Aufhebungsvertrag bei neuem Arbeitsvertrag?
17.12.2020 22:18
Ich hab nun gestern meinen neuen Arbeitsvertrag bei meinem alleinigen Arbeitgeber unterschrieben... Der beginnt dann am 01 Januar..
Die Frage ist nur ich habe keinen aufhebungsvertrag unterschrieben.
Muss ich jetzt noch einen aufhebungsvertrag unterschreiben oder muss der AG mir noch eine Kündigung ausschreiben ...
Oder läuft das normal aus weil es die Firma nach dem 31dez. Nicht mehr so gibt .
Möchte nur das das alles richtig läuft.
Mein Chef hat so genug um die Ohren.
Und ich hoffe sehr das ich nächstes Jahr wirklich eine Gehaltserhöhung bekomme das würde einige Sorgen nehmen.
Aber erstmal corona überstehen.
Die Frage ist nur ich habe keinen aufhebungsvertrag unterschrieben.
Muss ich jetzt noch einen aufhebungsvertrag unterschreiben oder muss der AG mir noch eine Kündigung ausschreiben ...
Oder läuft das normal aus weil es die Firma nach dem 31dez. Nicht mehr so gibt .
Möchte nur das das alles richtig läuft.
Mein Chef hat so genug um die Ohren.
Und ich hoffe sehr das ich nächstes Jahr wirklich eine Gehaltserhöhung bekomme das würde einige Sorgen nehmen.
Aber erstmal corona überstehen.
17.12.2020 23:02
Huhu.
Dein Chef hat genug um die Ohren?
Warum ist sowas denn nicht im Vorfeld geklärt.
Gehaltserhöhung wird sicher spannend, du hast ja einen neuen Vertrag unterschrieben.
LG
Dein Chef hat genug um die Ohren?
Warum ist sowas denn nicht im Vorfeld geklärt.
Gehaltserhöhung wird sicher spannend, du hast ja einen neuen Vertrag unterschrieben.
LG
17.12.2020 23:11
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Dein Chef hat genug um die Ohren?
Warum ist sowas denn nicht im Vorfeld geklärt.
Gehaltserhöhung wird sicher spannend, du hast ja einen neuen Vertrag unterschrieben.
LG
Der vertrag war wichtig das das steht mir ist das heute nur eingefallen...
Möchte halt nur nicht das er was vergisst.
17.12.2020 23:13
Zitat von einfachmalso:
Zitat von DieOhneNamen:
Huhu.
Dein Chef hat genug um die Ohren?
Warum ist sowas denn nicht im Vorfeld geklärt.
Gehaltserhöhung wird sicher spannend, du hast ja einen neuen Vertrag unterschrieben.
LG
Der vertrag war wichtig das das steht mir ist das heute nur eingefallen...
Möchte halt nur nicht das er was vergisst.
Du hattest doch dazu vor Wochen schon einen Thread mit hilfreichen Tipps.
Wieso fällt dir sowas zufällig erst ein, wenn du den Neuen schon unterschrieben hast
Frag doch morgen direkt nach
18.12.2020 07:08
An den anderen Beitrag kann ich mich auch erinnern.
Wenn nichts anderes kommt, kann es auch nur ein Änderungsvertrag sein. Bekomme ich öfter nach Umstrukturierungen.
Wenn nichts anderes kommt, kann es auch nur ein Änderungsvertrag sein. Bekomme ich öfter nach Umstrukturierungen.
18.12.2020 08:26
Ich werfe nochmal das Thema Betriebsübergang in den Raum, der es fast sicher ist. Paragrafen kannst du im anderen Thread nachlesen.
Warum ein neuer Thread zu diesem Themla? Damit du die Antworten nochmal ignorieren kannst?
Achtung Ironie: Nachdem ihr ja top informiert seid, lass dich doch Kündigungen und unterschreibe zusätzlich einen Aufhebunsgvertrag. Passt dann schon, ihr wisst ja wie’s geht.
Spar dir doch diese sinnlosen Threads und nutze die Zeit zB mit deinem Chef so was zu klären.
Und nochmal weilst mich echt ärgert: bei einem Betriebsübergang muss weder gekündigt noch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Das Arbeitsverhältnis geht Kraft Gesetz auf den neuen Arbeitgeber über es endet nicht. Ein neuer Vertrag mit der neuen Firmierung ist nur für die Unterlagen „nett“ oder wenn sich was zum positiven für den Arbeitnehmer ändert. Schlechtere Bedingungen dürfen zum Schutz der Arbeitnehmer nicht vereinbart werden.
Also lass deinen Chef doch jetzt einfach in Ruhe wenn er doch so beschäftigt ist. Deinen „neuen“ Vertrag hast du, also alles ok. Wobei ich mich frage was da als Start des Arbeitsverhältnisses drin steht. Kleiner Tipp: sollte der Arbeitsstart beim Betriebsvorgänger sein. Den dein Arbeitsverhältnis hat bei einem Betriebsübergang nicht geendet, nur den Arbeitgeber kraft Gesetzt gewechselt. Den deine Betriebszugehörigkeit etc, bleibt erhalten. Also auch keine Probezeit etc. Besonders wichtig bei Kündigungsfristen übrigens.
