht um mich, trotzdem möchte ich anonym bleiben, da hier einige wissen könnten, wen ich meine!

Eines Tages stritt sich das Paar. Abends kamen Freunde zu Besuch und es wurde etwas getrunken. Durch die Trunkenheit der Frau, schaukelte sich der Streit von Mittags weiter hoch. Bis die Frau ihrem Mann einen Tritt in den Hintern gab. Dieser verließ dann die gemeinsame Wohnung. Als die Freunde weg waren, legte sich die Frau ins Bett. Als der Mann wieder kam, provozierte er weiter, wurde laut und beleidigend. Bis die Frau letzendlich die Polizei anrief und erzählte, ihr Mann würde sie mit einem Messer bedrohen. (Was nicht stimmte) Die Polizei kam und machte einen Alkoholtest. Die Frau hatte knappe 2 Promille und der Mann 0. Dem Mann wurden die Haustürschlüssel abgenommen und er durfte sich der Wohnung bis auf 30m nicht mehr nähern. Ein paar Tage später vertrugen sich Mann und Frau und die Frau sollte zur Polizei um die Schlüssel wieder zu holen. Auf dem Revier erzählte sie die gleiche Geschichte noch einmal, bis auf das Ende. Sie erwähnt, dass das mit dem Messer nicht stimme. Die Frau unterschrieb die Aussage noch und bekam die Schlüssel. Ein paar Tage später bekam der Mann Post, dass das Verfahren wegen Bedrohung gegen ihn eingestellt wurde. Heute rief die Polizei bei der Frau an und teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft nun ermittelt, da sie ihren Mann zu Unrecht Verdächtigt hat. Sie wurde aufgeklärt und sagte am Telefon, dass sie dabei bleibt das es nicht stimme und sie mehr nicht mehr dazu sagt. Was kann nun passieren, wie soll sie weiter vorgehen?
Marf
28696 Beiträge
24.06.2014 10:46
Sie sollte ihr Verhalten - streiten in der Öffentlichkeit - überdenken,sich bei ihrem Mann entschuldigen und weniger Trinken.
...ist schon ein bisschen Kinderkacka,oder?!
Anonym 170696
5 Beiträge
24.06.2014 10:47
Zitat von MamaMarfusu:

Sie sollte ihr Verhalten - streiten in der Öffentlichkeit - überdenken,sich bei ihrem Mann entschuldigen und weniger Trinken.
...ist schon ein bisschen Kinderkacka,oder?!


Ja das bestreitet auch keiner, aber sie hat Angst dass ihr jetzt eine Strafe droht.
Marf
28696 Beiträge
24.06.2014 10:50
Zitat von Anonym 170696:

Zitat von MamaMarfusu:

Sie sollte ihr Verhalten - streiten in der Öffentlichkeit - überdenken,sich bei ihrem Mann entschuldigen und weniger Trinken.
...ist schon ein bisschen Kinderkacka,oder?!


Ja das bestreitet auch keiner, aber sie hat Angst dass ihr jetzt eine Strafe droht.

Zurecht,sie hat eine falsche Aussage gemacht.Hätte sie sie nicht zurückgezogen hätte der Mann gewaltigen Ärger haben können.
Doch ich denke das da wg.Geringfügigkeit von einer Strafe abgesehen wird.Was ich persönlich schade finde.
Doch wenn mal wirklich was passiert steht sie schlecht da egal was sie erzählt....
Anonym 170696
5 Beiträge
24.06.2014 10:51
Zitat von MamaMarfusu:

Zitat von Anonym 170696:

Zitat von MamaMarfusu:

Sie sollte ihr Verhalten - streiten in der Öffentlichkeit - überdenken,sich bei ihrem Mann entschuldigen und weniger Trinken.
...ist schon ein bisschen Kinderkacka,oder?!


Ja das bestreitet auch keiner, aber sie hat Angst dass ihr jetzt eine Strafe droht.

Zurecht,sie hat eine falsche Aussage gemacht.Hätte sie sie nicht zurückgezogen hätte der Mann gewaltigen Ärger haben können.
Doch ich denke das da wg.Geringfügigkeit von einer Strafe abgesehen wird.Was ich persönlich schade finde.
Doch wenn mal wirklich was passiert steht sie schlecht da egal was sie erzählt....


Ja das stimmt. Aber sie war ziemlich klar in Kopf, wie die Polizei sagte und ich kenne die Situationen bei den beiden. Er hat schon oft seine Hand gegen sie gehoben. Ich denke, sie hatte einfach nur Angst in dem Moment.
Marf
28696 Beiträge
24.06.2014 10:55
WENN es so ist soll sie es sagen.
Aber nicht behaupten nur damit sie gut dasteht.Damit macht sie sich nur selber unglaubwürdig.Und in der Situation hat sie sich scheiße benommen,nicht er!
Sie benimmt sich ja auch nicht gerade sehr tugendhaft...also denke ich das der Mann oft bis zur Schmerzgrenze getrieben wird.
Und da ging er ja sogar - was eine gute Reaktion von ihm war.
24.06.2014 10:58
ich stimme meinen vorrednerinnen zu! erstmal soetwas zu behaupten geht gar nichht..ich hoffe das ihr bewusst ist in welche schwierigkeiten sie ihren mann hätte bringen können, mal davon abgesehen sind es solche aussagen die die glaubwürdigkeit vieler zu nichte macht....

sie sollte wirklich weniger trinken, wenn soetwas dabei raus kommt...

mal davon abgesehen ist es rufschädigung was deine freundin gemacht hat

§ 186 StGB: ( Üble Nachrede )

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 187 ( Verleumdung )

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

mit glück und wenn der mann eine aussage zu ihren gunsten macht würd sie denke mal so davon kommen, schlimmsten fall mit einer geldstrafe...

erst denken, dann handeln!!!!!
Anonym 170696
5 Beiträge
24.06.2014 11:21
In einem anderen Forum wurde auch gesagt bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe. Ist es eher unwahrscheinlich, dass sie eine Haft antreten muss? Wie hoch kann so eine Geldstrafe sein?
24.06.2014 11:38
Zitat von Anonym 170696:

In einem anderen Forum wurde auch gesagt bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe. Ist es eher unwahrscheinlich, dass sie eine Haft antreten muss? Wie hoch kann so eine Geldstrafe sein?


das entscheidet das gericht und ist abhängig von der schwere des deliktes. am besten deine freundin sucht sich mal rechtlichen beistand, denn wenn es zu einer verhandlung kommt brauch sie den so oder so
24.06.2014 12:09
Ach das wird eingestellt, das ist zu geringfügig.

Der Polizeieinsatz war ja insofern gerechtfertigt, als dass der Mann sich entsprechend benommen hat.
Dann hat sie gut angetrunken noch einen dazu gemacht - den Platzverweis hätte er aber auch ohne die Messergeschichte bekommen, wenn die Frau Angst um ihre Unversehrtheit hatte.

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