Familiennamen nach Scheidung
01.10.2023 08:43
Hallo
Ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus. Nehmen wir an, bei einer Hochzeit haben beide Partner ihren Nachnamen behalten und den Nachnamen vom Mann als Familienname gewählt. Die Kinder und der Vater tragen demnach den selben Nachnamen, die Mutter einen anderen. Jetzt lassen sich die beiden scheiden. Kann die Mutter nach der Scheidung entscheiden, dass sie doch den Familiennamen (also den Namen vom Exmann) annehmen möchte, weil sie den selben Namen wie ihre Kinder haben möchte?
Ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus. Nehmen wir an, bei einer Hochzeit haben beide Partner ihren Nachnamen behalten und den Nachnamen vom Mann als Familienname gewählt. Die Kinder und der Vater tragen demnach den selben Nachnamen, die Mutter einen anderen. Jetzt lassen sich die beiden scheiden. Kann die Mutter nach der Scheidung entscheiden, dass sie doch den Familiennamen (also den Namen vom Exmann) annehmen möchte, weil sie den selben Namen wie ihre Kinder haben möchte?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Privat
01.10.2023 09:19
Ehename ist geregelt in § 1355 BGB. In Abs. 5 ei geschiedenen. Da steht nichts davon das man den Ehenamen dann noch annehmen kann. Ich glaube demnach nicht, das sie nach der rechtsgültigen Scheidung den Namen noch annehmen kann.
Was ich versuchen würde wäre, das sie jetzt wo sie noch nicht geschieden sind sich beim Standesamt melden und sie jetzt noch den Ehenahmen in der quasi noch bestehenden Ehe annimmt. Da muss der Mann natürlich einverstanden sein.
Was ich versuchen würde wäre, das sie jetzt wo sie noch nicht geschieden sind sich beim Standesamt melden und sie jetzt noch den Ehenahmen in der quasi noch bestehenden Ehe annimmt. Da muss der Mann natürlich einverstanden sein.
01.10.2023 09:34
Ich habe nach der Scheidung meiner eltern den Mädchennamen meiner mutter angenommen. Meine Mutter hat auch ihren angeheirateteten Namen wieder angenommen.
Ich war damals 8
Ich war damals 8
01.10.2023 10:07
Ich glaub das mit dem Nachnamen später annehmen geht nicht. Meine Schwester hat damals ihren Nachnamen behalten weil der leibliche Vater von Kind 1 nicht wollte, dass sein Kind den Namen vom Stiefvater annimmt, und meine Schwester nicht wollte, dass nur Kind 1 einen anderen Namen hat. Nach viel hin und her und vielen Tränen von Kind 1 durfte es doch den Namen vom Stiefvater annehmen. Nur meine Schwester konnte ihren Namen nicht mehr ändern. So ist sie jetzt die einzige mit ihrem Nachnamen.
Soweit ich weiß können aber die Kinder nach einer Scheidung den Namen der Mutter annehmen.
Soweit ich weiß können aber die Kinder nach einer Scheidung den Namen der Mutter annehmen.
01.10.2023 10:18
Zitat von Shala:
Ich glaub das mit dem Nachnamen später annehmen geht nicht. Meine Schwester hat damals ihren Nachnamen behalten weil der leibliche Vater von Kind 1 nicht wollte, dass sein Kind den Namen vom Stiefvater annimmt, und meine Schwester nicht wollte, dass nur Kind 1 einen anderen Namen hat. Nach viel hin und her und vielen Tränen von Kind 1 durfte es doch den Namen vom Stiefvater annehmen. Nur meine Schwester konnte ihren Namen nicht mehr ändern. So ist sie jetzt die einzige mit ihrem Nachnamen.
Soweit ich weiß können aber die Kinder nach einer Scheidung den Namen der Mutter annehmen.
Nein das geht eben nicht so einfach. Deshalb muss man ja verbindlich einen Familiennamen wählen.
https://www.scheidung.org/namensaenderung/
Da ist weiter unten eine gute Übersicht.
01.10.2023 10:58
Das geht soweit ich weiß nur solange man noch verheiratet ist. Dann kann man gemeinsam zum Standesamt gehen und du könntest den Familiennamen annehmen. Ist die Scheidung rechtskräftig geht das nicht mehr. Dann ginge nur der umgekehrte Fall, dass du den Familennamen wieder ablegst und deinen Mädchennamen wieder annimmst.
01.10.2023 12:45
Die Frage ist , ob jetzt die Annahme des Namens kocht irgendwie mit der Scheidung quer schiesst, im Sinne von trennungsjahr und der Definition der gescheiterten Ehe. Im Zweifel den Anwalt vorher fragen.
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