Aber du bist ja top informiert, weißt ja alles. Wird schon passen.
Warum ein neuer Thread zu diesem Themla? Damit du die Antworten nochmal ignorieren kannst?
Achtung Ironie: Nachdem ihr ja top informiert seid, lass dich doch Kündigungen und unterschreibe zusätzlich einen Aufhebunsgvertrag. Passt dann schon, ihr wisst ja wie’s geht.
Spar dir doch diese sinnlosen Threads und nutze die Zeit zB mit deinem Chef so was zu klären.
Und nochmal weilst mich echt ärgert: bei einem Betriebsübergang muss weder gekündigt noch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Das Arbeitsverhältnis geht Kraft Gesetz auf den neuen Arbeitgeber über es endet nicht. Ein neuer Vertrag mit der neuen Firmierung ist nur für die Unterlagen „nett“ oder wenn sich was zum positiven für den Arbeitnehmer ändert. Schlechtere Bedingungen dürfen zum Schutz der Arbeitnehmer nicht vereinbart werden.
Also lass deinen Chef doch jetzt einfach in Ruhe wenn er doch so beschäftigt ist. Deinen „neuen“ Vertrag hast du, also alles ok. Wobei ich mich frage was da als Start des Arbeitsverhältnisses drin steht. Kleiner Tipp: sollte der Arbeitsstart beim Betriebsvorgänger sein. Den dein Arbeitsverhältnis hat bei einem Betriebsübergang nicht geendet, nur den Arbeitgeber kraft Gesetzt gewechselt. Den deine Betriebszugehörigkeit etc, bleibt erhalten. Also auch keine Probezeit etc. Besonders wichtig bei Kündigungsfristen übrigens.
Aber du bist ja top informiert, weißt ja alles. Wird schon passen.
18.12.2020 08:37
Zitat von nilou:
Ich werfe nochmal das Thema Betriebsübergang in den Raum, der es fast sicher ist. Paragrafen kannst du im anderen Thread nachlesen.
Warum ein neuer Thread zu diesem Themla? Damit du die Antworten nochmal ignorieren kannst?
Achtung Ironie: Nachdem ihr ja top informiert seid, lass dich doch Kündigungen und unterschreibe zusätzlich einen Aufhebunsgvertrag. Passt dann schon, ihr wisst ja wie’s geht.
Spar dir doch diese sinnlosen Threads und nutze die Zeit zB mit deinem Chef so was zu klären.
Und nochmal weilst mich echt ärgert: bei einem Betriebsübergang muss weder gekündigt noch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Das Arbeitsverhältnis geht Kraft Gesetz auf den neuen Arbeitgeber über es endet nicht. Ein neuer Vertrag mit der neuen Firmierung ist nur für die Unterlagen „nett“ oder wenn sich was zum positiven für den Arbeitnehmer ändert. Schlechtere Bedingungen dürfen zum Schutz der Arbeitnehmer nicht vereinbart werden.
Also lass deinen Chef doch jetzt einfach in Ruhe wenn er doch so beschäftigt ist. Deinen „neuen“ Vertrag hast du, also alles ok. Wobei ich mich frage was da als Start des Arbeitsverhältnisses drin steht. Kleiner Tipp: sollte der Arbeitsstart beim Betriebsvorgänger sein. Den dein Arbeitsverhältnis hat bei einem Betriebsübergang nicht geendet, Ur den Arbeitgeber kraft Gesetzt gewechselt. Den deine Betriebszugehörigkeit etc, bleibt erhalten. Also auch keine Probezeit etc. Besonders wichtig bei Kündigungsfristen übrigens.
Aber du bist ja top informiert, weißt ja alles. Wird schon passen.
So gereizt Nilou? Du weißt doch von wems kommt.
18.12.2020 08:55
Zitat von Marf:
Zitat von nilou:
Ich werfe nochmal das Thema Betriebsübergang in den Raum, der es fast sicher ist. Paragrafen kannst du im anderen Thread nachlesen.
Warum ein neuer Thread zu diesem Themla? Damit du die Antworten nochmal ignorieren kannst?
Achtung Ironie: Nachdem ihr ja top informiert seid, lass dich doch Kündigungen und unterschreibe zusätzlich einen Aufhebunsgvertrag. Passt dann schon, ihr wisst ja wie’s geht.
Spar dir doch diese sinnlosen Threads und nutze die Zeit zB mit deinem Chef so was zu klären.
