Wie ist das mit dem Arbeitsvertrag?
06.05.2024 18:34
Hallo,
Ich bin in der 6. Woche schwanger, ich warte bis zur 9. Woche, denn da hab ich meinen FA-Termin und hoffe auf den Herzschlag. Dann sag ich es meinem Arbeitgeber und gehe höchstwahrscheinlich ins Beschäftigungsverbot. In meinem Vertrag steht, dass ich auf unbestimmte Zeit beschäftigt bin. Da ich Individualkraft bin, wurde ich vom Bezirk bis 08/2026 genehmigt (zu dem Zeitpunkt würde die Kindergartenzeit des Kindes enden). Das Kind geht aber ab September nun nicht mehr in unsere Einrichtung. Ich sollte ab September dann weiter als Kinderpflegerin angestellt bleiben, allerdings 5 Stunden weniger als jetzt. Allerdings hab ich noch keinen neuen Vertrag bekommen und von der Schwangerschaft weiß ja auch noch keiner. Wie läuft das dann mit dem Vertrag, sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe? Gilt mein jetziger Vertrag dann weiter oder kann er einfach geändert werden?
Danke für eure Antworten.
Ich bin in der 6. Woche schwanger, ich warte bis zur 9. Woche, denn da hab ich meinen FA-Termin und hoffe auf den Herzschlag. Dann sag ich es meinem Arbeitgeber und gehe höchstwahrscheinlich ins Beschäftigungsverbot. In meinem Vertrag steht, dass ich auf unbestimmte Zeit beschäftigt bin. Da ich Individualkraft bin, wurde ich vom Bezirk bis 08/2026 genehmigt (zu dem Zeitpunkt würde die Kindergartenzeit des Kindes enden). Das Kind geht aber ab September nun nicht mehr in unsere Einrichtung. Ich sollte ab September dann weiter als Kinderpflegerin angestellt bleiben, allerdings 5 Stunden weniger als jetzt. Allerdings hab ich noch keinen neuen Vertrag bekommen und von der Schwangerschaft weiß ja auch noch keiner. Wie läuft das dann mit dem Vertrag, sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe? Gilt mein jetziger Vertrag dann weiter oder kann er einfach geändert werden?
Danke für eure Antworten.
06.05.2024 18:56
Zitat von Mommy_CIA:
Hallo,
Ich bin in der 6. Woche schwanger, ich warte bis zur 9. Woche, denn da hab ich meinen FA-Termin und hoffe auf den Herzschlag. Dann sag ich es meinem Arbeitgeber und gehe höchstwahrscheinlich ins Beschäftigungsverbot. In meinem Vertrag steht, dass ich auf unbestimmte Zeit beschäftigt bin. Da ich Individualkraft bin, wurde ich vom Bezirk bis 08/2026 genehmigt (zu dem Zeitpunkt würde die Kindergartenzeit des Kindes enden). Das Kind geht aber ab September nun nicht mehr in unsere Einrichtung. Ich sollte ab September dann weiter als Kinderpflegerin angestellt bleiben, allerdings 5 Stunden weniger als jetzt. Allerdings hab ich noch keinen neuen Vertrag bekommen und von der Schwangerschaft weiß ja auch noch keiner. Wie läuft das dann mit dem Vertrag, sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe? Gilt mein jetziger Vertrag dann weiter oder kann er einfach geändert werden?
Danke für eure Antworten.
Dann bleibt dein Vertrag bestehen was für deinen AG ja auch nicht schlimm ist da er das Geld ja von der Krankenkasse wieder bekommt . Dein AG hat dadurch ja keine Nachteile in der Zeit des BV.
07.05.2024 10:04
Da dein Arbeitsvertrag unbefristet ist, bleibt er bestehen, solange er nicht gekündigt oder aufgelöst wird.
Vor einer Kündigung bist du durch die Schwangerschaft geschützt.
Einem Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag müsstest du zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn es deine Bedingungen verschlechtert. Das gilt immer - auch ohne Schwangerschaft. Auch wenn diese Schwangerschaft nicht erhalten bleiben sollte (was dir natürlich niemand wünscht) brauchst du der Kürzung deiner Arbeitszeit um 5 Stunden ab September nicht zuzustimmen, wenn in deinem unbefristeten Vertrag nichts anderes steht.
Vor einer Kündigung bist du durch die Schwangerschaft geschützt.
Einem Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag müsstest du zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn es deine Bedingungen verschlechtert. Das gilt immer - auch ohne Schwangerschaft. Auch wenn diese Schwangerschaft nicht erhalten bleiben sollte (was dir natürlich niemand wünscht) brauchst du der Kürzung deiner Arbeitszeit um 5 Stunden ab September nicht zuzustimmen, wenn in deinem unbefristeten Vertrag nichts anderes steht.
07.05.2024 13:03
Zitat von Sarah2022:
Da dein Arbeitsvertrag unbefristet ist, bleibt er bestehen, solange er nicht gekündigt oder aufgelöst wird.
Vor einer Kündigung bist du durch die Schwangerschaft geschützt.
