Schwanger als Erzieherin,was bekomme ich?
15.05.2015 19:57
Hallo ihr Lieben,
nach einem harten Rückschlag letztes Jahr, wollen wir es doch nochmal bald probieren zu hibbeln. (ohne Hilfe erstmal)
Ich bin Erzieherin (ohne Gewerkschaft in einer Kita) und wollte mal horchen wie das bei euch so war.
Im Falle einer Schwangerschaft müsste ich in unserer Gemeinde (Büro) arbeiten. Mit meinem Chef möchte ich darüber nicht reden, weil ich es nicht veröffentlichen möchte, da es ja bei uns sowieso schon so schwer klappt und möchte einfach nur mal eure Erfahrungen wissen um PimalDaumen zu wissen was raus kommt.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie viel bekomme ich eigl noch von meinem Lohn, wenn ich nicht mehr als Erzieherin arbeite?
Bekomme ich anderes Geld ab Mutterschutz?
Was bekomme ich im Fall einer Krankschreibung (aus verschiedenen Gründen Beispielsweise) ?
Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ab wann und wie viel?
Danke schonmal an euch.
nach einem harten Rückschlag letztes Jahr, wollen wir es doch nochmal bald probieren zu hibbeln. (ohne Hilfe erstmal)
Ich bin Erzieherin (ohne Gewerkschaft in einer Kita) und wollte mal horchen wie das bei euch so war.

Im Falle einer Schwangerschaft müsste ich in unserer Gemeinde (Büro) arbeiten. Mit meinem Chef möchte ich darüber nicht reden, weil ich es nicht veröffentlichen möchte, da es ja bei uns sowieso schon so schwer klappt und möchte einfach nur mal eure Erfahrungen wissen um PimalDaumen zu wissen was raus kommt.

Jetzt zu meinen Fragen:
Wie viel bekomme ich eigl noch von meinem Lohn, wenn ich nicht mehr als Erzieherin arbeite?
Bekomme ich anderes Geld ab Mutterschutz?
Was bekomme ich im Fall einer Krankschreibung (aus verschiedenen Gründen Beispielsweise) ?
Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ab wann und wie viel?
Danke schonmal an euch.


15.05.2015 20:02
Zitat von PippiLotta11:
Hallo ihr Lieben,
nach einem harten Rückschlag letztes Jahr, wollen wir es doch nochmal bald probieren zu hibbeln. (ohne Hilfe erstmal)
Ich bin Erzieherin (ohne Gewerkschaft in einer Kita) und wollte mal horchen wie das bei euch so war.![]()
Im Falle einer Schwangerschaft müsste ich in unserer Gemeinde (Büro) arbeiten. Mit meinem Chef möchte ich darüber nicht reden, weil ich es nicht veröffentlichen möchte, da es ja bei uns sowieso schon so schwer klappt und möchte einfach nur mal eure Erfahrungen wissen um PimalDaumen zu wissen was raus kommt.![]()
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie viel bekomme ich eigl noch von meinem Lohn, wenn ich nicht mehr als Erzieherin arbeite?
Bekomme ich anderes Geld ab Mutterschutz?
Was bekomme ich im Fall einer Krankschreibung (aus verschiedenen Gründen Beispielsweise) ?
Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ab wann und wie viel?
Danke schonmal an euch.![]()
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Ich antworte dir mal erziehungsunabhängig (das ist in jedem Beruf gleich):
1. Du bekommst 67% Elterngeld von deinem Nettolohn (Durchschnitt deiner Lohnbescheide der letzten 12 Monate). Auch wenn dir beispielsweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
2. Mutterschutz in der Regel bis zu 13 Euro am Tag.
3. Krankschreibung wird blöd. Nach 6 Wochen fällst du ins Krankengeld und bekommst nur noch ca. 60% von deinem Lohn. Von diesen 60% deines Lohnes dann in Elternzeit 67% Elterngeld. Also unter Umständen kann es dein Elterngeld massiv kürzen. Niemals über 6 Wochen krankschreiben lassen, sondern andere Lösung finden (wieder arbeiten gehen oder ins BV schicken lassen).
4. Elterngeld bekommst du immer. Wie gesagt, je nach dem, was du verdient hast. Minimal bekommt jeder 300 Euro (beispielsweise, wenn man davor keine Arbeit hatte).
15.05.2015 20:04
PS: Da dir deine Arbeitsstelle in der Schwangerschaft einen Bürojob anbieten kann, fällt das Beschäftigungsverbot weg. Es sei denn, körperlich passiert etwas (vorzeitige Wehen etc.), dass dein Kind gefährden könnte.
Aber rein von der Arbeitsstelle her wirst du dann kein BV bekommen.
Aber rein von der Arbeitsstelle her wirst du dann kein BV bekommen.
15.05.2015 20:06
Zitat von Alaska:
Zitat von PippiLotta11:
Hallo ihr Lieben,
nach einem harten Rückschlag letztes Jahr, wollen wir es doch nochmal bald probieren zu hibbeln. (ohne Hilfe erstmal)
Ich bin Erzieherin (ohne Gewerkschaft in einer Kita) und wollte mal horchen wie das bei euch so war.![]()
Im Falle einer Schwangerschaft müsste ich in unserer Gemeinde (Büro) arbeiten. Mit meinem Chef möchte ich darüber nicht reden, weil ich es nicht veröffentlichen möchte, da es ja bei uns sowieso schon so schwer klappt und möchte einfach nur mal eure Erfahrungen wissen um PimalDaumen zu wissen was raus kommt.![]()
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie viel bekomme ich eigl noch von meinem Lohn, wenn ich nicht mehr als Erzieherin arbeite?
Bekomme ich anderes Geld ab Mutterschutz?
Was bekomme ich im Fall einer Krankschreibung (aus verschiedenen Gründen Beispielsweise) ?
Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ab wann und wie viel?
Danke schonmal an euch.![]()
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Ich antworte dir mal erziehungsunabhängig (das ist in jedem Beruf gleich):
1. Du bekommst 67% Elterngeld von deinem Nettolohn (Durchschnitt deiner Lohnbescheide der letzten 12 Monate). Auch wenn dir beispielsweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
2. Mutterschutz in der Regel bis zu 13 Euro am Tag.
3. Krankschreibung wird blöd. Nach 6 Wochen fällst du ins Krankengeld und bekommst nur noch ca. 60% von deinem Lohn. Von diesen 60% deines Lohnes dann in Elternzeit 67% Elterngeld. Also unter Umständen kann es dein Elterngeld massiv kürzen. Niemals über 6 Wochen krankschreiben lassen, sondern andere Lösung finden (wieder arbeiten gehen oder ins BV schicken lassen).
4. Elterngeld bekommst du immer. Wie gesagt, je nach dem, was du verdient hast. Minimal bekommt jeder 300 Euro (beispielsweise, wenn man davor keine Arbeit hatte).
Ach das ist ja supi von dir. Vielen lieben Dank.