Und nochmal weilst mich echt ärgert: bei einem Betriebsübergang muss weder gekündigt noch ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Das Arbeitsverhältnis geht Kraft Gesetz auf den neuen Arbeitgeber über es endet nicht. Ein neuer Vertrag mit der neuen Firmierung ist nur für die Unterlagen „nett“ oder wenn sich was zum positiven für den Arbeitnehmer ändert. Schlechtere Bedingungen dürfen zum Schutz der Arbeitnehmer nicht vereinbart werden.
Also lass deinen Chef doch jetzt einfach in Ruhe wenn er doch so beschäftigt ist. Deinen „neuen“ Vertrag hast du, also alles ok. Wobei ich mich frage was da als Start des Arbeitsverhältnisses drin steht. Kleiner Tipp: sollte der Arbeitsstart beim Betriebsvorgänger sein. Den dein Arbeitsverhältnis hat bei einem Betriebsübergang nicht geendet, Ur den Arbeitgeber kraft Gesetzt gewechselt. Den deine Betriebszugehörigkeit etc, bleibt erhalten. Also auch keine Probezeit etc. Besonders wichtig bei Kündigungsfristen übrigens.
Aber du bist ja top informiert, weißt ja alles. Wird schon passen.
So gereizt Nilou? Du weißt doch von wems kommt.
Ich weis.
Aber soviel Ignoranz und sorry Dummheit am frühen mit erstem Kaffee kann einen nur grantig machen.
18.12.2020 09:05
Betriebsübergang und alles weitere ist richtig, aber du weißt es ja eh besser.
Kündige an besten und warte dann ab.
Kündige an besten und warte dann ab.
18.12.2020 19:55
Eine Überlegung wert wäre folgendes:
Ein neuer Chef übernimmt ein Unternehmen, inklusive der Mitarbeiter. Er ändert lediglich den Firmennamen und weil die Mitarbeiter dadurch natürlich für ein neues Unternehmen arbeiten, gibt es neue Verträge, da die alten somit auslaufen. Denn das ursprüngliche Unternehmen ist ja nun zwar das Gleiche, aber der Arbeitgeber hat sich geändert.
Ein neuer Chef übernimmt ein Unternehmen, inklusive der Mitarbeiter. Er ändert lediglich den Firmennamen und weil die Mitarbeiter dadurch natürlich für ein neues Unternehmen arbeiten, gibt es neue Verträge, da die alten somit auslaufen. Denn das ursprüngliche Unternehmen ist ja nun zwar das Gleiche, aber der Arbeitgeber hat sich geändert.
18.12.2020 20:08
Zitat von Gwen85:
Eine Überlegung wert wäre folgendes:
Ein neuer Chef übernimmt ein Unternehmen, inklusive der Mitarbeiter. Er ändert lediglich den Firmennamen und weil die Mitarbeiter dadurch natürlich für ein neues Unternehmen arbeiten, gibt es neue Verträge, da die alten somit auslaufen. Denn das ursprüngliche Unternehmen ist ja nun zwar das Gleiche, aber der Arbeitgeber hat sich geändert.
Da laufen keine Verträge aus. Das ist ein Betriebsübergang . Geregelt in Par. 613 a BGB.
18.12.2020 21:02
Zitat von nilou:
Zitat von Gwen85:
Eine Überlegung wert wäre folgendes:
Ein neuer Chef übernimmt ein Unternehmen, inklusive der Mitarbeiter. Er ändert lediglich den Firmennamen und weil die Mitarbeiter dadurch natürlich für ein neues Unternehmen arbeiten, gibt es neue Verträge, da die alten somit auslaufen. Denn das ursprüngliche Unternehmen ist ja nun zwar das Gleiche, aber der Arbeitgeber hat sich geändert.
Da laufen keine Verträge aus. Das ist ein Betriebsübergang . Geregelt in Par. 613 a BGB.
Dann verstehe ich nicht, was das Theater soll....
18.12.2020 21:23
Zitat von Gwen85:
Zitat von nilou:
Zitat von Gwen85:
Eine Überlegung wert wäre folgendes:
Ein neuer Chef übernimmt ein Unternehmen, inklusive der Mitarbeiter. Er ändert lediglich den Firmennamen und weil die Mitarbeiter dadurch natürlich für ein neues Unternehmen arbeiten, gibt es neue Verträge, da die alten somit auslaufen. Denn das ursprüngliche Unternehmen ist ja nun zwar das Gleiche, aber der Arbeitgeber hat sich geändert.
Da laufen keine Verträge aus. Das ist ein Betriebsübergang . Geregelt in Par. 613 a BGB.
Dann verstehe ich nicht, was das Theater soll....
Meine Rede ...
11.02.2022 20:18
Zitat von serap1981:
Betriebsübergang und alles weitere ist richtig, aber du weißt es ja eh besser.
Kündige an besten und warte dann ab.
Es war Kein Betriebsübergang... Es wurden 2 neue Firmen gegründet aber in den gleichen Räumen...
Es ist alles gut gegangen
Ich verdiene zwar nicht mehr in der Stunde bin aber in den Stunden hoch...
Mit mehr Lohn wird auch irgendwann .
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