Einem Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag müsstest du zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn es deine Bedingungen verschlechtert. Das gilt immer - auch ohne Schwangerschaft. Auch wenn diese Schwangerschaft nicht erhalten bleiben sollte (was dir natürlich niemand wünscht) brauchst du der Kürzung deiner Arbeitszeit um 5 Stunden ab September nicht zuzustimmen, wenn in deinem unbefristeten Vertrag nichts anderes steht.
Wobei dann der Fall sein kann das sie gekündigt wird, da ihr jetziger Arbeitsplatz ja wegfällt. Also ohne Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
07.05.2024 19:03
Zitat von nilou:Aber sie wäre doch ab September ebenso wie jetzt als Kinderpflegerin angestellt. Und zwar beim gleichen Arbeitgeber. Wenn ich es richtig interpretiere ist es eine Gemeinde oder so etwas ähnliches mit offenbar mehreren Einrichtung zur Kinderbetreuung.
Zitat von Sarah2022:
Da dein Arbeitsvertrag unbefristet ist, bleibt er bestehen, solange er nicht gekündigt oder aufgelöst wird.
Vor einer Kündigung bist du durch die Schwangerschaft geschützt.
Einem Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag müsstest du zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn es deine Bedingungen verschlechtert. Das gilt immer - auch ohne Schwangerschaft. Auch wenn diese Schwangerschaft nicht erhalten bleiben sollte (was dir natürlich niemand wünscht) brauchst du der Kürzung deiner Arbeitszeit um 5 Stunden ab September nicht zuzustimmen, wenn in deinem unbefristeten Vertrag nichts anderes steht.
Wobei dann der Fall sein kann das sie gekündigt wird, da ihr jetziger Arbeitsplatz ja wegfällt. Also ohne Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Der Unterschied ist doch nur dass es jetzt eine Einzelbetreuung eines Kindes ist und ab September wäre es wieder normal in der Gruppe.
Kann man da sagen, dass ihr jetziger Arbeitsplatz weg fällt und sie deshalb gekündigt werden könnte? Ich glaube nicht, denn ihr Arbeitgeber kann ihr ja einen Arbeitsplatz für ihre Qualifikation anbieten.
07.05.2024 19:56
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Aber sie wäre doch ab September ebenso wie jetzt als Kinderpflegerin angestellt. Und zwar beim gleichen Arbeitgeber. Wenn ich es richtig interpretiere ist es eine Gemeinde oder so etwas ähnliches mit offenbar mehreren Einrichtung zur Kinderbetreuung.
Zitat von Sarah2022:
Da dein Arbeitsvertrag unbefristet ist, bleibt er bestehen, solange er nicht gekündigt oder aufgelöst wird.
Vor einer Kündigung bist du durch die Schwangerschaft geschützt.
Einem Aufhebungsvertrag oder Änderungsvertrag müsstest du zustimmen, was du natürlich nicht machst, wenn es deine Bedingungen verschlechtert. Das gilt immer - auch ohne Schwangerschaft. Auch wenn diese Schwangerschaft nicht erhalten bleiben sollte (was dir natürlich niemand wünscht) brauchst du der Kürzung deiner Arbeitszeit um 5 Stunden ab September nicht zuzustimmen, wenn in deinem unbefristeten Vertrag nichts anderes steht.
Wobei dann der Fall sein kann das sie gekündigt wird, da ihr jetziger Arbeitsplatz ja wegfällt. Also ohne Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Der Unterschied ist doch nur dass es jetzt eine Einzelbetreuung eines Kindes ist und ab September wäre es wieder normal in der Gruppe.
Kann man da sagen, dass ihr jetziger Arbeitsplatz weg fällt und sie deshalb gekündigt werden könnte? Ich glaube nicht, denn ihr Arbeitgeber kann ihr ja einen Arbeitsplatz für ihre Qualifikation anbieten.
Aber eben nur mit weniger Stunden. Sonst würde er sie ja nicht reduzieren. Und wenn sie das nicht annimmt/will könnte er sie kündigen.
09.05.2024 21:17
Ich würde erstmal auf den neuen Vertrag warten. Auch mit weniger Stunden muss sie ja zwangsläufig nicht schlechter als vorher stehen.
10.05.2024 08:49
Ich verdiene halt weniger mit 20 Stunden, ist klar
Mir gings nur darum, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommen kann, wenn ich jetzt - während dem alten Vertrag - die Schwangerschaft verkünde und noch vor September und vor Gültigkeit des neuen Vertrags ins Beschäftigungsverbot gehe.
Mir gings nur darum, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommen kann, wenn ich jetzt - während dem alten Vertrag - die Schwangerschaft verkünde und noch vor September und vor Gültigkeit des neuen Vertrags ins Beschäftigungsverbot gehe.
10.05.2024 11:43
Zitat von Mommy_CIA:
Ich verdiene halt weniger mit 20 Stunden, ist klar
Mir gings nur darum, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommen kann, wenn ich jetzt - während dem alten Vertrag - die Schwangerschaft verkünde und noch vor September und vor Gültigkeit des neuen Vertrags ins Beschäftigungsverbot gehe.
Nein, in dem Fall solltest du den neuen Vertrag nicht unterschreiben.
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