Befristeter Arbeitsvertrag läuft während Elternzeit aus.
08.01.2012 18:42
Liebe Community,
ich habe ein paar Fragen zur Elternzeit usw. Ich bin jetzt ganz frisch schwanger (8 SSW.
) ET ist voraussichtlich 23.8.12. Ich möchte gern 1 Jahr Elternzeit nehmen. Mein Arbeitsvertrag läuft im 30.06.2013 aus. Also direkt während meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber weiss allerdings noch nichts. Ich gehe auch fest davon aus, dass ich abwesend keine Verlängerung bekommen werde, leider...
1. Bekomme ich trotzdem wie vereinbart mein Elterngeld für das Jahr, auch wenn ich dann arbeitslos werde?
2. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch, also kürzt er sich für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit?
3. Muss ich den Urlaub bis zum Mutterschutz verbraucht haben, damit er nicht entfällt?
4. Gibt es vllt sonst noch Probleme, die ich in meiner Situtation beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe ein paar Fragen zur Elternzeit usw. Ich bin jetzt ganz frisch schwanger (8 SSW.
) ET ist voraussichtlich 23.8.12. Ich möchte gern 1 Jahr Elternzeit nehmen. Mein Arbeitsvertrag läuft im 30.06.2013 aus. Also direkt während meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber weiss allerdings noch nichts. Ich gehe auch fest davon aus, dass ich abwesend keine Verlängerung bekommen werde, leider... 1. Bekomme ich trotzdem wie vereinbart mein Elterngeld für das Jahr, auch wenn ich dann arbeitslos werde?
2. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch, also kürzt er sich für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit?
3. Muss ich den Urlaub bis zum Mutterschutz verbraucht haben, damit er nicht entfällt?
4. Gibt es vllt sonst noch Probleme, die ich in meiner Situtation beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus.
08.01.2012 19:35
hallo also auskennen tuh ich mich da nicht aber wenn dein vertrag ausläuft hast du meines wissens kein anspruch auf elterngeld vom arbeitgeber.. mußt du dann beim amt glaub ich beantragen.. und warte am besten bei deinem abreitgeber noch mit bescheid geben..oder hast du eine schwere arbeit? bzw mußt da schwer heben? wenn ja mußt es ihm sagen.. ich hatte es meinem abreitgeber gesagt und alle hatten sich gefreut und in der 10.woche habe ich meiner zwillinge verloren.. es kann viel passieren in den ersten 12 monaten.. trotzdem alles gute.
08.01.2012 19:39
Aber das Elterngeld bekomm ich doch gar nicht vom Arbeitgeber???
08.01.2012 19:40
dein elterngeld wird ja danach berechnet, was du 12 monate vor der entbindung verdient hast!
08.01.2012 19:43
hi,
also zum elterngeld kann ich dir sagen das es dir berechnet wird von den letzten 12 monaten bevor dein kleines zu welt kommt und bekommen tust du es von der Elterngeldstelle, hat also nix mit den AG zu tun, aber wenn du dann als Arbeitslos zählst und harz 4 bekommst wird es angerechnet...
werden der Elternzeit hast du keinen anspruch auf urlaub, so is es mir zumindest bekannt (beim mutterschutz (8 wochen nach geb.) ist es soweit ich weiß bissal anders)
ich denk mal das dir dein urlaub dann davor eingetragen wird, oder ausbezahlt...
hoff ich hab jetzt nix falsches gesagt und konnt dir a bissal helfen
also zum elterngeld kann ich dir sagen das es dir berechnet wird von den letzten 12 monaten bevor dein kleines zu welt kommt und bekommen tust du es von der Elterngeldstelle, hat also nix mit den AG zu tun, aber wenn du dann als Arbeitslos zählst und harz 4 bekommst wird es angerechnet...
werden der Elternzeit hast du keinen anspruch auf urlaub, so is es mir zumindest bekannt (beim mutterschutz (8 wochen nach geb.) ist es soweit ich weiß bissal anders)
ich denk mal das dir dein urlaub dann davor eingetragen wird, oder ausbezahlt...
hoff ich hab jetzt nix falsches gesagt und konnt dir a bissal helfen
08.01.2012 19:47
Ich würde kein ALG II sondern noch ALG I Anspruch haben. Ich bekomme aber auch genügend Elterngeld. Das sind ja beide 67% oder?
08.01.2012 19:50
Zitat von Martina83:
Ich würde kein ALG II sondern noch ALG I Anspruch haben. Ich bekomme aber auch genügend Elterngeld. Das sind ja beide 67% oder?
ich glaub ja
haste dir schon gedanken gemacht wie es nach dem jahr weitergeht? ALG II derwegen weil du ja in der elternzeit den arbeitsamt nicht zur verfügung stehst
08.01.2012 19:55
Ich möchte mich schon während der Elternzeit um einen Job kümmern. Und eigentlich habe ich keine Bedenken etwas zu finden. Ich möchte auf jeden Fall gleich im Anschluss an die Elternzeit wieder arbeiten gehen.
08.01.2012 21:29
Hallo! Also, am Elterngeld ändert sich nichts, wenn der Vertrag ausläuft, wurde ja schon geschrieben. Für die Zeit des Mutterschutz hast du Anspruch auf Urlaub, für Elternzeit wird anteilig gekürzt. Besprich das mit deinem AG, ob du den gesamten, dir zustehenden Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen wirst. Was evtl. nicht genommen wird oder genommen werden kann (z.B. wg. Krankheit) wird, wenn das Arbeitsverhältnis dann endet, normalerweise ausbezahlt.
Achja: Glückwunsch zur Schwangerschaft, alles Gute
Achja: Glückwunsch zur Schwangerschaft, alles Gute
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