Anzeige und Gerichtshilfe
11.10.2014 14:51
Hallo.
Es geht darum das ich meinen Ex-Partner letztes Jahr angezeigt habe, er hat mich vor den Augen unseren gemeinsamen Kindes geschlagen.
Die Anzeige habe ich wieder zurückgezogen, doch hat die Staatsanwaltschaft ihn zu einer Männerinvention verdonnert.
Nun habe ich heute einen Brief im Kasten.
Darin steht:
"Sehr geehrte Frau ....,
bei der Staatsanwaltschaft ... besteht ein Ermittlungsverfahren.
Es geht dabei um den Vorfall vom ... zwischen Ihnen und Herrn ...
Die Staatsanwaltschaft ... hat mich beauftragt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ich bin Sozialberaterin (Gerichtshilfe) und wurde gebeten, mit Ihnen Ihre derzeitige Situation zu besprechen und Ihnen die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft ... darzulegen. Ebenfalls möchte ich nachfragen, ob Sie weitere Hilfe benötigen.
Dazu möchte ich Ihnen anbieten, Sie
am .... gegen ... zu Hause aufzusuchen.
Das Gespräch kann aber auch auf Wunsch im Büro geführt werden.
Bitte geben Sie mir rechtzeitig Bescheid, sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Die Zusammenarbeit mit der Gerichtshilfe ist freiwillig."
Das stand im besagten Brief.
Ich habe ja die Anzeige zurückgezogen.
Wenn das zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre, dann wäre dieser doch schon längst gewesen oder?
Die Stellung der Anzeige ist fast ein Jahr her.
Ich habe mir vorgenommen der Dame zu sagen, das alles vom Tisch sei.
Kennt ihr euch aus?
Was sagt mir dieser Brief?
Es geht darum das ich meinen Ex-Partner letztes Jahr angezeigt habe, er hat mich vor den Augen unseren gemeinsamen Kindes geschlagen.
Die Anzeige habe ich wieder zurückgezogen, doch hat die Staatsanwaltschaft ihn zu einer Männerinvention verdonnert.
Nun habe ich heute einen Brief im Kasten.
Darin steht:
"Sehr geehrte Frau ....,
bei der Staatsanwaltschaft ... besteht ein Ermittlungsverfahren.
Es geht dabei um den Vorfall vom ... zwischen Ihnen und Herrn ...
Die Staatsanwaltschaft ... hat mich beauftragt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ich bin Sozialberaterin (Gerichtshilfe) und wurde gebeten, mit Ihnen Ihre derzeitige Situation zu besprechen und Ihnen die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft ... darzulegen. Ebenfalls möchte ich nachfragen, ob Sie weitere Hilfe benötigen.
Dazu möchte ich Ihnen anbieten, Sie
am .... gegen ... zu Hause aufzusuchen.
Das Gespräch kann aber auch auf Wunsch im Büro geführt werden.
Bitte geben Sie mir rechtzeitig Bescheid, sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Die Zusammenarbeit mit der Gerichtshilfe ist freiwillig."
Das stand im besagten Brief.
Ich habe ja die Anzeige zurückgezogen.
Wenn das zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre, dann wäre dieser doch schon längst gewesen oder?
Die Stellung der Anzeige ist fast ein Jahr her.
Ich habe mir vorgenommen der Dame zu sagen, das alles vom Tisch sei.
Kennt ihr euch aus?
Was sagt mir dieser Brief?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Zu privat
11.10.2014 15:21
nunja, da steht ja, dass ein Ermittlungsverfahren besteht. auch,wenn du die Anzeige zurückgezogen hast, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem gegen ihn weiter ermitteln, wenn es in ihrem ermessen liegt.
ob Du nun die Hilfe annimmst, bleibt dir überlassen.
könnte aber sein, dass, sollte es zur Verhandlung kommen, du noch eine Zeugenaussagen machen musst... das bleibt dann abzuwarten...
ob Du nun die Hilfe annimmst, bleibt dir überlassen.
könnte aber sein, dass, sollte es zur Verhandlung kommen, du noch eine Zeugenaussagen machen musst... das bleibt dann abzuwarten...