Jetzt weiß ich ein bisschen besser bescheid.

15.05.2015 20:20
Möchte noch ergänzen. Der Zeitraum den man "schwangerschaftsbedingt" krankgeschrieben war wird quasi ausgeschnitten und dafür die monate vor der Erkrankung beim Elterngeld berechnet.
15.05.2015 23:17
Ich verstehe das ganze irgendwie anders...
TS, wolltest du nicht wissen, was du verdienst, wenn du im büro arbeitest?
Bei mir war es ähnlich, musste meinen Arbeitsbereich verlassen und im Büro arbeiten. Laut muschu (glaube Paragraph
muss dir dein Arbeitgeber den Durchschnitt der letzten drei Monate zahlen, von vor der versetzung.
ich war damals eine völlig überbezahlte Sekretärin
Zum mutterschutzgeld. Irgend einen Betrag zahlt die kk. Der Rest bis zum normalen Gehalt hat mein ag aufgestockt.

TS, wolltest du nicht wissen, was du verdienst, wenn du im büro arbeitest?
Bei mir war es ähnlich, musste meinen Arbeitsbereich verlassen und im Büro arbeiten. Laut muschu (glaube Paragraph



Zum mutterschutzgeld. Irgend einen Betrag zahlt die kk. Der Rest bis zum normalen Gehalt hat mein ag aufgestockt.
16.05.2015 13:00
Zitat von Glucki:
Ich verstehe das ganze irgendwie anders...![]()
TS, wolltest du nicht wissen, was du verdienst, wenn du im büro arbeitest?
Bei mir war es ähnlich, musste meinen Arbeitsbereich verlassen und im Büro arbeiten. Laut muschu (glaube Paragraphmuss dir dein Arbeitgeber den Durchschnitt der letzten drei Monate zahlen, von vor der versetzung.
ich war damals eine völlig überbezahlte Sekretärin
![]()
Zum mutterschutzgeld. Irgend einen Betrag zahlt die kk. Der Rest bis zum normalen Gehalt hat mein ag aufgestockt.
Ja.

Achso? Wird das wirklich unterschieden? Also bekomme ich dann trotzdem nur 67% oder bekomme ich dann meinen vollen nettolohn?
Und wird von den 67% nochmal Steuern abgezogen oder ist dass, dann wirklich das was ich dann auf der Hand habe?
Danke dir für deine Antwort.

