kann man eine reduzierte jacke um tauschen ???
07.01.2011 08:24
guten morgen
ich habe mal ne frage ich habe gestern meiner tochter ne jacke gekauft bei kik weil die andere jacke zu klein ist.
und jetzt die gekaufte jacke ist wieder rum zu klein konnte sie ihr nur nicht vor kauf an ziehen weil sie nicht bei mir war
nun jetzt stellt sich noch die frage ich habe die jacke in einer nachbarstadt gekauft kann ich sie in der stadt wo ich wohne umtauschen oder muss ich da hinfahren wo ich sie gekauft habe??
wäre super lieb wenn ihr mir helfen könnt
lg dani
ich habe mal ne frage ich habe gestern meiner tochter ne jacke gekauft bei kik weil die andere jacke zu klein ist.
und jetzt die gekaufte jacke ist wieder rum zu klein konnte sie ihr nur nicht vor kauf an ziehen weil sie nicht bei mir war
nun jetzt stellt sich noch die frage ich habe die jacke in einer nachbarstadt gekauft kann ich sie in der stadt wo ich wohne umtauschen oder muss ich da hinfahren wo ich sie gekauft habe??
wäre super lieb wenn ihr mir helfen könnt
lg dani
07.01.2011 08:27
Ich hatte das Problem auch schon, hatte eine Jeans in Hessen gekauft und habe zu Hause (NRW) gesehen das ein Loch drin ist. Bin dann hier zu Kik und konnte sie ohne Probleme umtauschen.
07.01.2011 08:28
Wenn sie reduziert ist, wird es eh schwierig sie umzutauschen. Da reduzierte Ware meist generell vom Umtausch ausgeschlossen ist. Ausprobieren kannst du es ja mal.

07.01.2011 08:30
Ja die Hose war auch reduziert. Also wie gesagt, ich hatte keine Probleme beim Umtausch. Geh einfach mal hin, mehr als nein sagen können die ja auch nicht.
07.01.2011 08:31
Hallo !!Ich glaube ich kann dir weiterhelfen meine Cousine ist Filialleiterin im Kik!!!Man Kann Reduzierte ware genauso umtauschen wie andere auch!!!IN jeder Kik Filiale!!!
Ganz liebe Grüsse
Melli
Ganz liebe Grüsse
Melli
07.01.2011 08:32
stimmt mehr als nein sagen können sie nicht ich versuche es mal wenn sie auf haben.
und danke für deine/eure antworten
und danke für deine/eure antworten
07.01.2011 10:16
„Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen“ - so liest es sich häufig im Sommerschlussverkauf. Doch ist es wirklich rechtens vom Verkäufer, den Umtausch prinzipiell auszuschließen?
Die Frage, ob reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, stellt sich spätestens, wenn man einen Mangel am gekauften Gegenstand entdeckt. Die Antwort auf die Lieblingsfrage der Schnäppchenjäger ist davon abhängig, warum man die Ware zurückgeben möchte. Denn Verkäufer müssen generell gar nichts umtauschen, es sei denn, die verkauften Objekte sind schadhaft.
Reduzierte Ware ist nicht aus Prinzip vom Umtausch ausgeschlossen
Wir sind mittlerweile so daran gewohnt, jegliche gekaufte Ware ohne viel Aufhebens umtauschen zu können, meistens gibt es gleich das Geld zurück. Musste man sich vor nicht wenigen Jahren noch innerlich auf langwierige Diskussionen einstellen, um Ware A gegen Ware B einzutauschen, sind die meisten Kaufhäuser und Geschäfte so kulant und erstatten den Betrag ohne mit der Wimper zu zucken. Das ist relativ logisch, denn sie haben weder Interesse daran, den Kunden zu verlieren, noch rechtfertigt der Aufwand der Reklamation die Kosten für den verkauften Gegenstand.