11.10.2014 15:22
Vielleicht gehts darum, dass nun ein anderes Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde und sie dich dazu einfach mal befragen möchte, wie es um deine Einschätzung geht.
Im Enddeffekt ist es ja nur ein Hilfsangebot.
A) Gehe zum Termin, erfahre so was sie möchte und sage ihr dann was Sache ist
B) Rufe da Montag gleich an und sag das du damit nichts zu tun haben möchtest und sag den Termin ab.
Was anderes fällt mir da jetzt auch nicht ein.
Im Enddeffekt ist es ja nur ein Hilfsangebot.
A) Gehe zum Termin, erfahre so was sie möchte und sage ihr dann was Sache ist
B) Rufe da Montag gleich an und sag das du damit nichts zu tun haben möchtest und sag den Termin ab.
Was anderes fällt mir da jetzt auch nicht ein.
11.10.2014 15:55
Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. Man kann lediglich bekunden, dass man kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben eine gesetzliche Verpflichtung, Straftaten zu verfolgen. Aber das Verfahren KANN eingestellt werden, wenn der oder die Geschädigte kein Interesse an einee Strafverfolgung hat.....
11.10.2014 16:12
Wie Catcode schon sagt, du kannst keine Anzeige zurücknehmen- Anzeige ist das was die Polizei schreibt, vielleicht hast du einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt, den kannst du natürlich zurückziehen.
Unabhängig davon, ob du an der Verfolgung der Straftat interessiert bist oder nicht, ermittelt die Polizei den Fall aus. Die Akte geht dann an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet, was geschieht.
Das Thema häusliche Gewalt wird jedoch sehr ernst genommen und vielleicht hat die StA öffentliches Interesse gesehen und es ist deshalb zu weiterem Handlungsbedarf gekommen.
Lass dein Bauchgefühl entscheiden- ich würde mir es wahrscheinlich anhören.
Unabhängig davon, ob du an der Verfolgung der Straftat interessiert bist oder nicht, ermittelt die Polizei den Fall aus. Die Akte geht dann an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet, was geschieht.
Das Thema häusliche Gewalt wird jedoch sehr ernst genommen und vielleicht hat die StA öffentliches Interesse gesehen und es ist deshalb zu weiterem Handlungsbedarf gekommen.
Lass dein Bauchgefühl entscheiden- ich würde mir es wahrscheinlich anhören.
11.10.2014 17:24
Wir die anderen schon gesagt haben: Das Verfahren kann auch ohne deine Anzeige zustande kommen, bzw wenn du sie zurückgezogen hast, wenn die Staatsanwaltschaft das für nötig hält.
Ich würde dir raten einfach mal hin zu gehen und dir das anzuhören. Das ist ja nichts verpflichtendes und wenn du am Ende sagst, dass ist der größte Scheiß was die da erzählt hat, ist es auch okay und du sagst das du es doch nicht mehr willst
Ich würde dir raten einfach mal hin zu gehen und dir das anzuhören. Das ist ja nichts verpflichtendes und wenn du am Ende sagst, dass ist der größte Scheiß was die da erzählt hat, ist es auch okay und du sagst das du es doch nicht mehr willst
11.10.2014 18:07
Hol dir dort Rat es kann dir nix passieren ,es gibt viele Frauen die es zurück ziehen, aber die Staatsanwaltschaft verfolgt es trotzdem weiter.
bei mir wurde das einen an mangel an beweisen eingestellt ( das hatte ich auch nicht direkt angezeigt ,sondern mit erwähnt.
Und das Hauptsächliche also was dua uch erwähntest habe ich angezeigt habe aber selber nix wirklich viel darüber erhalten,weiß nur das er schon "bestraft" wurd, aber es gab keine Verhandlung.
bei mir wurde das einen an mangel an beweisen eingestellt ( das hatte ich auch nicht direkt angezeigt ,sondern mit erwähnt.
Und das Hauptsächliche also was dua uch erwähntest habe ich angezeigt habe aber selber nix wirklich viel darüber erhalten,weiß nur das er schon "bestraft" wurd, aber es gab keine Verhandlung.