16.05.2015 15:05
Hast du dich überhaupt schon mit elterngeld und co beschäfigt?
Also noch mal von Anfang an...
Sagen wir mal, du wirst schwanger. Dann kannst du in deinem Bereich nicht weiter arbeiten. Dein Chef wird dich auf Grund der ss versetzen und laut mutterschutzgesetz darf dir daraus kein Nachteil entstehen.
Deshalb wirst du den Durchschnitt deiner drei letzten Gehälter (die gehälter vor deiner Versetzung) verdienen.
Sagen wir du verdienst 3000€ in der kita als erzieherin, dann wirst du dies auch im büro verdienen, wenn du dort wegen deiner ss arbeitest.
Manche Arbeitgeber wollen natürlich lieber das geringere Gehalt zahlen, weil versetzte Mitarbeiter dann häufig überbezahlte sind für ihre neue tätigkeit.
.
So, du hast nun mehrere Monate im büro gearbeitet und gehst in den Mutterschutz. Dann zahlt die Krankenkasse einen Tagessatz (ca17€) da dies aber nicht meinem Gehalt entspricht, füllt der Arbeitgeber den Rest auf.
Mutterschaftsgeld wird dabei nicht monatlich sondern in zwei raten gezahlt. Vor und nach der geburt.
Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt und damit auch das Mutterschaftsgeld.
.
Danach beziehst du elterngeld. DAS sind dann 67% von deinen letzten 12 monatsgehältern.

Also noch mal von Anfang an...
Sagen wir mal, du wirst schwanger. Dann kannst du in deinem Bereich nicht weiter arbeiten. Dein Chef wird dich auf Grund der ss versetzen und laut mutterschutzgesetz darf dir daraus kein Nachteil entstehen.
Deshalb wirst du den Durchschnitt deiner drei letzten Gehälter (die gehälter vor deiner Versetzung) verdienen.
Sagen wir du verdienst 3000€ in der kita als erzieherin, dann wirst du dies auch im büro verdienen, wenn du dort wegen deiner ss arbeitest.
Manche Arbeitgeber wollen natürlich lieber das geringere Gehalt zahlen, weil versetzte Mitarbeiter dann häufig überbezahlte sind für ihre neue tätigkeit.
.
So, du hast nun mehrere Monate im büro gearbeitet und gehst in den Mutterschutz. Dann zahlt die Krankenkasse einen Tagessatz (ca17€) da dies aber nicht meinem Gehalt entspricht, füllt der Arbeitgeber den Rest auf.
Mutterschaftsgeld wird dabei nicht monatlich sondern in zwei raten gezahlt. Vor und nach der geburt.
Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt und damit auch das Mutterschaftsgeld.
.
Danach beziehst du elterngeld. DAS sind dann 67% von deinen letzten 12 monatsgehältern.
16.05.2015 22:25
Zitat von PippiLotta11:
Zitat von Alaska:
Zitat von PippiLotta11:
Hallo ihr Lieben,
nach einem harten Rückschlag letztes Jahr, wollen wir es doch nochmal bald probieren zu hibbeln. (ohne Hilfe erstmal)
Ich bin Erzieherin (ohne Gewerkschaft in einer Kita) und wollte mal horchen wie das bei euch so war.![]()
Im Falle einer Schwangerschaft müsste ich in unserer Gemeinde (Büro) arbeiten. Mit meinem Chef möchte ich darüber nicht reden, weil ich es nicht veröffentlichen möchte, da es ja bei uns sowieso schon so schwer klappt und möchte einfach nur mal eure Erfahrungen wissen um PimalDaumen zu wissen was raus kommt.![]()
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie viel bekomme ich eigl noch von meinem Lohn, wenn ich nicht mehr als Erzieherin arbeite?
Bekomme ich anderes Geld ab Mutterschutz?
Was bekomme ich im Fall einer Krankschreibung (aus verschiedenen Gründen Beispielsweise) ?
Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Ab wann und wie viel?
Danke schonmal an euch.![]()
![]()
Ich antworte dir mal erziehungsunabhängig (das ist in jedem Beruf gleich):
1. Du bekommst 67% Elterngeld von deinem Nettolohn (Durchschnitt deiner Lohnbescheide der letzten 12 Monate). Auch wenn dir beispielsweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
2. Mutterschutz in der Regel bis zu 13 Euro am Tag.
3. Krankschreibung wird blöd. Nach 6 Wochen fällst du ins Krankengeld und bekommst nur noch ca. 60% von deinem Lohn. Von diesen 60% deines Lohnes dann in Elternzeit 67% Elterngeld. Also unter Umständen kann es dein Elterngeld massiv kürzen. Niemals über 6 Wochen krankschreiben lassen, sondern andere Lösung finden (wieder arbeiten gehen oder ins BV schicken lassen).
4. Elterngeld bekommst du immer. Wie gesagt, je nach dem, was du verdient hast. Minimal bekommt jeder 300 Euro (beispielsweise, wenn man davor keine Arbeit hatte).
Ach das ist ja supi von dir. Vielen lieben Dank.![]()
Jetzt weiß ich ein bisschen besser bescheid.![]()
Im Fall eines Beschäftigungsverbotes allerdings, erhälst Du Dein volles Gehalt bis zum Mutterschutz. Und das ist dann auch die Grundlage für Dein Elterngeld.

16.05.2015 23:04
vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.
Paragraph 11, Mutterschutzgesetz.
Sie bezieht also auch so ihr volles gehalt.
Paragraph 11, Mutterschutzgesetz.
Sie bezieht also auch so ihr volles gehalt.
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