Allgemein-Frage: Wie wird die zweite Schwangerschaft berechtnet? Noch in Elternzeit !
06.06.2014 16:56
Hi...
Also... mich würde mal interessieren wie das nun ist
Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meiner Tochter beantragt,
die Endet Mai 2015.
Da wir unseren zweiten Krümel erwarten , Et Feb 2015
Noch in der Elternzeit , wie das abläuft?
Mutterschutz. Geht man ja nicht in der Elterzeit,oder?
Ich arbeite nicht nebenbei.. also steht mir das auch nicht zu
Oder sehe ich das falsch?
Und wie ist das mit der Elternzeit/Elterngeld?
Beantragt man das erst wenn die elternzeit rum ist vom ersten kind?
Oder macht man das schon vorher?
Danke euch schon mal für eure antworten..
Also... mich würde mal interessieren wie das nun ist
Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meiner Tochter beantragt,
die Endet Mai 2015.
Da wir unseren zweiten Krümel erwarten , Et Feb 2015
Noch in der Elternzeit , wie das abläuft?
Mutterschutz. Geht man ja nicht in der Elterzeit,oder?
Ich arbeite nicht nebenbei.. also steht mir das auch nicht zu
Oder sehe ich das falsch?
Und wie ist das mit der Elternzeit/Elterngeld?
Beantragt man das erst wenn die elternzeit rum ist vom ersten kind?
Oder macht man das schon vorher?
Danke euch schon mal für eure antworten..
06.06.2014 17:09
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
06.06.2014 17:13
Zitat von Krümelmonster2011:
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Gibt es dort nicht eine Regelung, dass teilweise noch der Verdienst vor dem 1. Kind mit eingerechnet wird?? Und zwar die Zeit vom Beginn des Mutterschutzes beim neuen Nachwachs bis zum 1. Geburtstag des 1. Kindes. Und was dann noch fehlt um die 12 Berechnungsmonate zusammenzubekommen wird vor der Mutterschutzzeit vom 1. Kind genommen Ich bekomm es grad leider nicht besser erklärt
Beschwören würde ich es auch nicht, bin mir aber recht sicher was in der Art gelesen zu haben
06.06.2014 17:15
Zitat von Lolla:
Zitat von Krümelmonster2011:
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Gibt es dort nicht eine Regelung, dass teilweise noch der Verdienst vor dem 1. Kind mit eingerechnet wird?? Und zwar die Zeit vom Beginn des Mutterschutzes beim neuen Nachwachs bis zum 1. Geburtstag des 1. Kindes. Und was dann noch fehlt um die 12 Berechnungsmonate zusammenzubekommen wird vor der Mutterschutzzeit vom 1. Kind genommen Ich bekomm es grad leider nicht besser erklärt
Beschwören würde ich es auch nicht, bin mir aber recht sicher was in der Art gelesen zu haben
nein,nicht wenn die Kinder mehr als 1 Jahr auseinander liegen,ist bei mir auch so leider,es gibt nur den Mindestsatz dann
06.06.2014 17:34
Zitat von Krümelmonster2011:
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Muss noch dazu sagen... hab keine festvertrag..
Also mein vertrag ist im nov 2013 ausgelaufen wie berechnet sich dann das mutterschaftsgeld
06.06.2014 18:19
Zitat von girli:
Zitat von Krümelmonster2011:
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Muss noch dazu sagen... hab keine festvertrag..
Also mein vertrag ist im nov 2013 ausgelaufen wie berechnet sich dann das mutterschaftsgeld
achso ok,dann bekommst nur was von der Krankenkasse meine ich,musst mal schauen,wieviele deine pro Kalendertag zahlt,meine der höchste Satz liegt da bei 13 Euro
06.06.2014 21:51
Zitat von Krümelmonster2011:
Zitat von Lolla:
Zitat von Krümelmonster2011:
Hallo,
du kannst die jetzige EZ vorzeitig beenden,und zwar auf einen Tag vor dem beginnenden Mutterschutz beim zweiten Kind,somit bekommst du dann das komplette Mutterschaftsgeld,wie beim ersten Kind. ARbeitgeberanteil und Krankenkasse.
Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Geschwisterbonus.
Gibt es dort nicht eine Regelung, dass teilweise noch der Verdienst vor dem 1. Kind mit eingerechnet wird?? Und zwar die Zeit vom Beginn des Mutterschutzes beim neuen Nachwachs bis zum 1. Geburtstag des 1. Kindes. Und was dann noch fehlt um die 12 Berechnungsmonate zusammenzubekommen wird vor der Mutterschutzzeit vom 1. Kind genommen Ich bekomm es grad leider nicht besser erklärt
Beschwören würde ich es auch nicht, bin mir aber recht sicher was in der Art gelesen zu haben
nein,nicht wenn die Kinder mehr als 1 Jahr auseinander liegen,ist bei mir auch so leider,es gibt nur den Mindestsatz dann
Nicht ganz richtig, wenn z.b. 15 Monate dazwischen liegen werden 3 Monate mit 0 für angesetzt, die anderen Monate werden mit dem alten Gehalt angesetzt.
Aber du hast recht, je mehr Monate dazwischen liegen desto geringer wird das Elterngeld bzw du bekommst nur den mindestsatz.
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