11.10.2014 18:35
da es um häusliche gewalt geht und sie eine sozialarbeiterin ist könnte ich mir vorstellen, dass sie dir auch hilfen aufzeigen will um dieser situation zu entkommen. sich erkundigen will wie es euch geht, ob er weiterhin gewalttätig zu euch ist, wie es den kids ergeht usw
geh doch einfach ungezwugen zu dem termin, hör dir an was die frau zu sagen hat und entscheide dann was du danach machst!
geh doch einfach ungezwugen zu dem termin, hör dir an was die frau zu sagen hat und entscheide dann was du danach machst!
12.10.2014 20:11
Vielen Dank für eure Antworten.
Es ist so das ich mich sofort getrennt habe damals, ich werde niemals den Blick meines Kindes vergessen als er es getan hat. Mein Kind war damals zwar noch sehr jung und wird es nicht "gespeichert" haben, aber ich lasse so etwas nicht zu. Er hat mich geschlagen, es war damals nicht das erste mal. Die Hemmschwelle ist überschritten und würde es immer wieder tun und das vor dem Kind, da war für mich der Ofen aus!
Ich persönlich habe kein weiteres Interesse, er ist mit seinem Leben bestraft genug, ausserdem habe ich genug zu tun und werde mich nicht weiter damit befassen.
Werde dort morgen anrufen und mich informieren, evtl. die Dame zum besagten Termin kommen lassen.
Ein halbes Jahr nach diesen Vorfall hat er von uns abgelassen und möchte sogar nichts mit seinem Kind zu tun haben, obwohl ich ihm ermöglicht habe es zu sehen wann er möchte! Denn unter der Trennung soll und darf das Kind nicht leiden.
Mal sehen was die Dame morgen zu sagen hat.
Habe seinen Vater angerufen und ihm von dem Brief erzählt und gesagt das er ihm bitte überbringen soll falls es doch zu einem Prozess kommt es nicht in meinem Interesse bestand, sondern der der Staatsanwaltschaft.
So muss ich kommunizieren, es ist einfach kindisch, affig und anstrengend! Ich komme mir vor wie im Kindergarten.
Es ist so das ich mich sofort getrennt habe damals, ich werde niemals den Blick meines Kindes vergessen als er es getan hat. Mein Kind war damals zwar noch sehr jung und wird es nicht "gespeichert" haben, aber ich lasse so etwas nicht zu. Er hat mich geschlagen, es war damals nicht das erste mal. Die Hemmschwelle ist überschritten und würde es immer wieder tun und das vor dem Kind, da war für mich der Ofen aus!
Ich persönlich habe kein weiteres Interesse, er ist mit seinem Leben bestraft genug, ausserdem habe ich genug zu tun und werde mich nicht weiter damit befassen.
Werde dort morgen anrufen und mich informieren, evtl. die Dame zum besagten Termin kommen lassen.
Ein halbes Jahr nach diesen Vorfall hat er von uns abgelassen und möchte sogar nichts mit seinem Kind zu tun haben, obwohl ich ihm ermöglicht habe es zu sehen wann er möchte! Denn unter der Trennung soll und darf das Kind nicht leiden.
Mal sehen was die Dame morgen zu sagen hat.
Habe seinen Vater angerufen und ihm von dem Brief erzählt und gesagt das er ihm bitte überbringen soll falls es doch zu einem Prozess kommt es nicht in meinem Interesse bestand, sondern der der Staatsanwaltschaft.
So muss ich kommunizieren, es ist einfach kindisch, affig und anstrengend! Ich komme mir vor wie im Kindergarten.
12.10.2014 20:45
Zitat von Anonym 174750:
Vielen Dank für eure Antworten.
Es ist so das ich mich sofort getrennt habe damals, ich werde niemals den Blick meines Kindes vergessen als er es getan hat. Mein Kind war damals zwar noch sehr jung und wird es nicht "gespeichert" haben, aber ich lasse so etwas nicht zu. Er hat mich geschlagen, es war damals nicht das erste mal. Die Hemmschwelle ist überschritten und würde es immer wieder tun und das vor dem Kind, da war für mich der Ofen aus!
Ich persönlich habe kein weiteres Interesse, er ist mit seinem Leben bestraft genug, ausserdem habe ich genug zu tun und werde mich nicht weiter damit befassen.
