Mütter- und Schwangerenforum

Rückstellung von der Einschulung rückgängig machen - geht das?

Anonym 1 (211836)
0 Beiträge
23.03.2025 20:34
Hallo ihr alle,

Ich habe mir bereits die Finger wund gegoogelt, aber finde leider keine Antwort auf meine Frage und hoffe nun, dass hier vielleicht jemand schonmal einen ähnlichen Fall hatte und sich auskennt.

Mein Kind wird im April 6 Jahre alt. Im September wäre die reguläre Einschulung. Im Februar war die Anmeldung zur Grundschule.

Bei der Anmeldung nahm mich die Schulleitung zur Seite und riet mir,mein Kind dieses Jahr noch nicht einzuschulen. Damit lief sie bei mir durch offene Tore, denn Stand Februar hatte ich diesbezüglich echt Bauchschmerzen.

Kognitiv ist mein Kind sehr weit, es ist aber anfangs sehr sehr schüchtern und braucht seine Zeit zum auftauen. Stand Februar konnte es zudem so Dinge wie Popo abwischen, Schuhe anziehen, Reißverschluss schließen, Rad fahren usw noch nicht.
All das hat mich wie gesagt unsicher gemacht und ich habe der Rückstellung gerne zugestimmt.

Nun ist mein Kind aber jemand, der sich in Sprüngen entwickelt. Es hat nun in dem Monat seit der Anmeldung mal eben all die oben genannten Dinge gelernt. Bis auf die Schüchternheit.
Es wirkt plötzlich viel selbstständiger und größer und ich frage mich, ob die Entscheidung zur Rückstellung richtig war.

Der Kindergarten hält es übrigens für schulfähig.

Meine Frage ist nun: Kann man die Rückstellung wieder rückgängig machen und das Kind doch noch regulär einschulen?
Oder muss man das Jahr nun warten, auf die Gefahr hin, dass es sich dann langweilt?

Vielleicht habe ich ja Glück und jemand kennt sich aus.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich die Privatsphäre meines Kindes schützen möchte.

nilou
14419 Beiträge
23.03.2025 20:50
Ruf doch morgen bei der Schulleitung an. Da habt ihr wahrscheinlich den Antrag gestellt und die hat ihn genehmigt?

Such evtl mal nach „Antrag auf Rückstellung zurückziehen“.

An und für sich dürfte das bis zum Tag der Einschulung möglich sein, v.a. wenn die Gründe für die Rückstellung nicht mehr vorliegen.

Klingt auch mal nicht schlecht:
https://www.karlshorster-schule.de/media/download_ gallery/Vorlage%2520R%C3%BCcknahme%2520R%C3%BCckst ellung%25202025-2026.pdf
Anonym 1 (211836)
0 Beiträge
23.03.2025 21:07
Zitat von nilou:

Ruf doch morgen bei der Schulleitung an. Da habt ihr wahrscheinlich den Antrag gestellt und die hat ihn genehmigt?

Such evtl mal nach „Antrag auf Rückstellung zurückziehen“.

An und für sich dürfte das bis zum Tag der Einschulung möglich sein, v.a. wenn die Gründe für die Rückstellung nicht mehr vorliegen.

Klingt auch mal nicht schlecht:
https://www.karlshorster-schule.de/media/download_ gallery/Vorlage%2520R%C3%BCcknahme%2520R%C3%BCckst ellung%25202025-2026.pdf


Ah danke!
Ja klar bei der Schulleitung melde ich mich auf jeden Fall nochmal. Aber das klingt ja schonmal nicht schlecht und so, dass es grundsätzlich auch rückgängig zu machen ist.

Mit der von dir vorgeschlagenen Suchanfrage finde ich jetzt auch was. Zuvor habe ich immer nur Beiträge gefunden wo die Eltern zurückstellen wollten, die Schule aber nicht
Lade
9736 Beiträge
24.03.2025 17:23
Anrufen, die Sache erklären, fragen wie du regulär anmeldest. Du musst vielleicht nochmal mit dem Kind dort hingehen. Bei Schulpflicht entscheidet zumindest in BW der Elternwille
Zirkonia85
2115 Beiträge
25.03.2025 12:00
Weshalb wollte die Lehrerin denn die Rückstellung ?gibt es vom Gesundheitsamt keine Schuluntersuchung? Bei uns stellen diese die schulfähigkeit fest. Auf Anraten einer Schulleitung hätte ich es nicht gemacht. Musstet ihr einen richtigen Antrag stellen? Sein Kind kommt mit quasi 6 Jahren und 4 Monaten in die Schule was ja völlig normal ist. Wäre sie bei der Einschulung die jüngste und noch 5, hätte man überlegen können aber an so Sachen wie Schuhe zu binden und Fahrradfahren macht man es nicht fest
Anonym 1 (211836)
0 Beiträge
25.03.2025 21:18
Zitat von Zirkonia85:

Weshalb wollte die Lehrerin denn die Rückstellung ?gibt es vom Gesundheitsamt keine Schuluntersuchung? Bei uns stellen diese die schulfähigkeit fest. Auf Anraten einer Schulleitung hätte ich es nicht gemacht. Musstet ihr einen richtigen Antrag stellen? Sein Kind kommt mit quasi 6 Jahren und 4 Monaten in die Schule was ja völlig normal ist. Wäre sie bei der Einschulung die jüngste und noch 5, hätte man überlegen können aber an so Sachen wie Schuhe zu binden und Fahrradfahren macht man es nicht fest


Doch, die Untersuchung gab es. Bei dieser wurde das Kind für schulfähig eingeschätzt. Auch der Kindergarten gibt diese Einschätzung ab.

Die Aussage der Schulleitung war, dass mein Kind insgesamt einfach noch nicht reif wirkte. Es ist eben auch sehr schüchtern und gab auf Fragen, zB wie alt es sei keine Antwort. Es weiß natürlich wie alt es ist. Ist aber in unbekannten Situationen erstmal extrem schüchtern. Zudem ist es eher klein von der Größe her. Aktuell 105cm.

Ich kann bzw konnte ihre Aussage schon nachvollziehen. Neben den genannten Sachen ist es so ein Eindruck/Gefühl von " ist noch nicht so weit" im Gesamtbild gewesen.

Nun hat es aber eben einen Entwicklungsschub gemacht und wirkt eben plötzlich deutlich reifer.

Ja, wir mussten einen Antrag stellen. Als Begründung für den Rückstellungswunsch haben wir sozial- emotionale Entwicklung angegeben.
Mama_2o13
1878 Beiträge
02.04.2025 18:42
Also weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst.
Aber wenn die Ärztin bestätigt, dass dein Kind Schulreif ist,ist ja alles ok.

Die Schulleitung hat doch nicht das letzte Wort?
Hier ist ne Rückstellung nicht sooo einfach in Berlin. Das muss richtig begründet werden.
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