Mütter- und Schwangerenforum

Zeugnisnote berechnen (4. Klasse, Bayern)

Schaf
12473 Beiträge
23.02.2022 17:20
Hallo zusammen,

Könnt ihr mir - Bzw. meiner Freundin - weiterhelfen? Leider reagiert die Lehrerin nicht auf Mails.

Die Tochter meiner Freundin (4. Klasse Bayern) ist kurz vor dem Übertritt.

Ihre Noten sind:
HSU: 1,57
Deutsch: 2,53
Mathe: 2,40

Welche Noten würden - nach aktuellem Stand - im Zeugnis stehen? Gibt es dafür Regeln oder ist das im Ermessen der Lehrkraft?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Schaf
23.02.2022 17:38
Bei uns (Niedersachsen) wäre es:

HSU: 2
Deutsch: 3
Mathe: 2
Seesternchen_2.0
9838 Beiträge
23.02.2022 18:05
Ist doch logisch, denn komma fünf wird aufgerundet und komma vier wird abgerundet. Ist überall gleich.
Alaska
19027 Beiträge
23.02.2022 18:06
Die Frage ist nur, ob da mündlich schon eingeflossen ist.
schnibbe
2235 Beiträge
23.02.2022 18:09
Wenn es sich um die Halbjahresinformation handelt, dann werden die Noten auf xy,5 gerundet.
Das wäre dann 1,5 und 2x 2,5. Wenn die mündliche Note schon eingerechnet ist.
Schaf
12473 Beiträge
23.02.2022 18:19
Mündlich ist schon mir drin.

Ich hatte das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Bay ZAPO_FoeLII-5

Demnach wäre 2,50 eine 2 und 2,51 eine 3.
Meine Frage war auch ob die Lehrkräfte da einen Spielraum haben wenn das Kind 2x so ganz knapp an der besseren Note vorbei geschrammt ist.
nilou
14425 Beiträge
23.02.2022 19:13
Zitat von Schaf:

Mündlich ist schon mir drin.

Ich hatte das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Bay ZAPO_FoeLII-5

Demnach wäre 2,50 eine 2 und 2,51 eine 3.
Meine Frage war auch ob die Lehrkräfte da einen Spielraum haben wenn das Kind 2x so ganz knapp an der besseren Note vorbei geschrammt ist.


Gerade weil es das Übertrittszeugnis ist würde ich eher die „schlechtere“ Note geben.

Ich denke auch ab ,5 wird aufgerundet.
KullerBienchen
2524 Beiträge
23.02.2022 19:45
Zitat von Marie2010:

Bei uns (Niedersachsen) wäre es:

HSU: 2
Deutsch: 3
Mathe: 2


Ist bei uns (BW) auch so.
Junechiller
5044 Beiträge
23.02.2022 20:28
Zitat von Schaf:

Mündlich ist schon mir drin.

Ich hatte das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Bay ZAPO_FoeLII-5

Demnach wäre 2,50 eine 2 und 2,51 eine 3.
Meine Frage war auch ob die Lehrkräfte da einen Spielraum haben wenn das Kind 2x so ganz knapp an der besseren Note vorbei geschrammt ist.


Ich kann nur für die Grundschule sprechen.
Grundschulordnung (Bayern) Paragraph 15 Abs. 5
(5) 1 Die in Abs. 2 genannten Zeugnisinhalte werden von der Klassenleiterin oder vom Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften festgesetzt; die Bewertungen in den einzelnen Fächern erfolgen auf Grund der Einzelnoten für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung.

Der Zusatz: in pädagogischer Verantwortung ist wichtig.
Das bedeutet, dass die Lehrkräfte auch bei z.B. x,57 die bessere Leistung eintragen kann, wenn sie es pädagogisch begründen kann.

Junechiller
5044 Beiträge
23.02.2022 20:32
Zitat von Schaf:

Mündlich ist schon mir drin.

Ich hatte das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Bay ZAPO_FoeLII-5

Demnach wäre 2,50 eine 2 und 2,51 eine 3.
Meine Frage war auch ob die Lehrkräfte da einen Spielraum haben wenn das Kind 2x so ganz knapp an der besseren Note vorbei geschrammt ist.


Das was du gefunden hast, ist die zentrale Prüfungsordnung für den Beruf Förderlehrer.
Aha21
70 Beiträge
24.02.2022 13:56
Zitat von Marie2010:

Bei uns (Niedersachsen) wäre es:

HSU: 2
Deutsch: 3
Mathe: 2

Ist in Bayern auch so
Schaf
12473 Beiträge
24.02.2022 19:34
Danke Euch!
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