Das Stichwort hier ist „Kulanz“: Verkäufer lassen sich auf den Umtausch oder die Geld-zurück-Garantie aus Gründen der Kundenbindung oder wegen ihrer Konkurrenz ein, niemand zwingt sie dazu. Dennoch kann man die Aussage, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei, nicht generalisieren. Es gibt einen Paragraphen, der festlegt, dass der Verkäufer dafür sorgen muss, dass der Kunde einwandfreie Ware bekommt.
Umtausch geht per Gesetz nur bei Mängeln, alles andere ist Kulanz
Der Paragraph 437 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist eine Ware kaputt, fehlerhaft oder anderweitig nicht in dem Zustand, in dem man ihn gerne hätte, kann er vom Verkäufer verlangen, diesen Fehler auszubessern oder die Ware zu reparieren. Auch hier ist der Reparaturaufwand oftmals kostenintensiver, als gleich ein neues Gerät zur Verfügung zu stellen oder das Geld zurück zu geben.
Reduzierte Ware muss also nicht vom Umtausch ausgeschlossen sein, wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand ist. Gefällt einem nur die Farbe nicht oder passt ein Kleidungsstück nicht ist das allerdings kein Grund, den Verkäufer mit dem Paragraphen 437 zu konfrontieren.
Quelle: http://recht.germanblogs.de/archive/2009/08/19/ist -reduzierte-ware-vom-umtausch-ausgeschlossen.htm
Die Frage, ob reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, stellt sich spätestens, wenn man einen Mangel am gekauften Gegenstand entdeckt. Die Antwort auf die Lieblingsfrage der Schnäppchenjäger ist davon abhängig, warum man die Ware zurückgeben möchte. Denn Verkäufer müssen generell gar nichts umtauschen, es sei denn, die verkauften Objekte sind schadhaft.
Reduzierte Ware ist nicht aus Prinzip vom Umtausch ausgeschlossen
Wir sind mittlerweile so daran gewohnt, jegliche gekaufte Ware ohne viel Aufhebens umtauschen zu können, meistens gibt es gleich das Geld zurück. Musste man sich vor nicht wenigen Jahren noch innerlich auf langwierige Diskussionen einstellen, um Ware A gegen Ware B einzutauschen, sind die meisten Kaufhäuser und Geschäfte so kulant und erstatten den Betrag ohne mit der Wimper zu zucken. Das ist relativ logisch, denn sie haben weder Interesse daran, den Kunden zu verlieren, noch rechtfertigt der Aufwand der Reklamation die Kosten für den verkauften Gegenstand.
Das Stichwort hier ist „Kulanz“: Verkäufer lassen sich auf den Umtausch oder die Geld-zurück-Garantie aus Gründen der Kundenbindung oder wegen ihrer Konkurrenz ein, niemand zwingt sie dazu. Dennoch kann man die Aussage, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei, nicht generalisieren. Es gibt einen Paragraphen, der festlegt, dass der Verkäufer dafür sorgen muss, dass der Kunde einwandfreie Ware bekommt.
Umtausch geht per Gesetz nur bei Mängeln, alles andere ist Kulanz
Der Paragraph 437 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist eine Ware kaputt, fehlerhaft oder anderweitig nicht in dem Zustand, in dem man ihn gerne hätte, kann er vom Verkäufer verlangen, diesen Fehler auszubessern oder die Ware zu reparieren. Auch hier ist der Reparaturaufwand oftmals kostenintensiver, als gleich ein neues Gerät zur Verfügung zu stellen oder das Geld zurück zu geben.
Reduzierte Ware muss also nicht vom Umtausch ausgeschlossen sein, wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand ist. Gefällt einem nur die Farbe nicht oder passt ein Kleidungsstück nicht ist das allerdings kein Grund, den Verkäufer mit dem Paragraphen 437 zu konfrontieren.
Quelle: http://recht.germanblogs.de/archive/2009/08/19/ist -reduzierte-ware-vom-umtausch-ausgeschlossen.htm
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