Werde dort morgen anrufen und mich informieren, evtl. die Dame zum besagten Termin kommen lassen.
Ein halbes Jahr nach diesen Vorfall hat er von uns abgelassen und möchte sogar nichts mit seinem Kind zu tun haben, obwohl ich ihm ermöglicht habe es zu sehen wann er möchte! Denn unter der Trennung soll und darf das Kind nicht leiden.
Mal sehen was die Dame morgen zu sagen hat.
Habe seinen Vater angerufen und ihm von dem Brief erzählt und gesagt das er ihm bitte überbringen soll falls es doch zu einem Prozess kommt es nicht in meinem Interesse bestand, sondern der der Staatsanwaltschaft.
So muss ich kommunizieren, es ist einfach kindisch, affig und anstrengend! Ich komme mir vor wie im Kindergarten.
Hm ichw eiß ja micht wie alt deine Kleine war --meine war daamls unter 3 und die Kleine hat bis jetzt zu tun und es ist fast 3 jahre her.
13.10.2014 09:05
Heidi ich denke bei dir waren das ganz andere Dimensionen in Bezug auf das Alter des Kindes, es tut mir unendlich leid für deine Tochter. Mein Kind war zu dem Zeitpunkt 6-7 Monate, eigentlich lachhaft sich darüber Gedanken zu machen! Aber es tut im Mutterherzen weh und alles kommt wieder hoch seitdem der Brief da ist. Mein Ex ist kein brutaler Schläger, er wusste in dieser Situation sich nicht anders zu helfen und brauch diesbezüglich einfach Hilfe. Das sollte aber keine Entschuldigung für sein Verhalten sein!
13.10.2014 12:09
Zitat:
Wesentliches Arbeitsgebiet der Gerichtshilfe ist die Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit zur Tilgung von Geldstrafen und bei Verfahrenseinstellungen gemäß § 153a StPO. Daneben ist die Gerichtshilfe Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt im Strafverfahren die persönlichen Verhältnisse des Angeschuldigten oder des Verurteilten ( § 160 Abs. 3 StPO ). Dies ist bei Entscheidungen über U-Haft, einer Strafaussetzung zur Bewährung oder bei Gnadenentscheidungen von Bedeutung. Die Ermittlungen können sich auch auf Zeugen und Opfer der Straftat erstrecken. Häufig gehört zu den Aufgaben der Gerichtshilfe auch die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches.
Die Gerichtshilfe ist ausschließlich für Personen zuständig, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden.
(Quelle: Wikipedia)
Kann es durchaus sein das sie nur wissen möchten ob er mich nochmal geschlagen hat und ob noch Interesse meinerseits an einem Verfahren besteht? Meinen Wissens nach ist er nicht vorbestraft.
13.10.2014 12:11
Ausserdem erreiche ich die gute Frau nicht, es geht kein AB nichts ran. In der Verwaltung wurde mir gesagt das sie entweder ausser Haus ist oder vergessen hat den AB einzustellen, oder sie sei krank. Toll, ausgerechnet jetzt. Ich möchte das aus der Welt schaffen, natürlich habe ich ihn angezeigt und häussliche Gewalt wird ernst genommen, das ist auch vollkommen richtig so! Dennoch hatte ich damit abgeschlossen und die Bilder kommen mir wieder vor Augen und das zieht mich richtig runter!
14.10.2014 12:59
So, habe gestern mit der Dame geredet. Mein Ex ist in einer Therapie der Männerinervention, das hat damals die Staatsanwaltschaft gefordert, er hat nur auf der Warteliste gestanden und er wurde gebeten vor ein paar Wochen die Sitzungen zu besuchen, er geht auch brav hin laut Gerichtshilfe. Mal sehen ob es was bringt. Ich habe gesagt das er im Grunde keine Strafe braucht, sondern einfach nur Hilfe. Wer noch nie im seinem Leben gelernt hat mit Problemen richtig umzugehen der braucht eher Hilfe als Strafe. Er ist kein brutaler Schläger, ich nehme ihn auch nicht in Schutz und ist defintiv keine Entschuldigung für sein Verhalten!!!
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