Mütter- und Schwangerenforum

An die Paragraphenkenner unter Euch...

Anonym 165786
1 Beiträge
14.02.2014 15:48
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, im Dezember ist mein Vater verstorben, ich habe noch nie wirklich viel Kontakt zu ihm gehabt, die letzten 8 Jahre gar nicht mehr. Trotzdem habe ich, sofort als ich von seinem Tot erfahren habe, alles für eine würdevolle Beerdigung in die Wege geleitet. Die Beerdigung war dann Anfang Januar, die Kosten habe ich bereits aus eigener Tasche bezahlt. Mein Vater war schwer krank und hatte eine gesetzliche Betreuerin. (Aus der ist nich viel rauszukriegen). Gelebt hat mein Vater im Haus (Wert: ca. 50.000,- €) meiner Großeltern, welches ich aufgrund der Erbfolge nun erbe. Der Erbschein ist bereits beantragt, aber noch nicht ausgestellt. Ich habe das Haus bereits ausräumen lassen und nun steht es zum verkauf. Mein Vater hat leider auch viele Schulden hinterlassen, die es nun zu tilgen gilt. ( leider ist das Haus viel zu weit von unserem Lebensmittelpunkt entfernt, als dass wir es selbst nutzen könnten).
Soviel zur Vorgeschichte.

Heute bekam ich nun ein Schreiben von der Kreisverwaltung, mein Vater hat Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem § 53ff SGB bekommen. Wortlaut ist folgender:
"Da der Sozialhilfeträger verpflichtet ist ggfs. einen Kostenersatz durch Erbe gemäß § 102 SGB zu prüfen, bitten wir Sie daher uns mitzuteilen und nachzuweisen in welcher Höhe Sie die Erbschaft angetreten haben."

§ 102 SGB ist folgender: http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/102.html

Soweit klar. Ich denke die wollen Geld. Die Betreuerin weiß angeblich nicht, wieviel er von ihnen bekommen hat und ich dachte immer, wenn ein Elternteil nicht genug Geld zum Leben hat, werden die Kinder angeschrieben, das ist allerdings nie passiert.

Ich verstehe nicht, was im § der Absatz 3 Punkt 1 "soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 liegt" bedeutet. Welcher Grundbetrag? Von wem? Ich versteh echt nur Bahnhof
Am Montag werde ich sofort da anrufen, da is natürlich heute keiner mehr Ich habe nun schon fast 5000 € aus eigener Tasche "ausgelegt" und bin langsam Pleite, dass war mein ganzes Erspartes, wenn die jetzt auch noch Geld fordern, bevor das Haus verkauft ist, himmel, was soll ich denn dann machen?

Puh... ganz schön lang geworden, aber ich musste mir das mal von der Seele schreiben. Anonym, weil ich einfach zu viele Leute hier kenne danke für Euer Verständnis

14.02.2014 17:10
Ich weiss nur, das man in einer bestimmten Frist ein Erbe (z.B. Schulden usw.) ausschlagen kann!
14.02.2014 17:26
Ich nehme mal an, das mit dem Grundbetrag der Mindestsatz an Eingliederungshilfe gemeint ist, den dein Vater hätte bekommen können bzw. bekommen hat. Es gibt ja immer einen Mindestsatz, also den Grundbetrag, und dann wird je nach persönlichen Umständen wie Miete etc. noch mehr gewährt.
Und dann kommen bei der Einkommensgrenze eben noch sowas wie Unterkunftskosten etc. dazu.

Ein Ausschlagen des Erbes würde an dieser Stelle nicht weiterhelfen, weil hier wahrscheinlich über die Kind-Eltern-Unterhaltspflicht argumentiert wird. D.h., du bist in der Zahlungspflicht, unabhängig vom Erbe.

Der Satz in Absatz 3 bedeutet, dass du die Kosten nicht erstatten musst, wenn du weniger geerbt hast als das 3fache des Grundbetrages.
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